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OLG Hamm, 14.04.1980 - 15 W 61/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1592 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Nürnberg, 17.11.2015 - 12 W 2249/15
Änderung des Vereinszwecks
wenn ein genossenschaftlicher Prüfungsverband für Kreditgenossenschaften sein satzungsmäßiges Betätigungsfeld um die Unterhaltung eines Sicherungsfonds erweitert und die Kosten durch hohe Beiträge auf die Mitglieder umlegt (OLG Hamm OLGZ 1980, 326),. - BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85
Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung
- OLG Hamm, 19.09.2012 - 8 AktG 2/12
Verein, Verschmelzung, Beschluss, Mehrheit
Soweit sich die Antragsgegnerinnen zur Untermauerung ihres abweichenden Standpunktes auf den (Vorlage-) Beschluss des 15. Zivilsenats des OLG Hamm vom 14.04.1980 (Az. 15 W 61/79 = NJW 1980, 1592) berufen, ist festzustellen, dass schon kein vergleichbarer Fall einer maßgeblichen Zweckerweiterung vorliegt (dort Errichtung und Verwaltung von Fonds zur Sicherung und Förderung genossenschaftlicher Einrichtungen bei landwirtschaftlichem Genossenschaftsverband). - OLG München, 21.06.2011 - 31 Wx 168/11
Vereinsrecht: Satzungsänderung über eine bestimmte Mehrheit für eine …
Zum anderen war es auch zur Zeit der Gründung des Vereins herrschende Meinung, dass eine Vereinssatzung, die für Satzungsänderungen eine geringere Mehrheit vorschreibt, als sie das Gesetz verlangt, damit nicht auch die Zweckänderung meint (vgl. OLG Hamm OLGZ 1980, 326; Stöber Rpfleger 1976, 377 sowie die Nachweise bei BGHZ 96, 245/250; aA OLG Karlsruhe Rpfleger 1976, 396). - OLG Nürnberg, 05.10.2022 - 12 W 2303/22
Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks
- wenn ein genossenschaftlicher Prüfungsverband für Kreditgenossenschaften sein satzungsmäßiges Betätigungsfeld um die Unterhaltung eines Sicherungsfonds erweitert und die Kosten durch hohe Beiträge auf die Mitglieder umlegt (OLG Hamm, Beschluss vom 14. April 1980 - 15 W 61/79),.