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   VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403   

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https://dejure.org/2021,3543
VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403 (https://dejure.org/2021,3543)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2021 - 15 CS 21.403 (https://dejure.org/2021,3543)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 (https://dejure.org/2021,3543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 5, § ... 80a Abs. 3, § 146 Abs. 4 S. 1, § 147 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 7, § 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1, § 34 Abs. 2, § 212a Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 13, § 15 Abs. 1 S. 1, S. 2; BImSchG § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 48 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 4, Abs. 5 S. 3, Abs. 6 S. 1; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; TA Lärm Nr. 2.3, Nr. 6.1, Anh. A 1.3; GIRL Nr. 3.1 Tab. 1, Nr. 4.4.6
    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftskomplexes im (faktischen) Dorfgebiet

  • rewis.io

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftskomplexes im (faktischen) Dorfgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde (Eilverfahren); Rücksichtnahmegebot; heranrückende immissionsempfindliche Nutzung; Geruchsbelastung durch Rinderhaltung; Lärmbelastung; Abstandsflächen (altes und neues Recht); Beschwerde; Interessenabwägung; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (76)

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403
    Diesbezüglich wird auf den Beschluss des Senats vom 9. Juni 2020 (Az. 15 CS 20.901) verwiesen, mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner gegen die Baugenehmigung erhobenen Anfechtungsklage (Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. April 2020, Az. Au 5 S 20.513) zurückgewiesen wurde.

    Die genehmigten Nutzungen der drei geplanten Häuser - Apotheke, Arztpraxis, Büro, Wohnen (allgemein), Betreutes Wohnen, Tagespflege - decken ein typisches Nutzungsspektrum gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 6, Nr. 7 i.V. mit § 13 BauNVO ab (vgl. bereits BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 25).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Soweit die TA Lärm dennoch zur Beurteilung von landwirtschaftlichen Geräuschen, soweit diese ihrer Art nach gewerblichen Emissionen entsprechen (z.B. für betriebliche Maschinen oder für Be- und Entlüftungsanlagen), in der Praxis zur Beurteilung landwirtschaftlich mitverursachter Lärmbelastungen herangezogen wird, erfolgt dies gerade nicht als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift auf Basis von § 48 BImSchG, sondern in Form der Anwendung einer gerade nicht strikt bindenden, sachverständig erstellten Erkenntnis- bzw. Orientierungshilfe (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2016 a.a.O. juris Rn. 24; B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - RdL 2019, 100 = juris Rn. 16; B.v. 4.9.2019 a.a.O. juris Rn. 6; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 39; VGH BW, U.v. 27.11.2018 - 8 S 286/17 - VBlBW 2019, 297 = juris Rn. 96; U.v. 15.7.2020 - 5 S 2522/18 - BauR 2021, 56 = juris Rn. 76; OVG NW, U.v. 16.8.2019 - 7 A 1276/18 - BauR 2019, 1748 = juris Rn. 29 ff.).

    Die Anwendung der GIRL gewährleistet mithin eine grundsätzlich hinreichend verlässliche Prognose und Bewertung von Geruchsbelästigungen; sie wird allgemein als antizipiertes Sachverständigengutachten angesehen, welches auf fachwissenschaftlichen Untersuchungen beruht und allgemeine Erfahrungssätze auflistet, die in vielfältigen Verfahren erprobt, zur Diskussion gestellt und ergänzt worden sind (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403
    Dabei bietet insbesondere der Gesichtspunkt der architektonischen Selbsthilfe grundsätzlich die Möglichkeit einer Konfliktlösung im Bereich des sowohl den Bauherrn als auch dessen Nachbarn bindenden bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme (BVerwG, B.v. 7.6.2012 - 4 BN 6.12 - ZfBR 2012, 578 = juris Rn. 7; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 = juris Rn. 26; OVG NW, U.v. 19.6.2020 - 2 A 211/17 - juris Rn. 120).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 = juris Rn. 12; vgl. auch z.B. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 = juris Rn. 18; B.v. 8.11.2017 - 4 B 19.17 - BRS 85 Nr. 149 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.4.2019 - 15 CE 18.2652 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Denn aus der Maßgeblichkeit der Außenimmissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 TA Lärm und der Definition des maßgeblichen Immissionsorts in A 1.3 des Anhangs der TA-Lärm - bei bebauten Flächen 0, 5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums - ergibt sich, dass diese Regelung keine Anwendung findet, wenn die Fenster nicht zu öffnen sind (BVerwG, U.v. 29.11.2012 a.a.O. juris Rn. 18, 26; BayVGH, U.v. 10.4.2019 - 2 N 17.1495 - juris Rn. 53; OVG Berlin-Bbg, B.v. 13.5.2013 a.a.O).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403
    Auch wenn der Gesetzgeber heute nicht mehr zwischen natürlicher oder festgelegter Geländeoberfläche differenziert, ist grundsätzlich auf die natürliche Geländeoberfläche, also auf die gewachsene und nicht die durch Aufschüttungen oder Abgrabungen veränderte Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt für die Bemessung der Wandhöhe abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - BayVBl 2020, 444 = juris Rn. 30; Kraus in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 169; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 70).

