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   OLG Hamm, 05.08.2015 - I-15 W 341/14   

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https://dejure.org/2015,22064
OLG Hamm, 05.08.2015 - I-15 W 341/14 (https://dejure.org/2015,22064)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.2015 - I-15 W 341/14 (https://dejure.org/2015,22064)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 2015 - I-15 W 341/14 (https://dejure.org/2015,22064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung, Beschwerde, Verfahren, Erbscheinserteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wertfestsetzung, Beschwerde, Verfahren, Erbscheinserteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Nachlasswerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens auf Erteilung eines Erbscheins

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotGK § 40 Abs. 1 S. 2; GNotKG § 61 Abs. 1 S. 1
    Berechnung des Nachlasswerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbscheinverfahren - und der Geschäftswert im Beschwerdeverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wertfestsetzung in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens auf Erteilung eines Erbscheins

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Beschwerde im Erbscheinverfahren - Wie bemisst sich der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wertfestsetzung in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens auf Erteilung eines Erbscheins

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 9 VI 697/13
  • OLG Hamm, 05.08.2015 - I-15 W 341/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 732
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14
    Beschränkte sich - wie in der vorliegenden Fallkonstellation - das Interesse des Beschwerdeführers auf einen von ihm geltend gemachten Erbanteil, so wurde nur eine entsprechende Quote vom Nachlasswert für den Geschäftswert herangezogen, und zwar auch dann, wenn bei dem angestrebten Erfolg des Rechtsmittels der vom Beschwerdegegner für den Gesamtnachlass gestellte Erbscheinsantrag zurückgewiesen werden müsste (BayObLG JurBüro 1974, 1428; JurBüro 1983, 899; BayObLGZ 1994, 40, 56; OLG Celle NdsRpfl 1961, 226).
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 146/10

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Miterbenstellung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14
    Im Zivilprozess mag die Bewertung des Rechtsmittelinteresses des Berufungsführers, der durch sein Rechtsmittel gegen ein stattgebendes Feststellungsurteil jegliche erbrechtlichen Ansprüche des Klägers ausschließen will, zu dem Ergebnis führen können, dass der Streitwert mit der festgestellten Beteiligung des Klägers am Nachlass deckungsgleich ist (BGH ZEV 2011, 656).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15

    Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14
    Der Senat vermag in diesem Punkt der gegenteiligen Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 2015, 93) sowie des OLG Düsseldorf (ErbR 2015, 383) nicht zu folgen.
  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17

    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament

    Dann beschränkt sich die Beschwer auf den Erbteil, den der Beschwerdeführer im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge für sich in Anspruch genommen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 -15 W 341/14, juris, Rn. 7; ihm folgend - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 3 Wx 20/15, juris Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 11 Wx 103/15

    Nachlasssache: Geschäftswert der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (ErbR 2015, 499; in Übereinstimmung mit OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; ähnlich OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. März 2015 - 20 W 380/13, juris; ebenso Staudinger/Herzog (2016) BGB § 2353, Rn 610; in gleicher Richtung Kuhn ErbR 2016, 104), wonach sich der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens nicht am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, sondern an dem Erbschein, dessen Erteilung vom Nachlassgericht mit dem Feststellungsbeschluss angefochten worden ist.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 35/16

    Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren im Erbscheinerteilungsverfahren

    Der von den Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015, Az. I-15 W 341/14 sowie diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016, Az. 17 W 1275/15 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016, Az. I-Wx 20/15; jeweils zitiert nach juris) vertretenen Ansicht, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (ErbR 2015, 499; in Übereinstimmung mit OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; ähnlich OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. März 2015 - 20 W 380/13, juris; ebenso Staudinger/Herzog (2016) BGB § 2353, Rn 610; in gleicher Richtung Kuhn ErbR 2016, 104), wonach sich der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens nicht am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, sondern an dem Erbschein, dessen Erteilung ... angefochten worden ist.
  • OLG Rostock, 12.04.2023 - 3 W 74/21

    Errichtung eines Testaments: Vermutung der Testierfähigkeit auch bei betreuten

    Zur Bestimmung des Gegenstandswerts ist dementsprechend auf den umstrittenen Teil der Nachlassbeteiligung der Beteiligten zu 1) bis 4) abzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 05.08.2015 - 15 W 341/14 -, zit. n. juris, Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss v. 19.01.2016 - 17 W 1275/15 -, zit. n. juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.01.2016 - 3 Wx 20/15 -, zit. n. juris, Rn. 26).
  • KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19

    Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des

    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015 - I-15 W 341/14; diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016 - 17 W 1275/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016 - I-Wx 20/15 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 25.04.2017 - 6 W 46/16 -, n. v.; - OLG München, Beschluss vom 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 -, juris) vertretenen Rechtsauffassung, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat aus den folgenden Gründen nicht zu folgen:.
  • OLG Rostock, 25.10.2021 - 3 W 147/20

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments nach dem ZGB/DDR

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes ist dementsprechend auf den umstrittenen Teil der Nachlassbeteiligung der Beschwerdeführerin abzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 05.08.2015 - 15 W 341/14 -, zit. n. juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss v. 19.01.2016 - 17 W 1275/15 -, zit. n. juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.01.2016 - 3 Wx 20/15 -, zit. n. juris, Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015, I-15 W 341/14 = FGPrax 2015, 277; OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016, 17 W 1275/15 = BeckRS 2016, 14932; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016, I-3 Wx 20/15 = MDR 2016, 415) vertretenen Ansicht, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag das Beschwerdegericht nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2015 - 14 Wx 54/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens;

    Dies gilt auch im Beschwerdeverfahren, wie der Senat unlängst (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Anschluss an mehrere Oberlandesgerichte (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Wx 30/15 - 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2015 - 11 Wx 123/14 - a. A. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 - 15 W 341/14 -) entschieden hat.
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