Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05   

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https://dejure.org/2005,3516
OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2005,3516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2005 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2005,3516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2005,3516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 MRK, § 114 ZPO, § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten einer Klage auf Unterlassung, Geldentschädigung und Feststellung der Ersatzpflicht weiterer Rechtsverfolgungskosten; widerstreitende Grundrechte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    EMRK Art. 3; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 3; ZPO § 114
    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Aussagen in einem Leserbrief

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg in der Rechtssache; Bewilligung von Prozesskostenhilfe als Ermessensentscheidung des Gerichts; Sozialhilferechtlicher Charakter von Prozesskostenhilfe; Überschreitung gerichtlichen ...

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 01.11.2005)

    Erfolg für Kindesmörder Gäfgen: Berliner Richter unter Druck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3726
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Bei mehrdeutigen Äußerungen ist es verfassungsrechtlich geboten, im Bewusstsein dieser Mehrdeutigkeit die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten darzutun und die letztlich gefundene Lösung nachvollziehbar, d.h. tragfähig zu begründen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 204, 205; NJW 2001, 591, 593; NJW 2003, 1303, 1304).

    Der Begriff der Schmähkritik darf dabei im Interesse der Meinungsfreiheit nicht weit ausgelegt werden (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303; NJW 1999, 204, 206).

    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern eine Diffamierung der Person im Vordergrund steht, diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BVerfG NJW 1991, 95, 96; NJW 1999, 204, 206; BGH NJW 2000, 1036; NJW 2002, 1192, 1193).

    Dies führt dazu, dass Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen und im Übrigen eher auf die so genannte Privatfehde beschränkt bleiben wird (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 206).

    Es geht hierbei um die Frage, ob die vom Antragsgegner gewählte Art der Einkleidung noch dazu dient, die zuvor dargestellte sachliche Position zu belegen, wenn auch in scharfer und überspitzter Form (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 206), oder ob der Einkleidung jeder Bezug zu der vorangestellten sachlichen Äußerung fehlt und sie deshalb - schon aufgrund ihrer Begriffswahl - die unantastbare Menschenwürde des Antragstellers verletzt.

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, dass die Meinungsäußerungsfreiheit regelmäßig von vorne herein nur dann hinter das Persönlichkeitsrecht zurücktreten muss, wenn sich die gewonnene Deutung der getroffenen Äußerung als Schmähkritik oder als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2073; NJW 1991, 95; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern eine Diffamierung der Person im Vordergrund steht, diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BVerfG NJW 1991, 95, 96; NJW 1999, 204, 206; BGH NJW 2000, 1036; NJW 2002, 1192, 1193).

    Hierbei ist anerkannt, dass Beiträge über die Auseinandersetzung mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage stärkeren Schutz genießen als solche, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen (vgl. BVerfG NJW 1980, 2069; NJW 1983, 1415; NJW 1984, 1741; NJW 1991, 95, 96).

    Die Stellung überhöhter Anforderungen an die Zulässigkeit gerade öffentlicher Kritik ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfG NJW 1980, 2069; NJW 1991, 95, 96).

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein sog. offener Tatbestand oder Rahmentatbestand, bei dem der Eingriff - der vorrangig und von der Rechtfertigung losgelöst zu prüfen ist (vgl. MünchKommBGB-Wagner, 4. Aufl. § 823 Rdnr. 172) - nicht die Rechtswidrigkeit indiziert, sondern in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung ermittelt werden muss (vgl. BGH NJW 1998, 2141; NJW 2005, 2766, 2770).

    Vielmehr findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die allgemeinen Gesetze ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierenden Wertes der Meinungsfreiheit eingeschränkt werden müssen (vgl. grundlegend BVerfGE 7, 198, 207 f.; BGH NJW 2005, 2766, 2769 f.).