    Unter dem Gesichtspunkt, dass eine vormals veränderte Geländeoberfläche nach längerer Zeit, die sich nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt, zur natürlichen Geländeoberfläche werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5; B.v. 17.4.2015 -15 CS 14.2612 - BayVBl 2016, 598 = juris Rn. 7; B.v. 12.2.2020 a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 24.2.2016 - 1 A 10815/15 - NVwZ-RR 2016, 764 = juris Rn. 39; Kraus in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 169), kann vorliegend nicht abgeleitet werden, dass die Abstandsfläche nach der neuen Geländeoberfläche (nach Abgrabung laut den genehmigten Bauvorlagen) zu berechnen ist.

    Ein Abstellen auf die veränderte Geländeoberfläche (nach Abgrabung laut den genehmigten Plänen) wäre mithin nur dann geboten, wenn entweder durch die Genehmigung von Bauvorlagen unter Darstellung einer Geländeveränderung eine konkludente Festsetzung der Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt für die Wandhöhenberechnung gem. Art. 6 BayBO unterstellt wird (in diese Richtung Kraus a.a.O. Rn. 171a, 172) bzw. wenn ein Abstellen auf das bisherige natürliche Gelände in manipulativer, willkürlicher Weise die gesetzlichen Regelungen unterlaufen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2003 a.a.O.; B.v. 7.11.2017 a.a.O.; B.v. 12.2.2020 a.a.O.; VGH BW, B.v. 9.4.2019 - 8 S 3026/18 - BauR 2019, 1122 = juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Insbesondere bei - wie vorliegend - kleineren Ortsteilen kann schon einem einzelnen in einem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) noch existierenden landwirtschaftlichen Betrieb eine den Gebietscharakter als (faktisches) Dorfgebiet noch prägende Wirkung zukommen (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 = juris Rn. 8 ff.; OVG SH, B.v. 21.12.2010 - 1 MB 27/10 - NVwZ-RR 2011, 313 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 6; B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - RdL 2021, 246 = juris Rn. 66 m.w.N.; eine Einordnung als "faktisches dörfliches Wohngebiet" gem. § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit dem am 23.6.2021 in Kraft getretenen § 5a BauNVO ist gem. § 245d Abs. 1 BauGB ausgeschlossen).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

    ... hinausreichen (die erteilte Baugenehmigung vermittelt dem Bauherrn - hier: den Beigeladenen - eine Rechtsposition, die sich, wenn ein Nachbar die Genehmigung anficht, gegenüber während des Rechtsmittelverfahrens eintretenden Änderungen der Sach- und Rechtslage durchsetzen kann - sog. Meistbegünstigungsprinzip, vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43.10 - ZfBR 2011, 164 = juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 97): In der Liste der auf der Homepage der Stadt C. abrufbaren Satzungen, Verordnungen und Richtlinien findet sich keine Abstandsflächensatzung auf Basis der neuen Ermächtigungsgrundlage des Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO in der seit 1. Februar 2021 geltenden Fassung (.*), sodass Vieles dafür spricht, dass in C. seit dem 1. Februar 2021 die Abstandsflächen nach der gesetzlichen Grundregel in § 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO n.F. berechnet werden.

