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   OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 386/92   

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https://dejure.org/1993,11825
OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 386/92 (https://dejure.org/1993,11825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1993 - 15 W 386/92 (https://dejure.org/1993,11825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92 (https://dejure.org/1993,11825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung eines Sicherheitsaustrittes am Dach der Wohnungseigentumsanlage; Gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft; Auslegung der Teilungserklärung; Nicht hinnehmbare bauliche Veränderung; Zustimmung aller betroffenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Das Eigentum des Erwerbers ist durch die baulichen Maßnahmen nicht im Sinne des § 1004 BGB beeinträchtigt, der frühere Eigentümer schon deshalb nicht Störer (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, juris Rn. 22 u. NJW-RR 1998, 371, 372).

    (b) Zudem erscheint es kaum überzeugend, dem Gestaltungswünsche äußernden zukünftigen Erwerber eine Mitverantwortung als Störer je nachdem aufzuerlegen, ob dem teilenden Bauträger die planwidrige Fertigstellung des Gebäudes noch vor Entstehen der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft gelingt (dann keine Zurechnung) oder aber erst danach (dann Zurechnung; so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NJW-RR 1987, 717 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, juris Rn. 23 ff.).

    (c) Der von dem Senat befürwortete Zuschnitt der Verantwortungsbereiche harmoniert damit, dass die erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht einem einzelnen Wohnungseigentümer obliegt, sondern Sache aller Wohnungseigentümer ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, aaO, Rn. 24 u. NJW-RR 1998, 371, 372; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 22; vgl. auch OLG Frankfurt, NZM 2008, 322, 323 aE mwN).

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