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   VGH Bayern, 12.09.2006 - 15 ZB 06.112   

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VGH Bayern, 12.09.2006 - 15 ZB 06.112 (https://dejure.org/2006,67824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2006 - 15 ZB 06.112 (https://dejure.org/2006,67824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2006 - 15 ZB 06.112 (https://dejure.org/2006,67824)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379

    Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf Entlassung aus der Bundeswehr

    Eine berufliche Umorientierung oder geänderte Einstellung zum Soldatenberuf reichen ebenfalls nicht aus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 183.67 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn. 118f.).

    Die Ausführungen der Klägerin im Zusammenhang mit der begehrten Stelle bei der Bundespolizei verweisen im Grundsatz auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine besondere Härte dann vorliegt, wenn die gesicherte Erwartung auf eine bestimmte berufliche Ausbildung oder auf Ausübung des erlernten Berufs endgültig verloren geht oder nur mit einem zusätzlichen unverhältnismäßigen Zeitverlust erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1997 - 8 C 21/97 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris).

    Zu der Einschätzung, dass eine besondere Härte im Falle der Klägerin nicht gegeben ist, trägt auch der Umstand bei, dass die Klägerin ihren Dienst nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern aufgrund freier Willensentschließung leistet (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris).

    Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr vielmehr allein im Rahmen einer Entlassung nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden (vgl. zu § 40 Abs. 7 SG, der im Zusammenhang mit einer Dienstzeitverkürzung ebenfalls auf den Begriff der dienstlichen Interessen abstellt und insoweit vergleichbar ist: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris; Walz/Eichen/Sohm, a.a.O., § 40 Rn. 47).

    Bei einer allein im öffentlichen Interesse bestehenden, jedoch statuswirksamen Vorschrift ist die Rechtsschutzgewährleistung auf den Schutz vor einer willkürlichen Anwendung beschränkt (vgl. zur insoweit vergleichbaren Situation des § 40 Abs. 7 SG: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 40 Rn. 50).

  • VG Bremen, 11.08.2023 - 6 V 1454/23

    Verkürzung der Dienstzeit - Dienstzeitverkürzung; SaZ; Soldat auf Zeit;

    Entscheidungen nach § 40 Abs. 7 Satz 1 SG geben dem Betroffenen nicht mehr als das Recht, die Willkürfreiheit des behördlichen Handelns überprüfen zu lassen (Bay. VGH, Beschl. v. 13.05.2020 - 6 ZB 20.577 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 12. September 2006 - 15 ZB 06.112 - juris).

    Entscheidungen nach § 40 Abs. 7 Satz 1 SG geben dem Betroffenen nicht mehr als das Recht, die Willkürfreiheit des behördlichen Handelns überprüfen zu lassen (Bay. VGH, Beschl. v. 13.05.2020 - 6 ZB 20.577 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 12. September 2006 - 15 ZB 06.112 - juris).

    Die Einräumung eines Rechts, die willkürfreie Anwendung der Vorschrift geltend zu machen, lässt sich mit der Auswirkung auf den Soldatenstatus rechtfertigen (Bay. VGH, Beschl. v. 12.09.2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4).

  • OVG Hamburg, 27.08.2013 - 1 Bf 256/12

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Entlassung

    Das Verwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Kommentarliteratur davon aus, dass Umstände, die von dem Soldaten selbst verursacht oder herbeigeführt worden sind, keine besondere Härte im Sinne des § 55 Abs. 3 SG begründen und zu einer vorzeitigen Entlassung des Soldaten auf Zeit führen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1977, BVerwGE 52, 84, juris Rn. 45; Urt. v. 13.11.1974, BVerwGE 47, 169, juris Rn. 20 ff.; Urt. v. 16.4.1970, BVerwGE 35, 146, juris Rn. 16; VGH München, Beschl. v. 12.9.2006, 15 ZB 06.112, juris Rn. 6 ff.; Urt. v. 31.3.1993, 3 B 92.2123, juris Rn. 12 ff.; OVG Münster, Urt. v. 14.3.1983, RiA 1984, 92; VGH Mannheim, Urt. v. 21.9.1977, ZBR 1978, 404; Fürst, GKÖD Stand 2012, YK § 55 Rn. 9, YK § 46 Rn. 82; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, zu § 46 Rn. 118 f.; zu § 55 Rn. 19; Scherer/Alff/Poetschkin, Soldatengesetz, 8. Aufl. 2008, zu § 55 Rn. 5, zu § 46 Rn. 38).

