Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.1980 - 15 W 61/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4643
OLG Hamm, 14.04.1980 - 15 W 61/79 (https://dejure.org/1980,4643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.1980 - 15 W 61/79 (https://dejure.org/1980,4643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 1980 - 15 W 61/79 (https://dejure.org/1980,4643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,4643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1592 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 17.11.2015 - 12 W 2249/15

    Änderung des Vereinszwecks

    wenn ein genossenschaftlicher Prüfungsverband für Kreditgenossenschaften sein satzungsmäßiges Betätigungsfeld um die Unterhaltung eines Sicherungsfonds erweitert und die Kosten durch hohe Beiträge auf die Mitglieder umlegt (OLG Hamm OLGZ 1980, 326),.
  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Deshalb kann ihr nicht gefolgt werden (vgl. Stöber Rpfleger 1976, 377; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein 12. Aufl. Rz. 146; Staudinger/Coing, BGB 12. Aufl. § 33 Rz. 6; MünchKomm/Reuter 2. Aufl. § 33 Rz. 9; OLG Hamm OLGZ 1980, 326).
  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 8 AktG 2/12

    Verein, Verschmelzung, Beschluss, Mehrheit

    Soweit sich die Antragsgegnerinnen zur Untermauerung ihres abweichenden Standpunktes auf den (Vorlage-) Beschluss des 15. Zivilsenats des OLG Hamm vom 14.04.1980 (Az. 15 W 61/79 = NJW 1980, 1592) berufen, ist festzustellen, dass schon kein vergleichbarer Fall einer maßgeblichen Zweckerweiterung vorliegt (dort Errichtung und Verwaltung von Fonds zur Sicherung und Förderung genossenschaftlicher Einrichtungen bei landwirtschaftlichem Genossenschaftsverband).
  • OLG München, 21.06.2011 - 31 Wx 168/11

    Vereinsrecht: Satzungsänderung über eine bestimmte Mehrheit für eine

    Zum anderen war es auch zur Zeit der Gründung des Vereins herrschende Meinung, dass eine Vereinssatzung, die für Satzungsänderungen eine geringere Mehrheit vorschreibt, als sie das Gesetz verlangt, damit nicht auch die Zweckänderung meint (vgl. OLG Hamm OLGZ 1980, 326; Stöber Rpfleger 1976, 377 sowie die Nachweise bei BGHZ 96, 245/250; aA OLG Karlsruhe Rpfleger 1976, 396).
  • OLG Nürnberg, 05.10.2022 - 12 W 2303/22

    Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks

    - wenn ein genossenschaftlicher Prüfungsverband für Kreditgenossenschaften sein satzungsmäßiges Betätigungsfeld um die Unterhaltung eines Sicherungsfonds erweitert und die Kosten durch hohe Beiträge auf die Mitglieder umlegt (OLG Hamm, Beschluss vom 14. April 1980 - 15 W 61/79),.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht