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   OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6102
OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Betreuervergütung und Aufwendungsersatz; Übersteigen der Freibetragsgrenze; Zahlungen aus der Staatskasse als Vorleistung; Verwirkung des Vergütungsanspruchs bzw. Aufwendungsersatzanspruchs bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach

  • Judicialis

    BGB § 404; ; BGB § 412; ; BGB § 1836e; ; FGG § 56 g Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 404; BGB § 412; BGB § 1836e Abs. 1
    Verwirkung des Vergütungsanspruches bei Untreue des Betreuers - Einwendungsdurchgriff bei auf Staatskasse übergegangenem Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1081
  • FamRZ 2007, 1185
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist dabei zum einen davon ausgegangen, dass ein Verwirkungseinwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren jedenfalls dann beachtlich ist, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe von Unterschlagung oder Untreue feststehen oder jedenfalls unschwer die entsprechende strafrechtliche Wertung vollzogen werden kann (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 11.07.1991, BReg 3 Z 79/91 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 15 W 309/06, zitiert jeweils nach juris).
  • AG Essen, 03.08.2018 - 20 C 114/18

    Verwirkung

    Als Schuldnerschutzvorschrift ist § 404 BGB weit auszulegen und gilt auch für die Einrede der Verwirkung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007 - 15 W 309/06).
  • LG Coburg, 05.03.2009 - 41 T 6/09

    Nachlasspflegschaft: Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Nachlasspflegers

    28 Es kann demnach dahingestellt bleiben, ob die von dem Beteiligten zu 2) begangene Untreue/Betrug auch zu einer Verwirkung des Aufwendungsersatzanspruches geführt hat (so OLG Hamm, FamRZ 2007, 1185) oder ob der Aufwendungsersatzanspruch wegen Verfristung erloschen ist, § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB.
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