Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19080
VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147 (https://dejure.org/2013,19080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2013 - 15 B 12.147 (https://dejure.org/2013,19080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 15 B 12.147 (https://dejure.org/2013,19080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zum Zweck des Kiesabbaus mit Wiederverfüllung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 42 Abs. 2 VwGO, §§ 36, 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und 3 BauGB
    Planreifer Entwurf eines Flächennutzungsplans und privilegierter Kiesabbau | Abgrabungsgenehmigung; Klagebefugnis der Gemeinde nach Erteilung des (hier: fingierten); Einvernehmens wegen neuer planungsrechtlicher Umstände; Planreifer Entwurf eines Flächennutzungsplans als ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 42 Abs. 2 VwGO, §§ 36, 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und 3 BauGB
    Planreifer Entwurf eines Flächennutzungsplans und privilegierter Kiesabbau | Abgrabungsgenehmigung; Klagebefugnis der Gemeinde nach Erteilung des (hier: fingierten); Einvernehmens wegen neuer planungsrechtlicher Umstände; Planreifer Entwurf eines Flächennutzungsplans als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zum Zweck des Kiesabbaus mit Wiederverfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann steht gemeindliches Einvernehmen Klage entgegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einvernehmensersetzung für Abgrabungsgenehmigung bei abwägungsfehlerhafter Flächennutzungsplanung nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 1400
  • BauR 2014, 68
  • BauR 2014, 736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass nach Ablauf des Jahres nicht nur die Zurückstellung endet, sondern auch die Abgrabungsgenehmigung nicht unter Hinweis auf einen bloßen Änderungsentwurf versagt werden könnte (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364/368 ff. zu § 12 Abs. 2 ROG 1997 = § 14 Abs. 2 ROG 2008).

    Der Begriff der öffentlichen Belange im Sinn des § 35 Abs. 1 BauGB ermöglicht für das Bauplanungsrecht die Berücksichtigung raumordnungsrechtlicher Erfordernisse (BVerwG, U.v. 27.1.2005 a.a.O. S. 369).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht angenommen, im Anwendungsbereich des § 35 BauGB könnten neben den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung "auch sonstige noch nicht abgeschlossenen Planungsverfahren als Zulassungshindernis in Betracht kommen" (U.v. 27.1.2005 a.a.O. S. 371).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Diese rechtlichen Anforderungen haben sich in erster Linie im Zusammenhang mit der Konzentrationsflächenplanung bei Windkraftanlagen in der Rechtsprechung entwickelt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 285; U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519); sie lassen sich auf die Darstellung von Kiesabbaukonzentrationsflächen übertragen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 287/294; auch BayVGH, U.v. 28.10.2010 - 15 N 09.1351; OVG RhPf, U.v. 28.2.2008 - 1 C 11131/07 - BauR 2008, 1101).

    Das bedeutet insbesondere, dass die planerische Auswahl derjenigen Außenbereichsflächen, die für eine privilegierte Auskiesung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nicht zur Verfügung stehen sollen (Tabuzonen), jedenfalls insoweit durch entsprechende abwägende Prozesse getragen sein muss, als einer Auskiesung nicht schon von vornherein auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Weg stehen, also im Hinblick auf sogenannte "weiche Tabuzonen" (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Diese rechtlichen Anforderungen haben sich in erster Linie im Zusammenhang mit der Konzentrationsflächenplanung bei Windkraftanlagen in der Rechtsprechung entwickelt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 285; U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519); sie lassen sich auf die Darstellung von Kiesabbaukonzentrationsflächen übertragen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 287/294; auch BayVGH, U.v. 28.10.2010 - 15 N 09.1351; OVG RhPf, U.v. 28.2.2008 - 1 C 11131/07 - BauR 2008, 1101).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08

    Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Es liegt auch in der Konsequenz dieses letzteren Urteils, den Entwurf eines in seinen Rechtswirkungen dem Bebauungsplan vergleichbaren Flächennutzungsplans mit den intendierten Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 4 BN 16/08) ebenfalls als ungenannten öffentlichen Belang im Sinn des § 35 BauGB anzusehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Bereich Andernach unwirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Diese rechtlichen Anforderungen haben sich in erster Linie im Zusammenhang mit der Konzentrationsflächenplanung bei Windkraftanlagen in der Rechtsprechung entwickelt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 285; U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519); sie lassen sich auf die Darstellung von Kiesabbaukonzentrationsflächen übertragen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 287/294; auch BayVGH, U.v. 28.10.2010 - 15 N 09.1351; OVG RhPf, U.v. 28.2.2008 - 1 C 11131/07 - BauR 2008, 1101).
  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 15 N 09.1351

    Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Darstellung einer Konzentrationsfläche für

