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   OLG Hamm, 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09   

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OLG Hamm, 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - I-15 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1, 1822 Nr. 2, 1901; SGB XII §§ 2, 90
    Sittenwidrigkeit der Erbausschlagung eines Sozialhilfeempfängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die guten Sitten bei Fortbestand der Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben aufgrund der Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft; Versagung der Erteilung einer notwendigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 2 BGB i.R.d. ...

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbausschlagung, Sozialhilfebedürftigkeit, Genehmigungsfähigkeit der Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 1822 Nr. 2; ; BGB § 1901; ; SGB-XII § 2; ; SGB-XII § 90

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft durch den Betreuer

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft des sozialhilfebedürftigen Erben; Genehmigungsfähigkeit der Ausschlagung durch einen Betreuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuer kann nicht so einfach Erbe ausschlagen!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung von werthaltiger Erbschaft durch Sozialleistungsempfänger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrige Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfebezieher

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfebezieher

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfeempfänger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfebezieher

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft zu Lasten des Sozialhilfeträgers ist sittenwidrig

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Erbschaft wird vom sozialhilfebedürftigen Erben ausgeschlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 689 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 83
  • FGPrax 2009, 265
  • FamRZ 2009, 2036
  • Rpfleger 2009, 679
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04

    Annahme und Ausschlagung - Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    2008, § 1942 Rdn.22; MK-BGB/Armbrüster, 5.Aufl. § 138 Rdn.45; Palandt/Ellenberger, BGB, 68.Aufl., § 138 Rdn.50a; Diederichsen, ebendort § 1896 Rdn.20; PWW/Bauer, BGB, 2.Aufl. § 1822 Rdn.6; ablehnend LG Aachen NJW-RR 2005, 307f mit zust. Anm. NJW-Spezial 2005, 62; BeckOK-BGB/Siegmann/Hörger, Stand 2008, § 1942 Rdn.13; jurisPK-BGB/Wildemann, 4.Aufl., § 1945 Rdn.2; Mayer ZEV 2002, 369, 370; Ivo FamRZ 2003, 6ff; zweifelnd Lafontain, juris-PK, § 1822 Rdn.217ff; MK-BGB/Leipold, 4.Aufl., § 1945 Rdn.13).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Die Frage, ob die Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Sozialhilfeempfängerr bzw. dessen Betreuer, die dazu führt, dass eine bereits bestehende sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit fortbesteht, gegen § 138 Abs. 1 BGB verstößt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (für die jedenfalls grundsätzliche Annahme eines Sittenverstoßes OLG Stuttgart NJW 2001, 3484 = ZEV 2002, 367; Staudinger/Otte, BGB, Neubearb.
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Zu prüfen hat das Vormundschaftsgericht hingegen, ob die Erklärung infolge eines Gesetzes- oder Sittenverstoßes (§§ 134, 138 BGB) nichtig ist (OLG Frankfurt NJOZ 2005, 976f m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.06.2007 - 16 Wx 112/07

    Keine Genehmigung taktischer Erbschaftsausschlagung zur Erlangung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Zum Wohl des Betreuten gehört es auch, ihm im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein Leben nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen (vgl. OLG Köln ZEV 2008, 196).
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Der Bundesgerichtshof (vgl. etwa BGH NJW 1994, 248ff) hat bei seinen Überlegungen zunächst die Testierfreiheit des Erblassers (Art. 14 Abs. 1 GG) in den Vordergrund gestellt.
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Dem hat sich das Oberlandesgericht Hamm (ZEV 2009, 471 [unter II] mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Leipold) - ebenfalls in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - insoweit angeschlossen, als der Ausschlagende eigennützige und nicht wie der Erblasser eines Behindertentestaments altruistische Ziele verfolge.
  • SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Kostentragungspflicht -

    Insoweit bietet der unbestimmte Rechtsbegriff der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) die Möglichkeit, statt auf ein Nachrangprinzip auf ein Prinzip der Selbstverantwortung als notwendiges Spiegelbild der Handlungsfreiheit für einen Hilfebedürftigen/-suchenden abzustellen, und im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob unter sittlichen Aspekten erwartet werden muss, dass dieser vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe einen ihm angetragenen oder angefallenen Vermögenserwerb wahrnimmt (vgl. Armbruster in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 93, Rn. 77 m.w.N.; ferner OLG Stuttgart, NJW 2001, 3484 und OLG Hamm, FamRZ 2009, 2036).
  • OLG Hamm, 09.11.2021 - 10 U 19/21

    Verzicht auf Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche;

    Der Sozialhilfeträger ist jedoch nicht befugt, das Ausschlagungsrecht auf sich überzuleiten und auszuüben, um den Pflichtteilsanspruch nach § 2306 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juli 2009 - I-15 Wx 85/09 -, juris; Palandt-Weidlich, 80. Aufl., § 1937 BGB Rz.16).
  • OLG Köln, 13.11.2018 - 10 WF 164/18

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Der Senat verkennt nicht, dass eine Erbausschlagung eines Erben, der - wie hier - im staatlichen Leistungsbezug steht, regelmäßig nicht genehmigungsfähig ist, da insoweit dem Staat die Möglichkeit eines Rückgriffs bzw. einer Einschränkung seiner Leistungen entzogen wird (vgl. OLG Hamm. Beschl. v. 16.07.2009 - 15 Wx 85/09, FamRZ 2009, 2036).
  • OLG Köln, 09.12.2009 - 2 U 46/09

    Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments und des Verzichts auf das

    Da es vorliegend nicht um die Beurteilung einer erst nach Eintritt des Erbfalls abgegebenen Ausschlagungs- oder Verzichtserklärung geht, bedarf es hier keiner Entscheidung des Senats dazu, ob in einem solchen Fall die Ausschlagung einer (werthaltigen) Erbschaft durch einen Sozialhilfebedürftigen sittenwidrig ist (vgl. zuletzt OLG Hamm, ZEV 2009, 471 m.w.N. aus der Rechtsprechung und Literatur), bzw. ob und inwieweit eine Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers zur Hilfeleistung besteht, wenn ein Hilfebedürftiger seine Erbschaft ausschlägt, bzw. einen Pflichtteil nicht geltend macht und damit nicht bereits vorhandene Vermögenswerte zur Vermeidung der Bedürftigkeit einsetzt.
  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.2320

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Vermögensanrechnung; Sittenwidrigkeit der

    Nach überwiegender zivilgerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, kann dies auch die Erbausschlagung betreffen, wenn hierdurch der Bezug von Sozialhilfe begründet oder weitergeführt wird; denn es besteht grds. eine sittliche Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, sich nicht zu deren Lasten bedürftig zu erhalten, da das Prinzip der Selbstverantwortung sittliche Geltung beanspruchen darf (OLG Stuttgart v. 25.6.2001 Az. 8 W 494/99 NJW 2001, 3484; OLG Hamm v. 16.7.2009, Az. I-15 Wx 85/09 FamRZ 2009, 2036; Staudinger, BGB 2008, RdNr. 22 zu § 1942; Münchener Kommentar z. BGB, 5. A., RdNr. 2 zu § 1945).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 8 SO 356/09
    Die Frage, ob die Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Sozialhilfeempfänger, die dazu führt, dass eine bereits bestehende sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit fortbesteht, gegen § 138 Abs. 1 BGB verstößt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl nur die zahlreichen Nachweise hierzu in der Entscheidung des OLG Hamm vom 16. Juli 2009, Az: 15 Wx 85/09).
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