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   OLG Hamm, 23.05.2012 - I-15 W 409/11   

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https://dejure.org/2012,21485
OLG Hamm, 23.05.2012 - I-15 W 409/11 (https://dejure.org/2012,21485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2012 - I-15 W 409/11 (https://dejure.org/2012,21485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - I-15 W 409/11 (https://dejure.org/2012,21485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts; Sicherung des nicht durch eine Reallast gesicherten Anspruchs auf Zahlung des Erbbauzinses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauRG § 7 Abs. 1
    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts; Sicherung des nicht durch eine Reallast gesicherten Anspruchs auf Zahlung des Erbbauzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2012 - 15 W 409/11
    Wird jedoch - wie im vorliegenden Falle - die Zwangsvollstreckung in ein Erbbaurecht im Wege der Zwangsversteigerung betrieben, so entspricht es der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGHZ 100, 107 = NJW 1987, 1942; Senat FGPrax 2008, 233; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 7 Rdnr. 44; Böttcher, Praktische Fragen des Erbbaurechts, 6. Aufl., Rdnr. 297), dass auch der betreibende Gläubiger ein selbständiges Antragsrecht im Ersetzungsverfahren hat.
  • OLG Hamm, 03.07.2008 - 15 Wx 116/08

    Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung bzgl. des Zustimmungsanspruchs aus § 7

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2012 - 15 W 409/11
    Wird jedoch - wie im vorliegenden Falle - die Zwangsvollstreckung in ein Erbbaurecht im Wege der Zwangsversteigerung betrieben, so entspricht es der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGHZ 100, 107 = NJW 1987, 1942; Senat FGPrax 2008, 233; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 7 Rdnr. 44; Böttcher, Praktische Fragen des Erbbaurechts, 6. Aufl., Rdnr. 297), dass auch der betreibende Gläubiger ein selbständiges Antragsrecht im Ersetzungsverfahren hat.
  • OLG Frankfurt, 27.12.2011 - 20 W 81/11

    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Erwerb des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2012 - 15 W 409/11
    Diese Zustimmung wäre ohne Sinn, wenn die sich hieraus zwangsläufig ergebenden Folgen nicht vom Grundstückseigentümer hingenommen werden müssten (BGH a.a.O.; ebenso Senat a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 89).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 153/96

    Veräußerung eines Erbbaurechts durch eine kleine kommunale Gebietskörperschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2012 - 15 W 409/11
    Das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts schätzt der Senat mit 10 % des Zuschlagswertes (vgl. BayObLGZ 1997, 37; Senat a.a.O.).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 186/15

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Erzielung eines wertgesicherten

    Allein der dinglich gesicherte Erbbauzins gehöre deshalb zu dem mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgten Zweck (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2012, 229, 230; BeckOK ErbbauRG/Maaß, 41. Edition, § 7 Rn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 7 ErbbauVO Rn. 3; Hagemann, Rpfleger 1985, 203, 204).

    Diese ergeben sich in erster Linie aus dem Inhalt des Erbbaurechtsvertrags und den Umständen seines Zustandekommens (vgl. BayObLGZ 1972, 260, 263; OLG Hamm, FGPrax 2012, 229; Lemke/Czub, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 7 ErbbauRG Rn. 5; BeckOK ErbbauRG/Maaß, 41. Edition, § 7 Rn. 5; MüKoBGB/Heinemann, 7. Aufl., ErbbauRG § 7 Rn. 5; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 10. Aufl., § 7 Rn. 9; Linde/Richter, Erbbaurecht und Erbbauzins, 3. Aufl., Rn. 132; v. Oefele/Winkler/Schlögel, Handbuch Erbbaurecht, 6. Aufl., § 4 Rn. 198, 206; ähnlich Staudinger/Rapp, BGB [2017], § 7 ErbbauRG Rn. 26: Geschäftsgrundlage).

    Dem Grundstückseigentümer sei zuzumuten, bei der Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht das zur Wahrung seiner Rechte Erforderliche selbst zu veranlassen (OLG Hamm, FGPrax 2012, 229, 230; vgl. v. Oefele/Winkler/Schlögel, Handbuch Erbbaurecht, 6. Aufl., § 4 Rn. 207; im Ergebnis auch Hagemann, Rpfleger 1985, 203, 204 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - 3 Wx 151/14

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Erteilung

    Ist es mithin nach der Beschlagnahme allein der betreibende Gläubiger, der darüber entscheidet, ob eine "Verfügung" durch das Vollstreckungsgericht erfolgt, so erscheint es auch dem Sinn der §§ 8, 7 Abs. 1 und 3 ErbbauRG entsprechend, ihn nicht auf den Weg zu verweisen, den Zustimmungsanspruch des Erbbauberechtigten zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen (so noch BGHZ 33, 76, 83), sondern ihm vielmehr sowohl die Ausübung des in § 7 Abs. 1 ErbbauRG normierten Zustimmungsanspruchs als auch ein Antragsrecht im Sinne des § 7 Abs. 3 ErbbauRG zuzugestehen (vgl. Palandt-Bassenge, a.a.O., § 8 ErbbauRG Rn. 4; BGH NJW 1987, 1942,1943 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2012, I-15 W 409/11, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Zwar ist gleichermaßen anerkannt, dass etwas anderes gilt, wenn eine Erbbauzinsreallast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung deshalb erlischt, weil der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt hat (vgl. BGH NJW 1987, 1942, 1944; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 89 ff.; OLG Hamm FGPrax 2012, 229 f.).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Erbbaurechts nach Erlöschen der

    aa)Für die Gegebenheiten in der Zwangsversteigerung selbst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHZ 100, 107 ff.; dem folgend OLG Frankfurt FGPrax 2012, S. 89 f. und OLG Hamm FGPrax 2012, S. 229 f.), dass die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers ohne ausreichenden Grund verweigert werde und zu ersetzen sei, falls der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt habe, aus diesem Grundpfandrecht die Zwangsversteigerung betrieben werde und der Eigentümer die Verweigerung seiner Zustimmung für den Zuschlag lediglich darauf stütze, dass die Erbbauzinsreallast infolge dieses Zuschlages erlösche und der Meistbietende nicht bereit sei, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten.
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Zwar kann die Abschiebungsandrohung zugleich wenn die Ausreisepflicht nicht durch einen Verwaltungsakt (bspw. durch eine Ausweisungsverfügung nach §§ 53 bis 55 AufenthG) statuiert worden ist - die dem Haftrichter nachzuweisende Rückkehrentscheidung nach Art. 6 Abs. 1 der sog. Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - ABl. Nr. L 348 S. 98) begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2012, 229, 230 Rn. 9; Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, InfAuslR 2013, 382, 383 f. Rn. 17, 18).
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