    Den Kläger trifft damit, wie jeden Soldaten auf Zeit, das allgemeine Risiko, dass sich berufliche Vorstellungen und Vorlieben im Laufe der Zeit ändern und dass sich insbesondere während eines von der Bundeswehr ermöglichten und finanzierten Hochschulstudiums berufliche Felder und Perspektiven eröffnen, die einem im Zeitpunkt der Verpflichtungserklärung noch nicht vor Augen standen (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.9.2006, 15 ZB 06.112, juris Rn. 8; Urt. v. 31.3.1993, 3 B 92.2123, juris Rn. 14 ff.; Fürst, GKÖD, a.a.O., YK § 55 Rn. 9, YK § 46 Rn. 82; Walz/Eichen/Sohm, a.a.O., zu § 55 Rn. 18f., zu § 46 Rn. 118 f.; Scherer/Alff/Poetschkin, a.a.O., zu § 55 Rn. 5, zu § 46 Rn. 38).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2014 - 7 S 30.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Beschwerde; Zeitsoldat; Verkürzung der

    Entscheidungen nach § 40 Abs. 7 Satz 1 SG geben dem Betroffenen nicht mehr als das Recht, die Willkürfreiheit des behördlichen Handelns überprüfen zu lassen (ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 12. September 2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4; entsprechend schon Engelien-Schulz, NZWehrr 1993, S. 194 [198]).

    Die Einräumung eines Rechts, die willkürfreie Anwendung der Vorschrift geltend zu machen, lässt sich mit der Auswirkung auf den Soldatenstatus rechtfertigen (so Bay. VGH, Beschluss vom 12. September 2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 6 ZB 18.2238

    Rückforderung von Ausbildungskosten von einem Soldaten auf Zeit

    Bei einer solchen, allein im öffentlichen Interesse bestehenden, aber statuswirksamen Vorschrift ist die Rechtschutzgewährleistung auf den Schutz vor einer willkürlichen Anwendung beschränkt (BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4), für deren Vorliegen der Kläger jedoch nichts dargetan hat.
  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 6 ZB 20.577

    Kein Anspruch eines Zeitsoldaten auf Dienstzeitverkürzung

    Bei einer solchen, allein im öffentlichen Interesse bestehenden, aber statuswirksamen Vorschrift ist die Rechtsschutzgewährleistung auf den Schutz vor einer willkürlichen Anwendung beschränkt (BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 6 ZB 18.2238 - juris Rn. 11; B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4).
  • VG München, 29.01.2020 - M 21a K 18.3014

    Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit, hier: verneint mangels

    Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen des Soldaten einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr nur im Rahmen einer Entlassung auf eigenen Antrag nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden (vgl. hierzu: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl., § 40 Rn. 44 ff.; BayVGH, B. v. 15.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 10.1.2008 - Au 2 K 07.16 - juris Rn. 17; VG Stuttgart, U.v. 3.12.2003 - 17 K 5017/02 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 13.02.2014 - Au 2 K 13.48

    Verkürzung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten; Dienstliches Interesse;

    Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen des Soldaten an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr nur im Rahmen einer Entlassung auf eigenen Antrag nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden (vgl. zur gesamten Problematik: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl., § 40 Rn. 44 ff.; BayVGH, B.v. 15.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 10.1.2008 - Au 2 K 07.16 - juris Rn. 17; VG Stuttgart, U.v. 3.12.2003 - 17 K 5017/02 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 10.01.2008 - Au 2 K 07.16

    Dienstliches Interesse an der Dienstzeitverkürzung

    Soldaten auf Zeit haben einen Anspruch darauf, dass über ihren Antrag auf Dienstzeitverkürzung in einem ordnungsgemäßen, an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten Verfahren ohne Willkür entschieden wird; dies ergibt sich aus rechtsstaatlichen Grundsätzen, nachdem die Verwirklichung des primären, allein im öffentlichen Interesse liegenden Gesetzeszwecks der Modifizierung der Personalstruktur der Streitkräfte nicht verwirklicht werden kann, ohne zugleich den subjektiven Rechtsstand des betroffenen Bürgers umzugestalten (so bereits VG Koblenz vom 30.10.1996 NZWehrR 1997, 172 zur Vorgängervorschrift des § 4 PersStärkeG; dies ebenfalls voraussetzend BayVGH vom 12.09.2006 Az. 15 ZB 06.112).
  • VG Augsburg, 26.06.2014 - Au 2 K 14.563

    Verkürzung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten; dienstliches Interesse;

    Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen des Soldaten an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr nur im Rahmen einer Entlassung auf eigenen Antrag nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden (vgl. zur gesamten Problematik: Sohm in Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 40 Rn. 44 ff.; BayVGH, B.v. 15.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen Rn. 18; VG Stuttgart, U.v. 3.12.2003 - 17 K 5017/02 - juris Rn. 15).
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