    Die Mindestabstandsfläche gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO n.F. von 3 m gilt bei einer im Übrigen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO grundsätzlich einzuhaltenden Abstandsfläche von 0, 4 H für Wandhöhen bis zu 7, 5 m. Unabhängig von der Frage, ab wo genau die Wandhöhe zu bemessen ist (und insbesondere, inwiefern frühere bzw. geplante Geländeveränderungen bei der Bemessung von H einzuberechnen sind, vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 a.a.O. juris Rn. 98 ff.), stehen aber jedenfalls Wandhöhen hinsichtlich der Stützmauer und der dahinter erfolgten Auffüllung in dieser Größenordnung nicht zur Debatte.

    Schon aus dem systematischen Regelungszusammenhang zu Nr. 8 der textlichen Festsetzungen, wonach abweichend vom Grundsatz des Vorrangs bauplanungsrechtlicher Festsetzungen (vgl. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO a.F. / Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO n.F., vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 94 m.w.N.) die Abstandsflächen sich nach den Vorschriften der BayBO in ihrer jeweils gültigen Fassung regeln sollen, dürfte zu folgern sein, dass es sich hierbei ebenfalls um eine allgemeine Gestaltungsregelung i.S. von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO n.F.) und nicht um eine abstandsflächenrechtliche Spezialregelung i.S. von Art. 91 Abs. 1 Nr. 5 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO n.F.) handeln dürfte.

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit

    ... hinausreichen (die erteilte Baugenehmigung vermittelt dem Bauherrn - hier: den Beigeladenen - eine Rechtsposition, die sich, wenn ein Nachbar die Genehmigung anficht, gegenüber während des Rechtsmittelverfahrens eintretenden Änderungen der Sach- und Rechtslage durchsetzen kann - sog. Meistbegünstigungsprinzip, vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43.10 - ZfBR 2011, 164 = juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 97): In der Liste der auf der Homepage der Stadt C. abrufbaren Satzungen, Verordnungen und Richtlinien findet sich keine Abstandsflächensatzung auf Basis der neuen Ermächtigungsgrundlage des Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO in der seit 1. Februar 2021 geltenden Fassung (.*), sodass Vieles dafür spricht, dass in C. seit dem 1. Februar 2021 die Abstandsflächen nach der gesetzlichen Grundregel in § 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO n.F. berechnet werden.

    Die Mindestabstandsfläche gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO n.F. von 3 m gilt bei einer im Übrigen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO grundsätzlich einzuhaltenden Abstandsfläche von 0, 4 H für Wandhöhen bis zu 7, 5 m. Unabhängig von der Frage, ab wo genau die Wandhöhe zu bemessen ist (und insbesondere, inwiefern frühere bzw. geplante Geländeveränderungen bei der Bemessung von H einzuberechnen sind, vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 a.a.O. juris Rn. 98 ff.), stehen aber jedenfalls Wandhöhen hinsichtlich der Stützmauer und der dahinter erfolgten Auffüllung in dieser Größenordnung nicht zur Debatte.

    Schon aus dem systematischen Regelungszusammenhang zu Nr. 8 der textlichen Festsetzungen, wonach abweichend vom Grundsatz des Vorrangs bauplanungsrechtlicher Festsetzungen (vgl. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO a.F. / Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO n.F., vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 94 m.w.N.) die Abstandsflächen sich nach den Vorschriften der BayBO in ihrer jeweils gültigen Fassung regeln sollen, dürfte zu folgern sein, dass es sich hierbei ebenfalls um eine allgemeine Gestaltungsregelung i.S. von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO n.F.) und nicht um eine abstandsflächenrechtliche Spezialregelung i.S. von Art. 91 Abs. 1 Nr. 5 BayBO 1998 (= Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO n.F.) handeln dürfte.

  • VG Ansbach, 20.04.2021 - AN 3 S 21.00478

    Wohnbebauung im Außenbereich und Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch

    Bei offenen Erfolgsaussichten findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris; B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris).

