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   OLG Hamm, 28.02.1994 - 15 W 369/93   

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https://dejure.org/1994,12725
OLG Hamm, 28.02.1994 - 15 W 369/93 (https://dejure.org/1994,12725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.1994 - 15 W 369/93 (https://dejure.org/1994,12725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - 15 W 369/93 (https://dejure.org/1994,12725)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1994, 2340
  • Rpfleger 1994, 515
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22

    Vergütung des Zwangsverwalters bei der Fortführung eines Gewerbebetriebs

    Handelt es sich bei dem der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück beispielsweise um eine Ton-, Sand- oder Kiesgrube, ist seit jeher anerkannt, dass der Zwangsverwalter die Rohstoffe ausbeuten und verkaufen kann (vgl. nur OLG Hamm, Rpfleger 1994, 515, 516; Haarmeyer/Hintzen, ZVG, 7. Aufl., § 5 ZwVwV Rn. 18).
  • BGH, 05.03.1998 - IX ZB 13/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

    Nach § 153 Abs. 2 Satz 1 ZVG kann das Vollstreckungsgericht (§ 1 ZVG) den Verwalter entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend erscheinen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 60 [OLG Hamm 12.06.1987 - 15 W 48/87]; Rpfleger 1994, 515, 517).
  • FG Saarland, 12.01.2001 - 1 K 86/00

    Zwangsverwaltung und Grundstücksvermietung an den Vollstreckungsschuldner

    f) Ob die Verpflichtung des Zwangsverwalters zur ordnungsgemäßen Nutzung des Grundstückes, die ihm für den Regelfall aufgibt, die Art der Benutzung des Grundstücks, die bis zur Anordnung der Zwangsverwaltung bestand, beizubehalten (§§ 152 Abs. 1 ZVG, 5 Abs. 1 ZVO), auch die Verpflichtung oder wenigstens die Berechtigung einschließt, einen vom Vollstreckungsschuldner auf dem Grundstück bislang ausgeübten Gewerbebetrieb fortzuführen, ist umstritten (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 9. Januar 1980 5 AZR 21/78, NJW 1980, 2148; Oberlandesgericht - OLG - Celle, Beschluss vom 18. Juli 1989 4 W 108/89, NJW-Rspr.-Report 1989, 1200; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 1994 15 Ws 369/93, OLGZ 1994, 611, alle m.w.N.; umfassend zum Streitstand Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl. 1999, § 152 Rdnr. 6).
  • LG Stuttgart, 11.09.2008 - 19 T 289/08

    Anspruch auf Restschuldbefreiung trotz wahrheitswidriger falscher Angabe von

    Soweit der Schuldner geltend macht, ihm sei vor dem Amtsgericht nicht hinreichend rechtliches Gehör gewährt worden, wobei er insbesondere das Setzen einer zu kurzen Stellungnahmefrist und die fehlende Übersendung von aus seiner Sicht wesentlichen Unterlagen rügt, so ist ein solcher Verfahrensfehler, sollte er tatsächlich vorgelegen haben, jedenfalls dadurch geheilt, dass der Schuldner im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit hatte, seinen Rechtsstandpunkt darzulegen und weitere Tatsachen im Hinblick auf die Sachlage vorzutragen (vgl. hierzu beispielhaft BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1956, 1 BvR 53/54, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 16.10.2003, IX ZB 475/02 , Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.1994, 15 W 369/93, Rn. 24; Wimmer/ Schmerbach, InsO, 4. Auflage 2006, § 6 Rn. 25 b).
  • OLG Hamm, 06.11.2001 - 4 U 203/97

    Bemessung des Kaufpreises für eine Marke; Schadensersatz wegen einer unbefugten

    Die Rechtsvorgängerin des Beklagten, die am 14. Juni 1993 gegründet worden war und als deren Geschäftsgegenstand "insbesondere die Anmietung und der Betrieb des U in ###7 M" eingetragen wurde (vgl. Bl. 36 der Akten), pachtete mit Vertrag vom 31. August 1993 von dem Zwangsverwalter sowohl die Grundstücke und die aufstehenden Anlagen als auch den Gewerbebetrieb der C. Letztere betrieb ein Beschwerdeverfahren u.a. gegen den damaligen Zwangsverwalter, in dem der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluß vom 28. Februar 1994 u.a. feststellte, daß die Anordnung der Zwangsverwaltung sich nicht auf den Gewerbebetrieb der Gemeinschuldnerin erstreckte, dieser also nicht durch den Zwangsverwalter hätte mitverpachtet werden dürfen (siehe den Beschluß - 15 W 369/93 OLG Hamm - Bl. 199 bis 212 der Akten).
  • FG Saarland, 14.10.1998 - 1 K 193/98

    Abgabenordnung; Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

    Selbst wenn man mit der Klägerin hiervon ausgeht, darf nicht verkannt werden, daß die Zwangsverwaltung dazu führen wird, daß das Grundstück dann dem Vollstreckungsschuldner vom Zwangsverwalter nur gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts überlassen wird (s. dazu OLG Hamm vom 28. Februar 1994 15 W 369/93, OLGZ 1994, 611 ff. m.w.N.-).
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