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   VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101   

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https://dejure.org/2011,66185
VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101 (https://dejure.org/2011,66185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2011 - 15 CS 11.1101 (https://dejure.org/2011,66185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 15 CS 11.1101 (https://dejure.org/2011,66185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung (abgelehnt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (211)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
    Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften indiziert zwar regelmäßig, dass eine "erdrückende Wirkung" nicht eintritt (BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879; BayVGH vom 15.3.2011 Az. 15 CS 11.9 RdNr. 32).
  • VGH Bayern, 07.07.2008 - 15 CS 08.1303

    Nachbarklage gegen eine Gebäudeerweiterung; Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
    Grundsätzlich kann sich der Eigentümer eines Grundstücks in einem "faktischen" Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB gegen jedes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben und damit gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr setzen (BVerwG vom 2.2.2000 NVwZ 2000, 679; BayVGH vom 7.7.2008 Az. 15 CS 08.1303 RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 14.10.2010 - 15 ZB 10.1584

    Erdrückende Wirkung (abgelehnt); Berücksichtigung von Nachbarinteressen im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
    Daraus kann aber nicht der Gegenschluss gezogen werden, dass eine Verletzung der Abstandsflächenvorschriften auch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots indizieren würde (BayVGH vom 14.10.2010 Az. 15 ZB 10.1584 RdNr. 6).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
    Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften indiziert zwar regelmäßig, dass eine "erdrückende Wirkung" nicht eintritt (BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879; BayVGH vom 15.3.2011 Az. 15 CS 11.9 RdNr. 32).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
    Grundsätzlich kann sich der Eigentümer eines Grundstücks in einem "faktischen" Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB gegen jedes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben und damit gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr setzen (BVerwG vom 2.2.2000 NVwZ 2000, 679; BayVGH vom 7.7.2008 Az. 15 CS 08.1303 RdNr. 12).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
    Auch ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb wird von § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfasst (vgl. hierzu auch BVerwG vom 11.4.1986 Az. 4 C 67.82 RdNr. 16), soweit eine dauerhafte und nachhaltige Bewirtschaftung mit einem Mindestumfang an wirtschaftlicher Betätigung vorliegt.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
    Entscheidend für die Bestimmung der Gebietseigenart ist vielmehr allein die im näheren Umgriff des Baugrundstücks vorhandene Umgebung insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, und zum anderen diese Umgebung ihrerseits das Baugrundstück prägt (BVerwG vom 26.5.1978 Az. 4 C 9.77 RdNr. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Inwieweit im Hinblick darauf, dass es in § 15 Abs. 1 BauNVO um die Art (und nicht das Maß) der baulichen Nutzung geht, zu verlangen ist, dass im Einzelfall "Quantität in Qualität umschlägt" und damit die Größe einer baulichen Anlage auch die Art der baulichen Nutzung beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899, juris Rn. 16; vgl. aber auch Troidl, BauR 2008, 1829, 1835, wonach die [Un-]Zumutbarkeit einer "erdrückenden Wirkung" nicht davon abhängen soll, ob im Einzelfall § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB oder § 15 Abs. 1 BauNVO anzuwenden sei; so auch BayVGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 15 CS 11.1101 -, juris Rn. 17; allgemein zur Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO im Zusammenhang mit der Frage einer erdrückenden Wirkung BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 15 CS 07.430 -, juris Rn. 37; VGH BW, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 3 S 629/12 -, juris Rn. 8; Finkelnburg/Ortloff/Otto, Öffentliches Baurecht, Bd. II, 6. Aufl. 2010, S. 237), bedarf im vorliegenden summarischen Beschwerdeverfahren keiner weiteren Erörterung.

    Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandflächen ist in der Regel ein zuverlässiger Indikator dafür, dass keine die Rechte des Nachbarn verletzende Beeinträchtigung der durch das Abstandflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtsmöglichkeiten vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10 und Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, BauR 2012, 989, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 22. Juni 2011, a.a.O., Rn. 17).

    Dabei genügt es nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert, eine Rechtsverletzung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn der Nachbar in städtebaulich relevanten Belangen unzumutbar beeinträchtigt ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2009, a.a.O., Rn. 14 und Beschluss vom 22. Juni 2011, a.a.O., Rn. 17; VGH BW, Beschluss vom 24. Mai 2012, a.a.O., Rn. 8).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Entscheidend sind - auch und gerade mit Blick auf typische Belastungen wie Verschattung bzw. Einschränkung der Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse, erdrückende oder abriegelnde Wirkungen sowie neue Einsichtsmöglichkeiten vom Nachbargrundstück aus - die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris Rn. 17; B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 - juris Rn. 11; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 11; B.v. 24.8.2016 - 15 ZB 14.2654 - juris Rn. 15; B.v. 7.12.2016 - 9 CS 16.1822 - juris Rn. 22; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 13; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 26 ff.; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Auch wenn aus einer Nichteinhaltung bauordnungsrechtlich geforderter Abstandsflächen nicht automatisch auf eine unzumutbare Beeinträchtigung und damit auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geschlossen werden kann (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 10 m.w.N.), scheidet eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen aus, wenn die Vorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind (zu dieser Indizwirkung vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris Rn. 17; B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 15.2.2019 - 9 CS 18.2638 - juris Rn. 23 m.w.N.).
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