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   OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98   

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https://dejure.org/1999,3596
OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98 (https://dejure.org/1999,3596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.1999 - 15 W 444/98 (https://dejure.org/1999,3596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 15 W 444/98 (https://dejure.org/1999,3596)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 231
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1967 - III ZR 115/67

    Revision in Sachen Vereinbarung beider Parteien in einem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98
    Dabei kann offenbleiben, ob und unter welchen sachlichen Voraussetzungen eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, deren Wirksamkeit allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1968, 700; NJW 1991, 2295, 2296; OLG Köln NJW-RR 1995, 576), im Wege der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel entgegengesetzt werden kann.
  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 241/90

    Berücksichtigung einer nach der letzten Tatsachenverhandlung geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98
    Dabei kann offenbleiben, ob und unter welchen sachlichen Voraussetzungen eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, deren Wirksamkeit allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1968, 700; NJW 1991, 2295, 2296; OLG Köln NJW-RR 1995, 576), im Wege der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel entgegengesetzt werden kann.
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 18 W 28/94

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98
    Dabei kann offenbleiben, ob und unter welchen sachlichen Voraussetzungen eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, deren Wirksamkeit allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1968, 700; NJW 1991, 2295, 2296; OLG Köln NJW-RR 1995, 576), im Wege der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel entgegengesetzt werden kann.
  • BGH, 21.04.2016 - V ZB 13/15

    Grundbucheintragung einer Grundschuld: Prüfungsumfang des Grundbuchrechtspflegers

    Daneben kann bereits in diesem Stadium eine (zweite) Sicherungsabrede zwischen dem Grundschuldgläubiger und dem Käufer hinsichtlich der späteren Verwendung der Grundschuld getroffen werden, oder es wird geregelt, dass der Käufer nach Vertragsabwicklung in die bestehende Sicherungsabrede eintritt (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, DNotI-Report 1999, 50, 51; BeckNotar-HdB/Everts, 6. Aufl., A I Rn. 274 f.; Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 9. Aufl., Rn. 704 ff.; Schramm, ZNotP 1998, 363 ff.).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

    Zwar trifft zu, dass der Kläger die mangelnde Fälligkeit der gesicherten Forderungen nicht mit der Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO, sondern nur im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend machen kann (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1999, 382ff.).
  • BGH, 26.06.2001 - XI ZR 330/00

    Zweckerklärung einer Grundschuld

    Das gilt unabhängig davon, ob man in einer solchen Absprache eine sog. vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung sieht (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1991 - VI ZR 241/90, WM 1991, 1097, 1099 f.; OLG Köln NJW-RR 1995, 576; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 941, 942) oder ihr - als Einschränkung der schuldrechtlichen Zweckbindung - ausschließlich materiellrechtliche Bedeutung beimißt (vgl. OLG Hamm JurBüro 1999, 382, 383).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11

    Grundschuldbestellung für Bankdarlehen: Unwirksamkeit einer formularmäßig

    Es ist daher banküblich, dass in derartigen Fällen keine weite Zweckerklärung Platz greifen kann, oder, dass zumindest eine Bedingung dahin gehend formuliert wird, dass eine weite Sicherungsabrede erst dann Wirkung entfalten kann, wenn der Eigentumswechsel vollzogen ist (vgl. hierzu Epp in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, Band II, 4. Aufl. 2011, § 94, Rdn. 338 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.1999 - 15 W 444/98 -, zitiert nach Juris).
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