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   VGH Bayern, 27.08.2008 - 15 ZB 08.758   

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https://dejure.org/2008,74049
VGH Bayern, 27.08.2008 - 15 ZB 08.758 (https://dejure.org/2008,74049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2008 - 15 ZB 08.758 (https://dejure.org/2008,74049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2008 - 15 ZB 08.758 (https://dejure.org/2008,74049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Betriebs von zwei Spielhallen im Gewerbegebiet; Fortgeltung einer bereits erteilten Baugenehmigung; Entgegenstehende Festsetzung im Bebauungsplan; (keine) Funktionslosigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2008 - 15 ZB 08.758
    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2008 - 15 ZB 08.758
    Es kann im Klageweg im Grundsatz auch die Feststellung verlangt werden, dass zwischen dem Beklagten und einem Dritten ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht (BVerwG vom 27.6.1997 NJW 1997, 3257).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    vgl. BayVGH, Urteile vom 5. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 -, juris Rn. 12 und vom 27. August 2008 - 15 ZB 08.758 -, juris Rn. 15; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 43 Rn. 22 f.; Glaser, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 43 Rn. 58.
  • VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 13.44

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Wochenendhausgebiet;

    Entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Festsetzung noch geeignet ist, im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen wirksamen Beitrag zur städtebaulichen Ordnung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB zu leisten (BayVGH, B.v. 27.8.2008 - 15 ZB 08.758 - juris).

    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (BVerwG, B.v. 17.2.1997 - 4 B 16/97 - NVwZ-RR 1997, 512; BayVGH, B.v. 27.8.2008 - 15 ZB 08.758 - juris).

  • VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 12.49

    Zur Zulassung einer Befreiung für kerngebietstypische Spielhallen mit einer

    Denn es kommt nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken an; entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Festsetzung geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans (weiterhin) einen wirksamen Beitrag zu leisten (vgl. BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 - juris).

    Denn die Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Spielhallen ist nicht davon abhängig, was in der Vergangenheit - gegebenenfalls auch rechtswidrig - genehmigt wurde (so ausdrücklich BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 - juris).

  • VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1430

    Feststellungsbegehren eines Träger-Vereins (e.V.), aktive entgeltliche

    Diese Anbindung ist dann anzunehmen, wenn von dem festzustellenden Rechtsverhältnis auch eigene Rechte des Klägers im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO abhängen (BayVGH, B.v. 27.8.2008 - 15 ZB 08.758 - juris Rn. 15; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431

    Feststellungsbegehren einer gGmbH (ambulanter Pflege- und Assistenzdienst),

    Diese Anbindung ist dann anzunehmen, wenn von dem festzustellenden Rechtsverhältnis auch eigene Rechte der Klägerin im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO abhängen (BayVGH, B.v. 27.8.2008 - 15 ZB 08.758 - juris Rn. 15; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private

    Dies ist dann anzunehmen, wenn von dem festzustellenden Rechtsverhältnis auch eigene Rechte des Klägers im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO abhängen (BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 ; Happ, a.a.O., RdNrn. 22 f. zu § 43; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 16 zu § 43 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214

    Bauvorhaben im Wochenendhausgebiet; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

    Eine bauplanerische Festsetzung wird erst dann funktionslos, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr zu erfüllen vermag und dieser Mangel so offenkundig ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig ist (grundsätzlich hierzu BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/11; BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512; BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 15 ZB 09.1811

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans (verneint); Befreiung von den

    Eine bauplanerische Festsetzung wird erst dann funktionslos, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr zu erfüllen vermag und dieser Mangel so offenkundig ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig ist (grundlegend hierzu BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/11; BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512; BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 - juris -).
  • VG München, 12.12.2011 - M 8 K 11.2387

    Werbeanlage; Funktionslosigkeit einer Baulinie (verneint)

    Eine bauplanerische Festsetzung wird erst dann funktionslos, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr zu erfüllen vermag und dieser Mangel so offenkundig ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig ist (BayVGH vom 27.8.2008, Az.: 15 ZB 08.758 - Juris).
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