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   OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 15 AR 40/04   

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https://dejure.org/2004,9627
OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 15 AR 40/04 (https://dejure.org/2004,9627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2004 - 15 AR 40/04 (https://dejure.org/2004,9627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 15 AR 40/04 (https://dejure.org/2004,9627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines zusätzlichen Gerichtsstands; Verweisung eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht; Bindende Wirkung einer Verweisung

  • Judicialis

    ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 280 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29 Abs. 1 § 280 Abs. 1 § 281 Abs. 2 Satz 4
    Internationale Zuständigkeit im Geltungsbereich der CMR: Kollision von ADSp und CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mannheim - 12 C 140/04
  • AG Obernburg - 1 C 536/04
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 15 AR 40/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 15 AR 40/04
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der der Senat folgt - hat für derartige Fälle klargestellt, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Verweisung voraussetzt, dass die betreffende Partei weiß, an welches Gericht eine Verweisung in Betracht kommt und dementsprechend zu den maßgeblichen Umständen für die Zuständigkeit dieses Gerichts vortragen kann (vgl. BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 3 (Gründe); BGH, FamRZ 1997, 171; BGH, NJWE-FER 1997, 115).
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ARZ 21/87

    Entfallen der Bindungswirkung der Weiterverweisung an ein anderes Gericht -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 15 AR 40/04
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der der Senat folgt - hat für derartige Fälle klargestellt, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Verweisung voraussetzt, dass die betreffende Partei weiß, an welches Gericht eine Verweisung in Betracht kommt und dementsprechend zu den maßgeblichen Umständen für die Zuständigkeit dieses Gerichts vortragen kann (vgl. BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 3 (Gründe); BGH, FamRZ 1997, 171; BGH, NJWE-FER 1997, 115).
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