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   OLG Hamm, 15.02.1983 - 15 W 384/82   

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OLG Hamm, 15.02.1983 - 15 W 384/82 (https://dejure.org/1983,15065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.1983 - 15 W 384/82 (https://dejure.org/1983,15065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 1983 - 15 W 384/82 (https://dejure.org/1983,15065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Änderung der behördlichen Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit i.S.d. Transsexuellengesetzes (TSG); Erfolgsaussichten eines Antrags auf Feststellung der Zugehörigkeit zum männlichen Geschlecht

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    TSG §§ 1, 8, 9
    Transsexuellengesetz; Geschlechtsänderung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Änderung der behördlichen Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit iSd Transsexuellengesetzes (TSG); Erfolgsaussichten eines Antrages auf Feststellung der Zugehörigkeit zum männlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.1983 - 15 W 384/82
    Die Voraussetzungen dafür waren gegeben, wie die Vorinstanzen ohne Rechtsfehler angenommen haben: Der Antragsteller ist Deutscher, über 25 Jahre alt (vgl. dazu im übrigen BVerfGE 60, 123), und nicht verheiratet.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10

    Krankenversicherung - operative Eingriffe bei Transsexualismus - Anspruch auf

    Bei der Beschränkung auf die Forderung nach einer deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts in § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG ging der Gesetzgeber von der Erkenntnis aus, dass bei Frau-zu-Mann Transsexuellen jedenfalls nach dem damaligen medizinischen Wissensstand eine Angleichung an das männliche Geschlecht im Genitalbereich nicht möglich bzw. nicht sinnvoll war, wobei unterschiedliche Anforderungen für die Personenstandsänderung von Frau-zu-Mann und Mann-zu-Frau Transsexuellen gleichheitsrechtlich problematisch erschienen (Schneider, Zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz, NJW 1992, S. 2940; vgl. zu den aus § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG abgeleiteten Voraussetzungen auch BayOLG, Beschluss vom 14.06.1995 - 1Z BR 95/94 -, NJW 1996, 791; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.06.1991 - 3 W 17/91 -, NJW 1992, 760; OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.1983 - 15 W 384/82 -, FamRZ 1983, 491).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 1Z BR 95/94

    Zu den Voraussetzungen der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit bei

    Soweit das Oberlandesgericht Zweibrücken im Beschluß vom 24.6.1991 (NJW 1992, 760/762) entgegen dem Oberlandesgericht Hamm (OLGZ 1983, 153) die gegenteilige Auffassung für möglich hielt, hat es in dem in derselben Sache ergangenen Beschluß vom 7.5.1993 (Recht & Psychiatrie 1993, 150) klargestellt, daß es sich insoweit nicht um tragende Gründe seiner Entscheidung gehandelt habe; es ist auch im Ergebnis von seiner früheren Auffassung abgerückt.
  • BayObLG, 14.06.1995 - 1Z BR 951/94
    Soweit das OLG Zweibrücken im Beschluß vom 24.6.1991 (NJW 1992, 760, 762) entgegen dem OLG Hamm (OLGZ 1983, 153) die gegenteilige Auffassung für möglich hielt, hat es in dem in derselben Sache ergangenen Beschluß vom 7.5.1993 (Recht & Psychiatrie 1993, 150) klargestellt, dass es sich insoweit nicht um tragende Gründe seiner Entscheidung gehandelt habe; es ist auch im Ergebnis von seiner früheren Auffassung abgerückt.
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