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   OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04   

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https://dejure.org/2006,4291
OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04 (https://dejure.org/2006,4291)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2006 - 15 W 437/04 (https://dejure.org/2006,4291)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 15 W 437/04 (https://dejure.org/2006,4291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Antrages auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit; Überprüfung des Bestandes des einzutragenden materiellen Rechts durch das Grundbuchamt; Zulässigkeit der Eintragung einer Dienstbarkeit gerichtet auf die Duldung von Eingriffen durch den Bergbau; Bestehen ...

  • Judicialis

    BGB § 1018

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 78 § 80; BGB § 1018; BBergG § 8 § 9
    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - Einwirkungen durch einen Bergbaubetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 623
  • FGPrax 2006, 145
  • Rpfleger 2006, 462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 25.11.1930 - V B 16/30

    Ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04
    Eine Eintragung, die lediglich die Bedeutung einer Verlautbarung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Duldungspflicht hat, ist inhaltlich unzulässig, weil es sich um eine schlechthin überflüssige Eintragung handeln würde (RGZ 119, 211, 213; 130, 350, 354).

    Es handelt sich insoweit, wie bereits das RG in einer Grundsatzentscheidung (RGZ 130, 350, 354 f.) hervorgehoben hat, um eine inhaltliche Modifikation der Duldungsverpflichtung des Grundstückseigentümers, weil sie eine von den bergrechtlichen Vorschriften rechtlich abweichende Einwirkungsbefugnis des Bergwerkseigentümers begründet, die durch eine Dienstbarkeit gem. § 1018 1. Variante BGB gesichert, unter dem Aspekt des (Teil-) Verzichts auf den Anspruch auf Bergschadensersatz aber gleichzeitig auch auf § 1018 3. Variante BGB gestützt werden kann.

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04
    Bei diesem Maßstab der Auslegung besteht für eine Beschränkung d er Nachprüfungsbefugnis durch das Rechtsbeschwerdegericht, wie sie bei der individuellen Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärung stattfindet, kein Anlass (BGHZ 96, 245, 250 = NJW 1986, 1033, 1034).
  • RG, 08.12.1927 - V 100/27

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04
    Eine Eintragung, die lediglich die Bedeutung einer Verlautbarung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Duldungspflicht hat, ist inhaltlich unzulässig, weil es sich um eine schlechthin überflüssige Eintragung handeln würde (RGZ 119, 211, 213; 130, 350, 354).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2018 - 24 U 211/17

    Bergbauschäden an einem Grundstück - Merkantiler Minderwert

    Auch enthält der Verzicht der Schwiegereltern der Beklagten keine Hinweise darauf, dass auch Rechtsnachfolger insoweit gebunden wären, was zudem zwingend mit der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit hätte einhergehen müssen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Juni 1977 - III ZR 52/75, Rz. 2f; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2012 - I-7 U 51/11, Rz. 56; vgl. zu einem Bergschadenminderwertverzicht auch OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 15 W 437/04, Rn. 16ff.; Staudinger/Kohler, BGB Buch 2, Umwelthaftungsrecht, § 114-121 BBergG Rn. 43 mwN).
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
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