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   OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13   

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https://dejure.org/2013,74452
OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13 (https://dejure.org/2013,74452)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2013 - 15 W 9/13 (https://dejure.org/2013,74452)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 15 W 9/13 (https://dejure.org/2013,74452)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13
    Unter dem Aspekt einer verdeckten Tatsachenbehauptung nicht gegendarstellungsfähig sind danach aber solche Aussagen, bei denen lediglich eine "nicht fernliegende Deutung" einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergäbe (vgl. BVerfG, AfP 2008, 58/60).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13
    Bei sogenannten verdeckten Aussagen muss sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGE 2, 325 ).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13
    Bei sogenannten verdeckten Aussagen muss sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGE 2, 325 ).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13
    Bei sogenannten verdeckten Aussagen muss sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGE 2, 325 ).
  • OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen

    Unter dem Aspekt einer verdeckten Tatsachenbehauptung oder des sich im Zusammenspiel mehrerer Äußerungen für den Leser ergebenden Eindrucks nicht gegendarstellungsfähig sind hiernach Aussagen, bei denen lediglich eine "nicht fernliegende Deutung" einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergäbe (OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2013 - 15 W 9/13 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17

    Gegendarstellung

    a) Es hat hierbei im rechtlichen Ausgangspunkt stillschweigend die auch vom Senat vertretene Auffassung zugrunde gelegt, dass unter dem Aspekt einer verdeckten Tatsachenbehauptung oder des sich im Zusammenspiel mehrerer Äußerungen für den Leser ergebenden Eindrucks Aussagen nicht gegendarstellungsfähig sind, bei denen lediglich eine "nicht fernliegende Deutung" einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergäbe (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2013 - 15 W 9/13 -, Rn. 3, juris).
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