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Diese rechtlichen Anforderungen haben sich in erster Linie im Zusammenhang mit der Konzentrationsflächenplanung bei Windkraftanlagen in der Rechtsprechung entwickelt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 285; U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519); sie lassen sich auf die Darstellung von Kiesabbaukonzentrationsflächen übertragen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 287/294; auch BayVGH, U.v. 28.10.2010 - 15 N 09.1351; OVG RhPf, U.v. 28.2.2008 - 1 C 11131/07 - BauR 2008, 1101).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit die planende Gemeinde bei der Auswahl der harten Tabuzonen einen Einschätzungsspielraum hat, der es ihr ermöglichen würde, auch solche Gebiete von vornherein ohne Abwägung als Tabuzone zu bewerten, in denen - wie etwa innerhalb des Naturparks oder von Landschaftsschutzgebieten - ein Kiesabbau nicht zwingend völlig ausgeschlossen wäre, sondern nach Maßgabe einer naturschutzrechtlichen Befreiung (§ 67 BNatSchG) zumindest in Frage kommen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 - juris Rn. 62 ff.; Stüer, DVBl 2013, 509/510 f.).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71

    Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Für einen in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan ist das im Urteil vom 8. Februar 1974 (4 C 77.71 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107) ausdrücklich bejaht worden.
  • BGH, 30.10.1986 - III ZR 10/86

    Baugenehmigung - Amtspflichtverletzung - Grunddienstbarkeit - Bauantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Im Übrigen würde selbst eine bestandskräftige Ablehnung des Abgrabungsantrags einem erneuten Abgrabungsantrag nicht entgegenstehen (BVerwG, U.v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - BVerwGE 48, 271; BGH, U.v. 30.10.1986 - III ZR 10/86 - NVwZ 1987, 356) und daher keine Rechtsposition der Klägerin begründen, die durch den Widerruf betroffen sein könnte.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
    Die Klägerin ist wegen des fingierten Einvernehmens nicht gehindert, eine dem Vorhaben widersprechende Planung zu betreiben und zu beschließen (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 C 16/03 - BVerwGE 120, 138/144).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

  • VGH Bayern, 27.10.2000 - 1 ZS/CS 00.2727

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde

  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Planungshoheit; Verfahrensfehler geltend

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

  • VG München, 11.08.2015 - M 1 K 14.5368

    Fragestellung beim immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid

    Denn auch bei der Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens bleibt die Klagebefugnis der Gemeinde insoweit erhalten, als es um Aspekte der gemeindlichen Planungshoheit geht, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Fiktionswirkung noch keine rechtliche Bedeutung hatten (BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 25).

    Erlässt die Gemeinde nach Zurückstellung des Baugesuchs oder nach Erlass der Veränderungssperre einen Flächennutzungsplan, der dem Vorhaben, zu dem das Einvernehmen bereits erteilt oder fingiert ist, entgegensteht, so kann sie sich im Genehmigungs- und im gerichtlichen Verfahren dennoch hierauf berufen, da dieser Umstand erst nach Fiktionseintritt eingetreten und damit weiterhin zu berücksichtigen ist (vgl. auch BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 25).

    Damit ist der sachliche Teilflächennutzungsplan ein Aspekt der Planungshoheit des Klägers, der zum Zeitpunkt des Fiktionseintritts in seiner jetzigen Form noch keine rechtliche Bedeutung hatte, so dass der Kläger in dieser Hinsicht nicht durch die Einvernehmensfiktion präkludiert ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 25).

    Dabei ist schon zweifelhaft, ob die Darstellungen eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans, dem nach seinem Inkrafttreten die Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zukommen sollen, einem Außenbereichsvorhaben als ungeschriebener Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen können (offengelassen von BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - juris; tendenziell bejahend BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 28; Gatz, Anm. zu BVerwG, U.v. 20.5.2010 a.a.O. - juris PR-BVerwG 21/2010 Anm. 6).

    Die gemeindliche Entscheidung muss nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - juris Rn. 9 f.; BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 34 f.).

  • VG Augsburg, 07.03.2018 - Au 4 K 17.869

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Betriebshalle zum Umschlag und

    Verwiesen werde auf die Entscheidung vom 30. Juni 2013 (Az.: 15 B 12.147).

    In jenem Fall hatte ebenfalls eine Gemeinde geklagt (BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris).

    In der Folge sind alle planerischen Motive verbraucht, die schon bei Erstbehandlung des Vorhabens durch die Gemeinde hätten mobilisiert werden müssen (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147, BayVBl. 2014, 113 mit kritischer Anmerkung Jäde zu einer "nachgeschobenen" Zurückstellung).

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

    a) Zwar ist das gegenständliche Vorhaben zum Nasskiesabbau als ortsgebundener gewerblicher Betrieb gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB grundsätzlich privilegiert (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 34 f.).

