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   VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18   

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VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18 (https://dejure.org/2018,39269)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 (https://dejure.org/2018,39269)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 15 E 1483/18 (https://dejure.org/2018,39269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 5 Abs 1 FZV
    PKW Betriebsuntersagung; Dieselskandal; Vollziehungsinteresse; Begründung des Sofortvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18
    Die Pflicht zur Begründung soll der Behörde den von Verfassung wegen bestehenden Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (grundlegend BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001, 1 DB 26/01, juris Rn. 6) .

    Jedoch ist das Gericht nicht gehalten, der Begründung der Antragsgegnerin weitere, die sofortige Vollziehung tragende, aber bisher im angefochtenen Bescheid nicht angesprochene weitere Aspekte hinzuzufügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001, 1 DB 26/01, juris Rn. 8).

    Der hier beanstandete formelle Fehler führt bereits zur Wiederherstellung der nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich gegebenen aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers (so auch BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001, 1 DB 26/01, juris Rn. 1 f., 5; vgl. m.w.N. zum Meinungsstreit Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80 Rn. 148).

  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger

    Auszug aus VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18
    Dies bedarf jedoch einer vertieften Begründung, die Anlass, Dringlichkeit und Zielrichtung der Maßnahmen beschreibt (vgl. entsprechend VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018, 5 K 1476/18, juris Rn. 19 f.).

    Diese Besonderheiten hat die Antragsgegnerin, anders als offenbar andere Straßenverkehrsbehörden (zum Beispiel Köln, dazu VG Köln, Beschluss vom 29.5.2018, 18 L 854/18, Justiz-online, Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Rn. 10 - 13) im angefochtenen Bescheid völlig verkannt (ähnlich zu dortigen Betriebsuntersagungen VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018, 5 K 1476/18, juris Rn. 19 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018, 12 K 16702/17, juris Rn. 14 ff.).

    Grundsätzlich erscheint ein solches zwar als möglich (so im Ergebnis VG Köln, Beschluss vom 29.5.2018, 18 L 854/18, Justiz-online, Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Rn. 14 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018, 6 L 709/18, juris Rn.13 ff.; vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018, 5 K 1476/18, juris Rn. 20).

  • VG Köln, 29.05.2018 - 18 L 854/18

    Diesel-Software: Kein Eilrechtsschutz gegen Zwangs-Update

    Auszug aus VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18
    Diese Besonderheiten hat die Antragsgegnerin, anders als offenbar andere Straßenverkehrsbehörden (zum Beispiel Köln, dazu VG Köln, Beschluss vom 29.5.2018, 18 L 854/18, Justiz-online, Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Rn. 10 - 13) im angefochtenen Bescheid völlig verkannt (ähnlich zu dortigen Betriebsuntersagungen VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018, 5 K 1476/18, juris Rn. 19 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018, 12 K 16702/17, juris Rn. 14 ff.).

    Grundsätzlich erscheint ein solches zwar als möglich (so im Ergebnis VG Köln, Beschluss vom 29.5.2018, 18 L 854/18, Justiz-online, Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Rn. 14 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018, 6 L 709/18, juris Rn.13 ff.; vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018, 5 K 1476/18, juris Rn. 20).

  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

    Auszug aus VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18
    Insoweit gelten dieselben Maßstäbe wie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis ungeeigneter Kraftfahrer, die ohne vertiefte Einzelfallbegründung sofort vollziehbar ist (vgl. z.B. m.w.N. OVG Hamburg, Beschluss vom 15.1.2017, 4 Bs 180/17, juris Rn. 12).
  • VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17

    Sofort vollziehbare Betriebsuntersagung hinsichtlich eines Dieselfahrzeugs,

    Auszug aus VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18
    Diese Besonderheiten hat die Antragsgegnerin, anders als offenbar andere Straßenverkehrsbehörden (zum Beispiel Köln, dazu VG Köln, Beschluss vom 29.5.2018, 18 L 854/18, Justiz-online, Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Rn. 10 - 13) im angefochtenen Bescheid völlig verkannt (ähnlich zu dortigen Betriebsuntersagungen VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018, 5 K 1476/18, juris Rn. 19 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018, 12 K 16702/17, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Düsseldorf, 28.03.2018 - 6 L 709/18