    Dementsprechend ist vom Schutz auch das Recht des Äußernden umfasst, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1109; BGH NJW 2005, 2766, 2769).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Hierbei ist anerkannt, dass Beiträge über die Auseinandersetzung mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage stärkeren Schutz genießen als solche, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen (vgl. BVerfG NJW 1980, 2069; NJW 1983, 1415; NJW 1984, 1741; NJW 1991, 95, 96).

    Die Stellung überhöhter Anforderungen an die Zulässigkeit gerade öffentlicher Kritik ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfG NJW 1980, 2069; NJW 1991, 95, 96).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Der sozialhilferechtliche Charakter der Prozesskostenhilfe gebietet es, der bedürftigen Partei den Zugang zum Hauptsacheprozess nicht schwerer zu machen als er für eine aus eigenen Mitteln klagende und ihr Prozessrisiko selbst tragende, wirtschaftlich vernünftig agierende Partei ist, Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 61; BVerfG NJW 2003, 1857).

    Die Anforderungen an die Erfolgsaussichten in der Sache werden namentlich überspannt, wenn schwierige Rechts- oder Tatsachenfrage in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können (vgl. BVerfG NJW 2003, 1857).

  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Der sozialhilferechtliche Charakter der Prozesskostenhilfe gebietet es, der bedürftigen Partei den Zugang zum Hauptsacheprozess nicht schwerer zu machen als er für eine aus eigenen Mitteln klagende und ihr Prozessrisiko selbst tragende, wirtschaftlich vernünftig agierende Partei ist, Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 61; BVerfG NJW 2003, 1857).

    Dementsprechend überschreiten die Fachgerichte den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (vgl. z.B.: BVerfG NJW-RR 2004, 61; NJW 2000, 1936; NJW 2000, 2089; NJW 2002, 793; OLGReport München 2003, 435; OLGReport Köln 2003, 225; BGH MDR 2003, 109; BGH MDR 2003, 1369).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Bei der vorliegend vom Antragsgegner verwendeten satireartigen Einkleidung zur Ermöglichung des "Subsumtionsschlusses " unter Art. 3 EMRK ist bereits für die Deutung der Aussage eine Trennung zwischen dem Aussagegehalt bzw. dem Aussagekern auf der einen Seite und dem vom Antragsgegner gewählten satirischen Gewand auf der anderen Seite erforderlich, weil nur so der eigentliche Inhalt der Aussage ermittelt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661; NJW 1992, 2073; NJW 1998, 1386, 1387; BGH NJW 2000, 1036, 1039).

    Zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, dass die Meinungsäußerungsfreiheit regelmäßig von vorne herein nur dann hinter das Persönlichkeitsrecht zurücktreten muss, wenn sich die gewonnene Deutung der getroffenen Äußerung als Schmähkritik oder als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2073; NJW 1991, 95; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Bei mehrdeutigen Äußerungen ist es verfassungsrechtlich geboten, im Bewusstsein dieser Mehrdeutigkeit die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten darzutun und die letztlich gefundene Lösung nachvollziehbar, d.h. tragfähig zu begründen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 204, 205; NJW 2001, 591, 593; NJW 2003, 1303, 1304).

    Ob ein derartiger gezielter Angriff auf die Menschenwürde des Antragstellers vorliegt oder nicht, bedarf allerdings einer eingehenden Begründung (vgl. BVerfG NJW 2003, 1303, 1304), die wegen der Komplexität des hier zu beurteilenden Falles im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht abschließend vorgenommen werden kann und auch nicht vorzunehmen ist.

