Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.02.2020 - I-15 W 453/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2094 Abs. 1, 2232, 2229 Abs. 4, 2253, 2258 Abs. 1
Zu den Anforderungen an die Testierfähigkeit
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Was setzt Testierfähigkeit voraus?
- erbrechtsiegen.de
Erbscheinerteilung - Feststellungslast für die Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit des Erblassers
Verfahrensgang
- AG Essen - 158 VI 1898
- OLG Hamm, 05.02.2020 - I-15 W 453/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 1754
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2020 - 15 W 453/17
Dabei genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLGZ 1989, 271, 273; FamRZ 1997, 1026 = NJWE-FER 1997, 206). - OLG Hamm, 12.11.1996 - 15 W 233/96
Zum Umfang der Ermittlungspflicht bei behaupteter Testier- oder …
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2020 - 15 W 453/17
Dabei genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLGZ 1989, 271, 273; FamRZ 1997, 1026 = NJWE-FER 1997, 206). - BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2020 - 15 W 453/17
Dabei genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLGZ 1989, 271, 273; FamRZ 1997, 1026 = NJWE-FER 1997, 206).
- OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20
Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und …
Er musste vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen, insbesondere auch über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen und über die Gründe, die für oder gegen ihre sittliche Berechtigung sprachen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln" (BGH, IV ZR 251/57, Urteil vom 29. Januar 1958, BeckRS 1958, 31372778;… OLG München, 31 Wx 16/07, Beschluss vom 14. August 2007, Rn. 18 bei juris, m. w. N., wonach es nicht ausreicht, dass der Testierende in der Lage ist, die eigenen Bezugspersonen zu erkennen und einfache Sachverhalte zu erfassen; ähnlich OLG Hamm, 15 W 453/17, Beschluss vom 5. Februar 2020, Rn. 23 bei juris;… OLG Karlsruhe, 14 U 99/17, Urteil vom 20. Dezember 2019, Rn. 45 bei juris).