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   VGH Bayern, 31.05.2007 - 15 CS 07.389   

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VGH Bayern, 31.05.2007 - 15 CS 07.389 (https://dejure.org/2007,77033)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2007 - 15 CS 07.389 (https://dejure.org/2007,77033)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 15 CS 07.389 (https://dejure.org/2007,77033)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Dem entsprechend kann eine Wohnbebauung in allgemeinen Wohngebieten einen höheren Schutz vor Lärm beanspruchen als in Dorf- und Mischgebieten; eine Wohnnutzung an der Grenze zum Außenbereich allenfalls einen allgemeinen Wohngebieten vergleichbaren Schutz (vgl. nur BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389); eine Wohnbebauung im Außenbereich hingegen allenfalls noch Schutz, wie er gemischten Bereichen wie Kern-, Misch- oder Dorfgebieten zuzubilligen ist.
  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein

    1120 (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris Rn. 18; U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 39; OVG NRW, B.v. 12.2.2013 - 2 B 1336/12 - BauR 2013, 1078 = juris Rn. 24 ff. m.w.N.), ist davon auszugehen, dass jedenfalls durch entsprechende Auflagen im Vorbescheid ein ausreichender Schutz vor Lärmimmissionen sichergestellt werden kann.
  • VGH Bayern, 07.12.2023 - 2 CS 23.1169

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Kiesabbau - Lärmbelästigungen

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist es im Grundsatz zulässig, den Lärmschutz in dieser Weise durch zielorientierte Festlegungen zu regeln (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2009 - 15 CS 09.860 - juris Rn. 14 m.w.N.) und die Nachbarrechte zu sichern, wenn das Vorhaben bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Emissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten (vgl. BayVGH, B.v 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris Rn. 20).
  • VG Düsseldorf, 28.09.2010 - 17 K 3996/09

    Klage von Anwohnern gegen Zulassung einer Grubengasgewinnungsanlage in Duisburg

    In diesem Fall ist eine derartige Nebenbestimmung grundsätzlich geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn das Vorhaben bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten, vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 15 CS 07.389 -, Rn. 20 (juris); vgl. auch VG Augsburg, Beschluss vom 24. März 2009 - Au 5 S 09.32 -, Rn. 42 (juris).
  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296

    Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen

    Insoweit könnten die Kläger von vornherein allenfalls einen allgemeinen Wohngebieten vergleichbaren Schutz (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 28) bzw. sogar einen geringeren als in allgemeinen Wohngebieten üblichen Schutz (BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris Rn. 18) beanspruchen.
  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

    Insoweit könnte die Klägerin von vornherein allenfalls einen allgemeinen Wohngebieten vergleichbaren Schutz (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 28) bzw. sogar einen geringeren als in allgemeinen Wohngebieten üblichen Schutz (BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris Rn. 18) beanspruchen.
  • VGH Bayern, 29.06.2009 - 15 CS 09.860

    Beschwerde; Erweiterung einer Biogasanlage; Lärmbeeinträchtigung durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es im Grundsatz zulässig, den Lärmschutz in dieser Weise durch zielorientierte Festlegungen zu regeln (vgl. z.B. BayVGH vom 31.5.2007 Az. 15 CS 07.389 - juris - vom 9.3.2009 Az. 15 CS 09.21 -juris-).
  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903

    Ernstliche Zweifel; kein faktisches Mischgebiet; Gemengelage; Einfügen einer

    Die weitere Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris) beschäftigte sich mit dem sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergebenden Lärmschutz für ein unmittelbar an den Außenbereich angrenzendes Grundstück, neben dem die Kurve eines Parkplatzes eines Lebensmittel-Discounters zu liegen kommen sollte, nicht aber mit der Frage der näherem Umgebung im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB.
  • VGH Hessen, 28.10.2010 - 4 C 2422/09
    Dementsprechend geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 31. Mai 2007 - 15 CS 07.389 - ) im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen davon aus, dass Wohnbebauung, die unmittelbar an den Außenbereich angrenzt, zwar höheren Lärmschutz beanspruchen kann als er - ausgehend von den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm als Orientierungshilfe - regelmäßig in Misch- und Dorfgebieten gefordert werden kann (60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts), jedoch geringeren als in allgemeinen Wohngebieten (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts).
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