    Rechtsschutz im Eilverfahren gegen die Untersagung des Betriebs eines vom

    Auszug aus VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18
    Grundsätzlich erscheint ein solches zwar als möglich (so im Ergebnis VG Köln, Beschluss vom 29.5.2018, 18 L 854/18, Justiz-online, Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, Rn. 14 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018, 6 L 709/18, juris Rn.13 ff.; vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018, 5 K 1476/18, juris Rn. 20).
  • VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18

    Vollzugsinteresse bei der Anordnung der Sofortigen Vollziehung einer

    Aus der Nichteinhaltung folgen - gerade auch mit Blick auf den Wohnort des Antragstellers im Schwarzwald - anders als bei Mängeln die unmittelbar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs betreffen, keine konkreten unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer oder das Schutzgut der Luftreinhaltung, die sich jederzeit im Falle des Betriebs des Fahrzeugs realisieren und in einen - gravierenden - Schaden umschlagen könnten (ähnlich auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris Rn. 18; hierzu ferner OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 31 f., juris).

    Ob und inwieweit die Überschreitung dieser emissionsbezogenen Grenzwerte überhaupt geeignet ist, konkrete Gefahren für die individuelle Gesundheit Dritter (z.B. anderer Verkehrsteilnehmer) zu begründen, ist jedenfalls fraglich (vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris Rn. 18).

  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 5 L 1832/18

    Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates;

    Der hier zu beanstandende formelle Fehler führt nach wohl überwiegender Rechtsprechung, der die Kammer folgt, zwar nicht bereits zur Wiederherstellung der nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich gegebenen aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin.(vgl. hierzu nur die Rechtsprechungsnachweise bei Funke-Kaiser, in: Bader u.a., VwGO, a.a.O., § 80 Rz. 124; a.A. insoweit VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18-, juris, Rz.15, m.w.N.; VG Hamburg, a.a.O., Rz. 21, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/18 -, juris) Allerdings ist die Vollzugsanordnung allein wegen des Formmangels aufzuheben.(vgl. nur Funke-Kaiser, in: Bader u.a., VwGO, a.a.O., § 80 Rz. 124, m.w.N; a.A. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 80 Rz. 148, m.w.N.) Es bleibt mithin dem Antragsgegner anheimgestellt, die sofortige Vollziehung mit neuer oder erweiterter Begründung nochmals anzuordnen.(vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris, Rz. 14; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 80 Rz. 87, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 04.12.2019 - 15 E 4685/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen fehlender finanzieller Leistungstätigkeit

    Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO muss sich aus der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung ergeben, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und das Interesse des Betroffenen an der bestehenden aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001, 1 DB 26/01, juris Rn. 6; VG Hamburg, Beschluss vom 20.6.2018, 15 E 1483/18, juris Rn. 14 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2019, 3 M 123/19, juris Rn. 4 f., VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.6.2019, 5 S 548/18, juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 11 CS 21.2750

    Einstweiliger Rechtsschutz: Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus den im Klageschriftsatz vom 14. Juli 2021 zitierten Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (B.v. 26.2.2018 - 12 K 16702/17 - juris Rn. 16) und des Verwaltungsgerichts Hamburg (B.v. 20.6.2018 - 15 E 1483/18 - juris Rn. 18).
  • VG Hamburg, 07.09.2021 - 5 E 3552/21

    Zuverlässigkeit eines Dauerkennzeichennehmens bei Fehlverhalten seiner

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen an der bestehenden aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG a.a.O.; dem folgend zuletzt auch VG Hamburg, Beschluss vom 20.6.2018, 15 E 1483/18, juris Rn. 14 ff.; vgl. so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2019, 3 M 123/19, juris Rn. 4 f., sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.6.2019, 5 S 548/18, juris Rn. 8 f.).
  • VG Hamburg, 26.09.2022 - 15 E 3549/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Begrenzung der straßenrechtlichen Widmung eines

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen an der bestehenden aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG a.a.O.; dem folgend zuletzt auch VG Hamburg, Beschluss vom 20.6.2018, 15 E 1483/18, juris Rn. 14 ff.; vgl. so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2019, 3 M 123/19, juris Rn. 4 f., sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.6.2019, 5 S 548/18, juris Rn. 8 f.).
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