    Die nach diesen Maßstäben vorzunehmende allgemeine Abwägung der gegenseitigen Interessen fällt nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem hier zu entscheidenden Fall zu Gunsten der Beigeladenen bzw. des Antragsgegners und zulasten des Antragstellers aus, da sowohl für den Fall, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. ..."... Straße" der Stadt ... wirksam sein sollte, als auch für den Fall, dass dieser unwirksam sein sollte, die von dem Antragsteller vorgebrachten Nachbarrechtsverstöße voraussichtlich nicht gegeben sind oder aber durch Erlass ergänzender Auflagen aus der Welt geschaffen werden könnten (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 60; B.v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 Rn. 22 f.).

    aa) Im Rahmen des nur auf summarische Überprüfung ausgerichteten Eilrechtsschutzes ist eine über das Vorliegen offensichtlicher Fehler, mithin offen zu Tage tretende Unwirksamkeitsgründe, hinausgehende inzidente Prüfung der Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. ..."... Straße" der Stadt ...(sog. "inzidente Normenkontrolle") nicht vorzunehmen (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 9 CS 20.892 - juris Rn. 42; B.v. 23.2.2021 - a.a.O.).

    Insbesondere bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der regelmäßig einen - wie auch hier - hohen Detaillierungsgrad aufweist, bleibt für einen Konflikttransfer auf die Umsetzungsphase kein Raum (BayVGH, B.v. 23.2.2021 - a.a.O.).

  • VG Neustadt, 08.03.2021 - 5 K 659/20

    Weingut im Außenbereich setzt sich vorerst erfolglos gegen drohende heranrückende

    Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist mit einer unzumutbaren Verschlechterung der Rahmenbedingungen, unter denen der Betrieb arbeiten muss, gegenüber der vorher gegebenen Lage zu rechnen - etwa wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung nachträgliche immissionsschutzrechtliche Auflagen zu gewärtigen hat -, wird das Bauvorhaben gegenüber dem Betrieb regelmäßig rücksichtslos sein (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 -, juris und Beschluss vom 09. Juni 2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Juni 2008 - 8 A 11732/05.OVG - vgl. auch BVerwG, EuGH-Vorlage vom 03. Dezember 2009 - 4 C 5/09 -, juris).

    Diese Immissionsrichtwerte sind zur Bestimmung der Unzumutbarkeit hier allerdings nicht zwingend zu beachten, sondern können allenfalls als Orientierungshilfe zur Beurteilung landwirtschaftlich mitverursachter Lärmbelastungen herangezogen werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 -, juris; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand August 2020, TA Lärm Nr. 1, Rn. 16).

    Da Betriebe der Landwirtschaft im Hinblick auf ihren Standort beschränkt sind und lediglich im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) oder in Dorfgebieten (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Baunutzungsverordnung - BauNVO -) errichtet werden dürfen, sind dort die mit ihnen einhergehenden Immissionen gerade auch unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots von benachbarten Nutzungen grundsätzlich hinzunehmen (s. Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 01. April 2014 - 9 A 2030/12 -, juris).

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    Soweit ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 = juris Rn. 22; BayVGH B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.1890 - juris Rn. 11; B.v. 16.4.2019 - 15 CE 18.2652 - BayVBl 2020, 53 = juris Rn. 20; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - RdL 2021, 246 = juris Rn. 77; B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - NVwZ-RR 2021, 710 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 15 ZB 24.47

    Nachbarklage, Abstandsflächenrecht, Berechnung der Wandhöhe, natürliche oder

    Es ist hierbei zutreffend zunächst davon ausgegangen, dass, auch wenn der Gesetzgeber nicht mehr zwischen natürlicher und veränderter Geländehöhe unterscheidet, grundsätzlich auf die natürliche Geländehöhe, also auf die gewachsene und nicht die durch Aufschüttungen oder Abgrabungen veränderte Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt für die Bemessung der Wandhöhe abzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 98; B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 12.06.2023 - 4 L 640/23

    Baustopp am Belsenplatz

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, juris Rn. 25, 32; Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6.98 -, juris Rn. 19 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 -, juris Rn. 77 m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18 f.; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 A 2584/14 -, juris Rn. 73; Urteil vom 19. Juni 2020 - 2 A 211/17 -, juris Rn. 102; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 15 CS 21.403 -, juris Rn. 77.

