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   OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04   

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https://dejure.org/2005,4252
OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04 (https://dejure.org/2005,4252)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2005 - 15 W 375/04 (https://dejure.org/2005,4252)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 15 W 375/04 (https://dejure.org/2005,4252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschluss über die Umlegung der Heizungskosten allein auf die Nutzer der Heizungsanlage; Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Veränderung der Briefkastenanlage ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 23; ; HeizkostenV § 7; ; HeizkostenV § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3; FGG § 27
    WEG : Sofortige weitere Beschwerde gegen einen Eigentümerbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäße Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 630
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Sie stellen entweder - worauf auch das SG zutreffend hinweist - auf einen geschätzten Anteil (üblicherweise 4 - 10 %) der Brennstoffkosten ab (vgl BGH Urteil vom 20.2.2008 - VIII ZR 27/07; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 10.1.1997 - 2Z BR 35/96; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.7.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.3.2011 - L 12 AS 2404/08) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.11.2012 - L 5 AS 83/11; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 25.3.2011 - L 5 AS 427/10 B ER) .
  • SG Aachen, 08.11.2016 - S 14 AS 757/15

    Art der Berücksichtigung von Stromkosten für den Betrieb einer Gaskombitherme als

    Diese stellen entweder auf einen geschätzten Anteil der Brennstoffkosten ab (nach BSG a.a.O: üblicherweise 4-10%; nach Lammel, HeizkostenV, 4. Aufl. 2015: Anteil zwischen 3-6%; nach Lammel in: Schmidt-Futterer, MietR, § 7 HeizkostenV Rn. 30: Anteil zwischen 4-10%; nach Gies in: Hannemann/Wiegner, Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 308: regelmäßiger Anteil von 5% der Gesamtkosten des Betriebs der Heizungsanlage; ebenso für einen Anteil von höchstens 5%: LSG Baden-Württemberg v. 25.03.2011 - L 12 AS 2404/08, - Rn. 22, juris und LSG Niedersachsen-Bremen v. 10.07.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW, - Rn. 18, juris; für einen Grenzwert von 8% der Brennstoffkosten: Richtlinien zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung, Fassung Dezember 2012, Ziffer 8, Plausibilitätskontrolle; zu einem Anteil von 14%: LG Hannover v. 19.04.1991 - 8 S 53/90 - juris Rn. 4, wonach die Brennstoffkosten starken Schwankungen unterlägen und daher ein regelmäßiger Anteil der Heizstromkosten an den Brennstoffkosten ausscheidet; vgl. weiter BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07 -, Rn. 32, juris) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 15 W 375/04 -, Rn. 37, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. November 2012 - L 5 AS 83/11 -, Rn. 48, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - L 31 AS 300/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebsstromkosten der

    Sie stellen entweder - worauf auch das SG zutreffend hinweist - auf einen geschätzten Anteil (üblicherweise 4 - 10 %) der Brennstoffkosten ab (vgl. BGH Urteil vom 20.2.2008 - VIII ZR 27/07; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 10.1.1997 - 2Z BR 35/96; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.7.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.3.2011 - L 12 AS 2404/08) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.11.2012 - L 5 AS 83/11; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 25.3.2011 - L 5 AS 427/10 B ER).".
  • OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08

    Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an

    Insbesondere konnte es seine Feststellungen anhand der zu den Akten gereichten Fotos treffe, da diese Groß- und Detailaufnahmen enthalten und sich hieraus ein aussagekräftiges Bild über die äußere Gestaltung der Anlage ergibt (vgl. auch OLGReport Hamm 2006, 593; Senat WuM 2006, 537 u. OLGR Köln 2005, 701).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - L 12 AS 1164/20
    Diese stellen entweder auf einen geschätzten Anteil der Brennstoffkosten ab (nach BSG a.a.O: üblicherweise 4-10%; nach Lammel, HeizKV, 4. Auflage 2015, § 7 Rn. 91 m.w.N.: Anteil zwischen 3-6%; nach Lammel in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 7 HeizkostenV Rn. 30: Anteil zwischen 4-10%; nach Gies in Hannemann/Wiegner, Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht, 5. Auflage 2019, § 24 Rn. 359 regelmäßiger Anteil von 5% der Gesamtkosten des Betriebs der Heizungsanlage; ebenso für einen Anteil von höchstens 5%: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.03.2011, L 12 AS 2404/08, juris Rn. 22 und LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.07.2012, L 7 AS 988/11 ZVW, juris Rn. 18) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2005, 15 W 375/04, juris Rn. 37; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.11.2012, L 5 AS 83/11, juris, Rn. 48).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2017 - L 9 AS 1543/16
    Sie stellen entweder auf einen geschätzten Anteil (üblicherweise 4-10 %) der Brennstoffkosten ab (BSG, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07, Bayerisches OLG, Beschluss vom 10.01.1997, 2ZBR 35/96, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2011, L 12 AS 2404/08, Juris) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2005, 15 W 375/04, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.03.2011, L 5 AS 427/10 B ER, Juris).
  • LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19

    Schätzung des Betriebsstroms der Heizung mit 4% des Gesamtstromverbrauchs

    Hierbei ist es jedoch weder zulässig, die den Heizkosten zuzuordnenden Stromkosten für die Heizungsanlage als Teil des Allgemeinstroms abzurechnen (BGH, Urteil vom 3. Juni 2016 — V ZR 166/15) noch den Betriebsstrom mit einem Bruchteil des Gesamtverbrauchs im Gemeinschaftseigentum zu bestimmen, denn dieser Gesamtverbrauch unterliegt naturgemäß erheblichen heizungsunabhängigen Schwankungen, die es nicht sachgerecht erscheinen lassen, die Festlegung der Betriebsstromkosten aus diesem abzuleiten (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2005 — 15 W 375/04).
  • LG Dortmund, 15.01.2013 - 1 S 247/11

    Zur Teilunwirksamkeit einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplans, §§ 28

    Denn k 08.02.2013-08:59 0231 Q^'j ()2fM 0200 Landgericht Dortmund S. 10/23 der Beschluss ist bestandskräftig (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2005, 15 W 375/04, zitiert bei Juris, Rn. 34 ff.).
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