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   OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 Wx 8/10   

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OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 Wx 8/10 (https://dejure.org/2010,2677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2010 - I-15 Wx 8/10 (https://dejure.org/2010,2677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2010 - I-15 Wx 8/10 (https://dejure.org/2010,2677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Erbenermittlers auf Akteneinsicht zum Ziel der Erlangung von Anfangsinformationen nach Feststellung des Fiskuserbrechts durch das Nachlassgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34 Abs. 1; FamFG § 13; BGB § 1964
    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erbenermittler

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Akteneinsicht für Erbenermittler - nicht immer!

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 3 T 75/09
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 Wx 8/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 87
  • FGPrax 2011, 27
  • FamRZ 2011, 143
  • Rpfleger 2011, 33
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).

    Es sind in diesem Zusammenhang stets auch gegensätzliche Schutzgüter zu beachten, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anderer Verfahrensbeteiligter und der Schutz privater und öffentlicher Geheimnisse sowie die Sicherung der Akten vor Vernichtung oder Beschädigung (vgl. Keidel/Kahl, a. a. O., § 34, Rdnr. 1, 15a; ferner: BayObLG Rpfleger 1985, 28 = FamRZ 1985, 208; 1997, 1025; 1998, 638).

  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96

    Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).

    Es sind in diesem Zusammenhang stets auch gegensätzliche Schutzgüter zu beachten, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anderer Verfahrensbeteiligter und der Schutz privater und öffentlicher Geheimnisse sowie die Sicherung der Akten vor Vernichtung oder Beschädigung (vgl. Keidel/Kahl, a. a. O., § 34, Rdnr. 1, 15a; ferner: BayObLG Rpfleger 1985, 28 = FamRZ 1985, 208; 1997, 1025; 1998, 638).

  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Das folgt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der durch die Akteneinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG NJW 2001, 503, 505; KG NJW 2002, 223, 224; FGPrax 2004, 58, 59 - zum berechtigten Interesse bei der Grundbucheinsicht).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Das folgt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der durch die Akteneinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG NJW 2001, 503, 505; KG NJW 2002, 223, 224; FGPrax 2004, 58, 59 - zum berechtigten Interesse bei der Grundbucheinsicht).
  • OLG Dresden, 09.11.1998 - 10 ARf 33/98

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Im Lichte dieser Schutzgüter ist der konkrete Anwendungsbereich der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG zu bestimmen (vgl. dazu OLG Schleswig OLGR 1999, 109 f.).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Das folgt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der durch die Akteneinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG NJW 2001, 503, 505; KG NJW 2002, 223, 224; FGPrax 2004, 58, 59 - zum berechtigten Interesse bei der Grundbucheinsicht).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02

    Akteneinsicht: Kein Recht des nicht enterbten Halbbruders des Erblassers auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Ob die festgestellten Tatumstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, ist jedoch eine Rechtsfrage, die der unbeschränkten Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. Senat FGPrax 2007, 177 = Rpfleger 2007, 324; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 89; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 27, Rdnr. 27).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).
  • OLG Hamm, 28.08.1996 - 15 VA 5/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Es muss sich mithin auf ein vorhandenes Recht stützen und liegt deshalb regelmäßig erst dann vor, wenn die erstrebte Kenntnis von dem Inhalt der Akten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt, a. a. O.; Senat NJW-RR 1997, 1489 - zu § 299 Abs. 2 ZPO; Keidel/Kahl, a. a. O., § 34, Rdnr. 13).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97

    Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
    Der Änderung lag die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, einer missbräuchlichen Verwendung der Eintragungen in den Personenstandsbüchern durch den Begriff des rechtlichen Interesses entgegen zu wirken (OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 161 = FGPrax 2000, 67).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 8 W 35/85

    Unbeschränkte Akteneinsicht; Berechtigtes Interesse; Sorgerechtsverfahren;

  • BayObLG, 17.09.1984 - BReg. 1 Z 58/84

    Pflegschaft; Einsichtnahme; Akteneinsicht; Pflegschaftsakte; Pfleger;

  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 107/19

    Keine Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Rechtsbehelfe

    Das gefundene Ergebnis wird dadurch gestützt, dass es auch vor der Geltung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2568) der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 34 FGG entsprach, als zuständig zur Entscheidung über die Akteneinsicht auch an Dritte und in abgeschlossenen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeweils den für das Ursprungsverfahren zuständigen Richter und nicht den Gerichtsvorstand anzunehmen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2011, 20 W 24/11, FGPrax 2011, 260 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2004, 15 VA 4/03, FGPrax 2004, 141; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2010, 15 Wx 8/10, NJW-RR 2011, 87).
  • KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10

    Berechtigtes Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers an der Einsicht in

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf den Verfahrensgegenstand zu beziehen braucht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381; Senat, NJW-RR 2006, 1294; OLG Hamm, Rpfleger 2011, 33, 34).
  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • KG, 11.06.2019 - 19 W 46/19

    Akteneinsichtsrecht eines Erbenermittlers

    Das berufliche Interesse eines Erbenermittlers genügt nur dann, wenn es durch den Auftrag eines Berechtigten - z.B. eines Nachlasspflegers - legitimiert ist (z. B. KG Beschluss vom 18.01.2011 - 1 W 340/10 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2010 - I-15 Wx 8/10, 15 Wx 8/10 - juris; Gierl, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, § 352e Rn. 150; Schlögel, in: BeckOK FamFG, 29. Edition, Stand: 01.01.2019, § 357 Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.12.2012 - 15 VA 15/12

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht eines

    Unter der Geltung des FGG wurde die Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht allgemein - also auch in abgeschlossenen Verfahren und bei Akteneinsichtsanträgen Dritter - als Akt der Rechtsprechung und nicht als Justizverwaltungsangelegenheit angesehen; zur Entscheidung über das Akteneinsichtsgesuch war daher - wie es nunmehr § 13 Abs. 7 FamFG ausdrücklich regelt - das Gericht der Hauptsache zuständig (vgl. Senat FGPrax 2004, 141; Senat NJW-RR 2011, 87; OLG Frankfurt a.a.O.; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 34, Rn. 10; Jansen/von König, FGG, 3. Aufl., § 34, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 20.06.2012 - 27 W 41/12

    Presse: Recht auf Einsicht in die vollständigen Handelsregisterakten

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17

    Bemessung Verfahrenswert nach § 50 FamGKG

    Die vom Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin auch in der Literatur vertretene Auffassung (N. Schneider NZFam 2016, 457, 459) wird zudem von OLG Stuttgart FamRZ 2011, 143 und Schneider/Herget/Thiel, Streitwertwertkommentar, 2016, Rn. 8800 f vertreten.
  • KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10

    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
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