  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 9 CS 22.1275

    Eilantrag des Nachbarn gegen Änderung der Betriebsweise einer Pferdekoppel

    Bei der mithin vorzunehmenden allgemeinen Interessenabwägung (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 55) müssen die Interessen der Antragstellerin an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber dem Vollzugsinteresse der Beigeladenen aber hintanstehen.

    Als Immissionsort kommt in erster Linie ein nächstgelegenes Wohnhaus (Fenster, Tür, ggf. Terrasse), als für einen dauernden Aufenthalt der Bewohner bestimmt, in Betracht (vgl. Kap. 3.3.1 "Gerüche, Grundsätzliches", Stand 10/2013; vgl. auch VGH BW, B.v. 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 28 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 89 m.w.N.).

    Die Belange eines Dritten haben bei der Abwägung umso mehr Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 58).

  • VGH Bayern, 04.05.2023 - 15 CS 23.603

    Erfolgreicher Eilantrag des Nachbarn - Abgrabung an der Grundstücksgrenze

    b) Zwar trifft es zu, dass grundsätzlich auf die natürliche Geländeoberfläche, also auf die gewachsene und nicht die durch Aufschüttungen oder Abgrabungen veränderte Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt für die Bemessung der Wandhöhe abzustellen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 98 m.w.N.).

    Ein Abstellen auf die veränderte Geländeoberfläche (nach Abgrabung laut den genehmigten Plänen) könnte jedoch deshalb geboten sein, weil entweder durch die Genehmigung der Bauvorlagen unter Darstellung der Geländeveränderung eine konkludente Festsetzung der Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt für die Wandhöhenberechnung gem. Art. 6 BayBO zu unterstellen ist oder alternativ ein Abstellen auf das bisherige natürliche Gelände in manipulativer, willkürlicher Weise die gesetzlichen Regelungen unterlaufen würde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 100 m.w.N.).

    Da der Nachbar grundsätzlich einen Anspruch auf zentimetergenaue Einhaltung der Abstandsflächen hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 100 m.w.N.), würde dies bei einem derartigen Fall ohne Weiteres eine Nachbarrechtsverletzung zulasten der Antragsteller begründen.

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

  • VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Pferdekoppel

  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147

    Sicherheitsabstand beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

  • VGH Bayern, 12.07.2021 - 1 ZB 21.735

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach stattgegebener Nachbarklage gegen

  • VG Münster, 12.10.2021 - 2 K 673/16
  • VG Augsburg, 29.03.2023 - Au 4 K 20.2554

    An bestandsgeschützte Tierhaltung heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22

    Abänderungsantrag; heranrückende Wohnbebauung; Lärm; Gerüche; Rücksichtnahmegebot

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 22 B 18.2189

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567

    Erfolgreiche Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

  • VG Regensburg, 17.01.2023 - RN 6 K 21.1497

    Nachbarklage gegen Errichtung eines Familienhauses

  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938

    Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets

  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855

    Erfolgloses Rechtsschutzverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21

    Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz;

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

  • VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichen Nachbarstreit gegen Baugenehmigung für

  • VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01470

    Nachbarrechtsverletzende Unbestimmtheit einer Tekturgenehmigung u.a. für "eine

  • VG Ansbach, 16.12.2021 - AN 3 S 21.02047

    Erfolglose Nachbarklage gegen Innenbereichsvorhaben wegen Dimensionierung

  • VG Ansbach, 06.07.2021 - AN 17 K 17.02106

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen den Neubau eines Gemeinschaftshauses mit

  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 6 A 115/18

    Antrag auf Erlass von immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872

    Erfolglose Beschwerde eines Nebenerwerbslandwirts gegen Baugenehmigung für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2022 - 2 M 14/22

    Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Baugenehmigung; Tierhaltung im Dorfgebiet

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095

    Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.873

    Eilrechtsschutz eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für Doppelhaus mit Garagen

