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   OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13   

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https://dejure.org/2013,42195
OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13 (https://dejure.org/2013,42195)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.12.2013 - 15 WF 414/13 (https://dejure.org/2013,42195)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 15 WF 414/13 (https://dejure.org/2013,42195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1603 BGB
    Minderjährigenunterhalt: Erhöhung des Selbstbehalts wegen hoher Wohn- und Fahrtkosten bei Umgangskontakten im Mangelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Unterhalts gegenüber minderjährigen Kindern; Erhöhung des Selbstbehalts wegen hoher Wohn- und Fahrtkosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1603 BGB
    Höhe des Unterhalts gegenüber minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftlich eingeschränkter Umgangsberechtigter muss Kosten des Umgangsrechts geringstmöglich halten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirtschaftlich eingeschränkter Umgangsberechtigter muss Kosten des Umgangsrechts geringstmöglich halten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 03.06.1992 - 2 WF 65/92

    Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen bei Trennungsunterhalt und Beschwerde

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13
    Innerhalb der Rechtsprechung (vgl. KG, FamRZ 2012, 1649; OLG Bamberg, FamRZ 1993, 66) und Literatur (vgl. Klinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Aufl. § 2 Rn. 392; Brudermüller in: Palandt, BGB, 73. Aufl. § 1603 BGB Rn. 20) besteht Einigkeit, dass eine Heraufsetzung des in den Tabellenbeträgen ausgewiesenen Wohnkostenanteils grundsätzlich möglich ist, wenn der Pflichtige für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss (vgl. KG, a.a.O.Rn. 4).

    Die Überschreitung des Betrages von 360, 00 EUR monatlich für Warmmiete muss erheblich und unvermeidbar sein, wobei der Unterhaltsschuldner gehalten ist, sich um eine preisgünstigere Wohnung zu bemühen und Wohnkosten durch die Inanspruchnahme von Wohngeld zu senken (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1993, 66, 67).

  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10

    Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13
    Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Antragsgegners für eine zusätzliche Altersvorsorge sind unterhaltsrechtlich grundsätzlich dann nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2013, 616 Tz. 20).
  • BGH, 17.06.2009 - XII ZR 102/08

    Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts über die Vollendung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13
    Er hole die Kinder in N. mit dem Pkw ab und bringe sie nach dem Umgangsende wieder von H. nach N. Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts, die über den dem Umgangsberechtigten verbleibenden Anteil am Kindergeld hinausgehen, können durch einen teilweisen Abzug vom Einkommen oder eine Erhöhung des Ehegattenselbstbehalts berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 2009, 2592).
  • KG, 24.02.2012 - 17 WF 25/12

    Kindesunterhalt: Heraufsetzung des in die Unterhaltssätze der Düsseldorfer

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13
    Innerhalb der Rechtsprechung (vgl. KG, FamRZ 2012, 1649; OLG Bamberg, FamRZ 1993, 66) und Literatur (vgl. Klinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Aufl. § 2 Rn. 392; Brudermüller in: Palandt, BGB, 73. Aufl. § 1603 BGB Rn. 20) besteht Einigkeit, dass eine Heraufsetzung des in den Tabellenbeträgen ausgewiesenen Wohnkostenanteils grundsätzlich möglich ist, wenn der Pflichtige für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss (vgl. KG, a.a.O.Rn. 4).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    aa) Insbesondere die Kosten für das Bereithalten von Wohnraum zur Übernachtung von Kindern bleiben bei einem im üblichen Rahmen ausgeübten Umgangsrecht unterhaltsrechtlich in der Regel schon deshalb unbeachtlich, weil es typischerweise angemessen und ausreichend ist, die Kinder in den Räumlichkeiten mit unterzubringen, die dem individuellen Wohnraumbedarf des Unterhaltspflichtigen entsprechen (Senatsurteil vom 23. Februar 2005 - XII ZR 56/02 - FamRZ 2005, 706, 708; OLG Schleswig Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 15 WF 414/13 - juris Rn. 16; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 272; Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1603 BGB Rn. 59; zu umgangsbedingt erhöhten Wohnkosten aus grundsicherungsrechtlicher Sicht vgl. Behrend jM 2014, 22, 28 f.).
  • OLG Jena, 18.05.2016 - 1 UF 142/16

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung von Umgangskosten bei der Unterhaltsberechnung;

    Vorliegend ist es nach Ansicht des Senates dem Antragsgegner möglich und zumutbar, die Kosten des Umgangs durch Transfer mit der Bahn zu reduzieren, um den Kindesunterhalt möglichst wenig zu schmälern (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, 15 WF 414/13, Beschluss vom 20.12.2013, Rn. 20, zitiert nach juris).
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