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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1983 - 15 B 1366/82   

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https://dejure.org/1983,4795
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1983 - 15 B 1366/82 (https://dejure.org/1983,4795)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.1983 - 15 B 1366/82 (https://dejure.org/1983,4795)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 1983 - 15 B 1366/82 (https://dejure.org/1983,4795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 872
  • VersR 1984, 475
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr

    Vor diesem Hintergrund liege eine hinreichende Mitwirkung des Bevollmächtigten bei der Erledigung des Rechtsstreits vor (Hinweis auf den Beschluss des OVG Münster vom 18. Januar 1983 15 B 1366/82, MDR 1983, 872).

    Das Gericht folgt nicht der Auffassung des OVG Münster, nach der ein Antrag des Bevollmächtigten auf Ruhen des Verfahrens wegen eines anhängigen Musterverfahrens im Allgemeinen zur Entstehung einer Erledigungsgebühr führt, wenn sich das zurückgestellte Verfahren nach dem Abschluss des anderen Verfahrens ohne eine streitige Entscheidung erledigt (OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 1983, 15 B 1366/82, MDR 1983, 872; a.A. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. August 1993 5 TJ 1097/93, MDR 1994, 316).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - L 12 AL 1074/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Darin liegen keine zusätzlichen Bemühungen um die Erledigung, die den Anspruch auf eine weitere Gebühr rechtfertigen könnten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 30. August 1993 - 5 TJ 1097/93; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 2 OA 433/07 - OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. August 2008 - 2 O 57/08 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 10 C 09.1200 - SG Hamburg, Beschluss vom 28. Januar 2002 - S 3 SF 101/01 K - Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 10 KO 933/11 - a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 1983 - 15 B 1366/82 - alle Juris).
  • VGH Hessen, 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93

    Erledigungsgebühr des Rechtsanwaltes - Ruhensanordnung während Anhängigkeit eines

    Dem Beschluß des OVG Münster vom 18. Januar 1983 - 15 B 1366/82 - MDR 1983, 872 -, auf den die Kostengläubigerin den Festsetzungsantrag, die Erinnerung und die Beschwerde stützt, kann sich der Senat nach alledem nicht anschließen.
  • FG Düsseldorf, 29.01.2001 - 14 Ko 472/01

    Anspruch auf Erledigungsgebühr; Besondere Tätigkeit bei gleichgelagerten

    Der Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf die Entscheidung des OVG Münster vom 18. Januar 1983 (15 B 1366/82, MDR 1983, 872) geht darüber hinaus auch deshalb fehl, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers in dem vorliegenden Verfahren nicht das Ruhen des Verfahrens beantragt hatte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2008 - 2 O 57/08

    Anspruch des Rechtsanwaltes auf Erledigungsgebühr bei Antrag auf Ruhen des

    Der Senat tritt deshalb der Auffassung des Verwaltungsgerichts bei, dass allein die Stellung eines Ruhensantrages - hierauf stellt die Beschwerdebegründung ab - im Hinblick auf ein anhängiges Musterklageverfahren nicht zum Entstehen der Erledigungsgebühr führt (so auch OVG Niedersachsen a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93 -, NVwZ-RR 1994, 300; SG Hamburg, Beschl. v. 28.01.2002 - S 3 SF 101/01 K -, juris, zu § 24 BRAGO; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.01.1983 - 15 B 1366/82 -, juris - nur Ls., zu § 24 BRAGO).
  • FG Düsseldorf, 07.02.2001 - 14 Ko 583/01

    Zuständigkeit des Vorsitzenden oder Berichterstatters zur Entscheidung über

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  • VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17

    Die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG wird nicht (allein) dadurch verdient,

    Daher vermag sich das Gericht auch nicht der Meinung von Mayer (in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, VV 1002 Rn. 19) anzuschließen, welcher unter Rekurs auf das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 18.01.1983 - 15 B 1366/82, juris [nur LS]) die Beantragung des Ruhens des Verfahrens bis zum Abschluss eines "Musterverfahrens" als für die Entstehung der Erledigungsgebühr ausreichend erachtet (kritisch dazu auch HessVGH, Beschl. v. 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93, juris Rn. 2; FG Köln, Beschl. v. 16.06.2011 - 10 Ko 933/11, juris Rn. 7 ff.).
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