    Nach Abschluss dieses ersten Planungsschritts sind die sog. "Potenzialflächen", die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, in einem zweiten Arbeitsschritt zu den zu ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Konzentrationsnutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung gerecht wird (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 12.2.2015 - 15 ZB 13.1578 - juris Rn. 24; U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 35; U.v. 28.10.2010 - 15 N 09.1351 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des

    Denn die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - sei sie ausdrücklich oder infolge der gesetzlichen Fiktion erfolgt - hat nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Folge, dass es der betroffenen Gemeinde verwehrt ist, die - nach ihrer Ansicht - in der Erteilung der Baugenehmigung für das streitige Vorhaben liegende Verletzung der vom Einvernehmenserfordernis umfassten Rechte geltend zu machen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - BayVBl 2014, 110, juris; NdsOVG, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - BauR 2014, 522, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 26.04.2017 - Au 4 K 16.1015

    Unwirksame Veränderungssperre wegen Verhinderungsplanung in Bezug auf das

    In jenem Fall hatte jedoch - anders als im hier zu entscheidenden Fall - eine Gemeinde geklagt (BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris).

    In der Folge sind alle planerischen Motive verbraucht, die schon bei Erstbehandlung des Vorhabens durch die Gemeinde hätten mobilisiert werden müssen (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147, BayVBl. 2014, 113 mit kritischer Anmerkung Jäde zu einer "nachgeschobenen" Zurückstellung).

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für

    Im vorliegenden Fall lässt sich dem maßgeblichen, in den Aufstellungsunterlagen dokumentierten Willen des Plangebers nicht entnehmen, dass sich der Stadtrat der Antragsgegnerin für dieselben Konzentrationsflächen entschieden hätte, wenn er die Abstände zu den Siedlungsflächen als weiche Tabukriterien eingestuft und diese als solche ordnungsgemäß in der Abwägung berücksichtigt hätte (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - BayVBl 2014, 110 = juris Rn. 40; NdsOVG, U.v. 25.4.2019 - 12 KN 226/17 - BauR 2019, 1264 = juris Rn. 96; vgl. auch mit weiteren Erwägungen OVG NW, U.v. 17.1.2019 - 2 D 63/17.NE - juris Rn. 161 ff.; NdsOVG, U.v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 - ZfBR 2016, 689 = juris Rn. 72).
  • VGH Bayern, 01.08.2019 - 1 CS 19.611

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch die Gemeinde nach Erteilung des

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Erteilung des Einvernehmens oder das als erteilt geltende Einvernehmen nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" werden kann, da dieses den Sinn der Vorschrift, innerhalb der Frist klare Verhältnisse über die Einvernehmenserklärung der Gemeinde zu schaffen, leerlaufen ließe (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1996 - 4 C 24.95 - BayVBl 1997, 376; U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138; BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - BayVBl 2014, 110; B.v. 26.3.1999 - 26 ZS 99.507 - juris Rn.18).

    Denn insoweit war die Gemeinde außer Stande, von ihrer Mitwirkungsbefugnis im Baugenehmigungsverfahren Gebrauch zu machen und ihr Einvernehmen rechtmäßig zu versagen (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - BayVBl 2014, 110; OVG NW, U.v. 28.11.2007 - 8 A 2325.06 - juris Rn. 84).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines

    Die - unter Hinweis auf das Urteil des VGH München vom 30.07.2013 (15 B 12.147, BauR 2014, 68 ff.) vorgetragene - Ansicht der Antragstellerin, der Entwurf des Flächennutzungsplans dürfe nach Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) von der Antragsgegnerin nicht (mehr) ignoriert werden, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • VGH Bayern, 27.10.2014 - 1 N 13.586

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Denn daraus lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Planungsverbot herleiten; vielmehr kann die Einvernehmenserteilung allenfalls im Einzelfall Auswirkungen auf die materielle Rechtmäßigkeit eines ihr inhaltlich widersprechenden Bebauungsplans haben und evtl. zu einem Abwägungsfehler führen (BVerwG" B.v. 26.10.1998 - 4 BN 43.98 - juris Rn. 2; U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 1120" 138; siehe auch BayVGH" U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - BayVBl 2014" 110).
  • VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995

    Windkraftanlage; Tabuzonen und sachlicher Teilflächennutzungsplan; optisch

    Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB verlangt, dass Darstellungen eines Flächennutzungsplans mit der Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf einem schlüssigen großräumigen Planungskonzept beruhen, welches offenlegt, von welchen Erwägungen die positive Standortentscheidung der Konzentrationszonen und - daran anknüpfend - die negative Ausschlusswirkung getragen sind (BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 34 f. unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - NVwZ 2013, 519).
  • VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20

    Keine Baugenehmigung für Flugzeughalle in Mainz-Finthen

  • VG Potsdam, 19.05.2017 - 4 K 2820/14
  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 1 N 12.1044

    Normenkontrolle; Bebauungsplan (Verbreiterung einer Stadtstraße);

  • VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 5 K 13.1838

    Verpflichtungsklage; Errichtung einer Fertigteilgarage; Außenbereich;

  • VG München, 01.08.2013 - M 11 K 13.291

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Veränderungssperre; hinreichend

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht