Rechtsprechung
OLG Köln, 20.12.2016 - 15 W 61/16 |
Verfahrensgang
- OLG Köln, 20.12.2016 - 15 W 61/16
- LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
- OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17
- BGH - VI ZA 8/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von …
Einen daneben in erster Instanz mit Schriftsatz vom 23.2.2016 gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klageerweiterung im Hinblick auf die Geltendmachung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 20.000 Euro hat die Kammer mit Beschluss vom 17.10.2016 - bestätigt durch Senatsbeschluss vom 20.12.2016 (15 W 61/16) - zurückgewiesen.Zur Begründung hat das Landgericht auf die Ausführungen des Senats zur Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs im Beschluss vom 20.12.2016 (15 W 61/16) Bezug genommen und sich diesen angeschlossen.
Der Senat habe nicht darauf hingewiesen, dass er an seiner im Beschluss vom 20.12.2017 (15 W 61/16) geäußerten Rechtsauffassung zum Äußerungsgehalt von Suchergebnissen nicht weiter festhalte.
Der Senat hat nicht - wie die Beklagte rügt - eine im Beschluss vom 20.12.2016 (15 W 61/16) geäußerte Rechtsauffassung zum vorliegenden Streitgegenstand "vollständig geändert".
- LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
Anknüpfungskriterien für den Fall einer Rechtsgutverletzung durch Abruf von einer …
Das Oberlandesgericht Köln hat insofern in dem Beschluss vom 20.12.2016 (15 W 61/16), mit welchem über die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs wegen des danach nicht weiter verfolgten Anspruchs auf Zuerkennung einer Geldentschädigung entschieden wurde, Folgendes ausgeführt:.