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 22 ZB 20.2224

    Nachbarklage gegen Erweiterung einer Hähnchenmastanlage im Außenbereich

  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 3 S 21.01191

    Kein Drittschutz bei zulässigem Bauvorhaben

  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des

  • VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Gymnasiums

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.874

    Heranrückende Wohnbebauung an einen landwirtschaftlichen Betrieb

  • VG München, 02.11.2023 - M 11 SN 23.3745

    Prozeßkostenhilfeverfahren, Verwaltungsgerichte, Verstoß gegen

  • VG München, 07.03.2022 - M 11 SN 22.658

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Abweichung von Abstandsflächen

  • VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 17 S 21.1513

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen Erweiterung eines Zimmereibetriebes im

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.1294

    Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage

  • VGH Bayern, 24.06.2022 - 15 CS 22.1389

    Kein einstweiliger Baustopp für Errichtung eines großflächigen

  • VGH Bayern, 17.11.2021 - 15 CS 21.2324

    Erfolgloser Nachbareilantrag wegen Baugenehmigung für Gaststättenerweiterung

  • VGH Bayern, 20.08.2021 - 15 ZB 21.281

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Tekturgenehmigung für eine grenznahe Stützwand

  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen;

  • VG Ansbach, 24.11.2022 - AN 3 S 22.01508

    Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz, Baugenehmigung, Drittanfechtung, Gebot

  • VG Regensburg, 25.05.2021 - RO 7 K 19.774

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein als Schwarzbau errichtetes Nebengebäude

  • VG Ansbach, 27.07.2023 - AN 3 S 23.677

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen

  • VG Regensburg, 23.12.2022 - RO 7 S 22.2601

    Kein Baustopp für Rodinger Flussbühne

  • VG Ansbach, 20.12.2022 - AN 3 S 22.02354

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen

  • VG München, 29.10.2021 - M 8 SN 21.5061

    Erfolgloser Nachbareilantrag wegen Baugenehmigung

  • VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.00907

    Nachbarklage gegen Rollsport-Erlebnisanlage

  • VG Ansbach, 16.04.2021 - AN 17 K 19.01267

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Bullenmaststalls und einer Getreidelagerhalle

  • VG Ansbach, 14.12.2022 - AN 17 K 21.01375

    Drittanfechtungsklage gegen privaten Gesellschaftsraum außerhalb des Wohnhauses,

  • VG Ansbach, 16.04.2021 - AN 17 K 19.01249

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Errichtung eines Bullenmaststalls mit

  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 9 CS 23.29

    Eilantrag des Nachbarn gegen Lagerplatz - Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • VG Augsburg, 09.12.2021 - Au 5 K 21.41

    Erfolgreiche Nachbarklage (Sondereigentümer) gegen eine Baugenehmigung für eine

  • VG Ansbach, 21.12.2022 - AN 3 K 21.00560

    Einmauerungseffekt / Optisch erdrückende Wirkung einer 7 m hohen Sichtschutzmauer

  • VG München, 31.01.2022 - M 9 SN 22.167

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot durch herannahende Wohnbebauung

  • VG Regensburg, 11.08.2021 - RN 6 S 21.784

    Baugenehmigung, Bescheid, Gemeinde, Vorhaben, Gemarkung, Wohnhaus, Bauantrag,

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 CS 22.2161

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines

  • VG Ansbach, 12.10.2021 - AN 3 S 21.01688

    Erfolgloser Nachbareilantrag wegen Einhaltung von Abstandsflächenvorschriften bei

  • VG Ansbach, 27.07.2023 - AN 3 S 23.1132

    Baurecht, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Änderungsgenehmigung,

  • VG Hannover, 15.03.2021 - 12 A 2924/17

    Dorfgebiet; Euro-Format; faktisches Dorfgebiet; Fremdwerbung;

  • VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Lage des Vorhabens im Geltungsbereich eines

  • VG Augsburg, 11.07.2022 - Au 9 K 21.1462

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit

  • VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 2 K 19.1152

    Nachbarschutz zugunsten eines Industriebetriebs vor heranrückender Bebauung;

  • VG München, 27.04.2023 - M 11 K 20.810

    Nachbarklage, Tektur zur Verlegung der Schüttgosse eines Hackschnitzelbunkers

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