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Bereits auf dieser anfänglichen Ebene haben - auch - die Zivilgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten, die namentlich darin bestehen, dass die zu deutende Äußerung unter Einbeziehung ihres Kontextes auszulegen ist und ihr kein Sinn zugeschrieben werden darf, den sie objektiv nicht haben kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 591, 593 - Benetton-Werbung; NJW 2001, 3613).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen ist es verfassungsrechtlich geboten, im Bewusstsein dieser Mehrdeutigkeit die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten darzutun und die letztlich gefundene Lösung nachvollziehbar, d.h. tragfähig zu begründen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 204, 205; NJW 2001, 591, 593; NJW 2003, 1303, 1304).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
    Unterstellt man das Vorliegen dieser Voraussetzung, so könnte der Antragsteller bei entsprechender Wiederholungsgefahr nicht nur die Unterlassung solcher Äußerungen verlangen (§ 1004 BGB), sondern nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2000, 2195 m.w.N.) bei entsprechendem Verschulden auch den Ersatz kausal darauf zurückzuführender materieller Schäden sowie bei Annahme einer schwer wiegenden Beeinträchtigung die Zahlung einer Geldentschädigung (§ 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) beanspruchen.

    Seinen Grund hat die Auslassung des Persönlichkeitsrechts im Tatbestand des § 253 Abs. 2 BGB vielmehr darin, dass der Bundesgerichtshof nach anfänglicher Anlehnung des Anspruchs an § 847 BGB aF (vgl. BGH NJW 1958, 827) dazu übergegangen ist, ihn unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG zu gewinnen (vgl. schon BGH NJW 1961, 2059 und BGH NJW 2000, 2195; hierzu auch Wagner NJW 2002, 2056; Palandt/Heinrichs § 253 Rdnr. 10 und BT-Drucks. 14/7752 S. 25).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • OLG München, 12.09.2003 - 21 W 2186/03

    Begründungszwang für Nichtabhilfenentscheidung; Prozesskostenhilfe

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • EGMR, 27.09.1999 - 33985/96

    SMITH AND GRADY v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 35/04

    Urteil gegen Magnus Gäfgen im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01

    AGB-Recht

  • LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03

    Verfahrenshindernis bei unzulässiger Vernehmungsmethode (Androhung von Folter)

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 27 KLs 4/04

    Folter-Androhung - Polizeipräsident Daschner zu Geldstrafe verurteilt

  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Seinen Grund hat die Auslassung des Persönlichkeitsrechts im Tatbestand des § 253 Abs. 2 BGB vielmehr darin, dass der Bundesgerichtshof nach anfänglicher Anlehnung des Anspruchs an § 847 BGB a.F. (vgl. BGHZ 26, 349 (356)) dazu übergegangen ist, ihn unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1961, 2059; NJW 2000, 2195; OLG Frankfurt, NJW 2005, 3726; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 253 Rn. 10 sowie BT-Drs.
  • OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen

    Dies ist vorliegend vor dem Hintergrund, dass im Prozesskostenhilfeverfahren die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird und schwierigere Rechts- bzw. Abwägungsfragen regelmäßig dem Hauptverfahren vorbehalten bleiben sollen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 131; OLG Frankfurt, NJW 2005, 3726; Zöller, a.a.O.), nur hinsichtlich des Klageantrags zu 1 a) zu bejahen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18419
OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2006,18419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2006 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2006,18419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2006,18419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Gebühren des Rechtsanwalts gegen den Kläger durch den Beklagten im zivilgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung einer Klageerweiterung bei der Bestimmung des Gegenstandswertes; Rechtshängigkeit einer Klageerweiterung trotz formloser Übersendung des ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 297; ; GKG § 15 a.F.; ; GKG § 40; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Auswirkung einer - unzulässigen - Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen Verhandlung auf den Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2000 - 9 W 69/00

    Streitwert bei Klageerweiterung nach Schluß der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05
    Es besteht daher Einigkeit, dass eine Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 1457, 1458; Zöller/Greger, a.a.O.).

    Dies ist für die Frage des Streitwerts in einem derartigen Fall entscheidend (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 1457; Zöller/Greger, a.a.O., § 296 a ZPO Rn. 2 a; Baumbach/Hartmann, a.a.O.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 40 GKG Rn. 5).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05
    (Dies entspricht der herrschenden Meinung; vgl. insbesondere BGH, NJW-RR 1997, 1486; Zöller/Greger, a.a.O., § 296 a ZPO Rn. 2 a; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl. 2006, § 296 a ZPO Rn. 5; Fischer, NJW 1994, 1315, 1316).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 31 U 285/15

    Zug-um-Zug; hinreichende Bestimmtheit; Aufrechnungserklärung

    In der Rechtsprechung und Literatur besteht insoweit Einigkeit, dass sich aus den §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, dass Sachanträge, wenn sie Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein sollen, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Urteil vom 02.06.1966 -  VII ZR 41/64; Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; Stein-Jonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; Musielak-Voit-Huber, ZPO, 14. Auflage 2017, § 296a Rn. 3; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

    Aus dem Umkehrschluss und unter Beachtung des Verhandlungs- und Mündlichkeitsgrundsatzes folgt, dass auch über unzulässige Anträge nur entschieden werden kann, wenn diese in der mündlichen Verhandlung gestellt worden sind (so auch: BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG Thüringen, Urteil vom 20.04.1994 - 4 U 452/93; OLG Hamburg, Urteil vom 03.06.1994 - 11 U 62/93; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; Stein-Jonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Dass es den Parteien nachgelassen hat, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, ändert nichts am Schluss der mündlichen Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.2006 - 15 W 72/05, OLGR 2007, 592, 593, juris Rn. 15).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist unerheblich, dass die Beklagte sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in dem Termin am 22.05.2014 (s. hierzu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.2006 - 15 W 72/05, OLGR 2007, 592, 593, juris Rn. 15) nicht ausdrücklich auf den vorgenannten Schadensersatzanspruch berufen hat.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08

    Erhöhung des Streitwerts durch eine noch nicht zugestellte Klageerhöhung

    Eine Klageerweiterung, die anhängig, aber mangels Zustellung nicht rechtshängig geworden ist, erhöht den Streitwert jedenfalls dann, wenn sie vor Schluss der mündliche Verhandlung bei Gericht eingereicht worden ist (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe AGS 2007, 579).

    Die Formulierung "..., die den Rechtszug einleitet" ist bei einer Klageerweiterung dahin zu verstehen, dass grundsätzlich die schriftsätzliche Ankündigung eine Streitwerterhöhung bewirkt und nicht erst die spätere Antragstellung in einer mündlichen Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe AGS 2007, 579 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 40 GKG Rn. 2, 4).

    Ob aber mit dem OLG Karlsruhe (AGS 2007, 579 ff.) in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass der Antrag keine Anhängigkeit herbeigeführt habe, weil zwischen den Parteien kein Prozessrechtsverhältnis mehr begründet und damit kein "Rechtszug" eingeleitet werden konnte, ist durchaus zweifelhaft.

  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist unerheblich, dass die Beklagte sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in dem Termin am 22.05.2014 (s. hierzu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.2006 - 15 W 72/05, OLGR 2007, 592, 593, juris Rn. 15) nicht ausdrücklich auf den vorgenannten Schadensersatzanspruch berufen hat.
  • LG Kempten, 18.01.2019 - 13 O 1293/17

    Besitz- und Nutzungsrecht betreffend ein Schützenhaus

    In der Rechtsprechung und Literatur besteht insoweit Einigkeit, dass sich aus den §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, dass Sachanträge, wenn sie Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein sollen, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Urteil vom 02.06.1966 - VII ZR 41/64; Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; Stein-Jonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; Musielak-Voit-Huber, ZPO, 14. Auflage 2017, § 296a Rn. 3; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

    (so auch: BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG Thüringen, Urteil vom 20.04.1994 - 4 U 452/93; OLG Hamburg, Urteil vom 03.06.1994 - 11 U 62/93; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; SteinJonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 204/08

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

    Neue Anträge nach der letzten mündlichen Verhandlung sind prozessual wirkungslos (so auch: OLG Karlsruhe - 7.2.06 - 15 W 72/05 = OLGR Karlsruhe 2007, 592).
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