Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 24.03.2009 - 15 K 11642/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bewertung mehrjähriger Kulturen nach dem Baumschulerlass - Abgrenzung zwischen sonstigen Ziergehölzen und Heckenpflanzen - Kultivierung von Heckenpflanzen "im extra weiten Stand"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 1 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG
Zulässige Schätzung der gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) maßgeblichen Anschaffungskosten und Herstellungskosten von zu bewertenden Pflanzbeständen durch die Richtwerte im sog. Baumschulenerlass; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1
Gesonderte und einheitliche Feststellung; Zur Bewertung von Baumschulkulturen als sonstige Ziergehölze oder als Heckenpflanzen im Sinne des sog. Baumschulenerlasses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Bewertung von Baumschulkulturen als sonstige Ziergehölze oder als Heckenpflanzen im Sinne des sog. Baumschulenerlasses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Baumschulenerlass
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.03.2009 - 15 K 11642/04
- BFH - IV R 20/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97
Gartenbaubetrieb - Einnahme-Überschuß-Rechnung - Bilanzierter Pflanzenbestand - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2009 - 15 K 11642/04
Für einjährige Kulturen wie etwa das Feldinventar hat die Finanzverwaltung allerdings mit Billigung des Bundesfinanzhofs (BFH) zugelassen, dass aus Vereinfachungsgründen auf eine Bilanzierung verzichtet werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, BFH/NV 1998, 1470 m.w.N.).Wollte man auf die Kulturzeit im Betrieb des Steuerpflichtigen abstellen, würde der mit dem Verzicht auf die Aktivierung einjähriger Kulturen verfolgte Vereinfachungszweck durch die entstehenden Abgrenzungs- und Nachweisfragen in sein Gegenteil verkehrt (BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, a.a.O.).
Auch gegen die im Streitfall relevante Neufassung der begünstigten Heckenpflanzen durch das BMF-Schreiben vom 9. Januar 1991 hat er keine ausdrücklichen Bedenken erhoben (vgl. BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, BFH/NV 1998, 1470 m.w.N.).
Der BFH hat zu der Möglichkeit der Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des einzelnen Baumschulenbetriebs aber ausgeführt, dass eine solche dem Vereinfachungszweck des Erlasses wegen der entstehenden Abgrenzungs- und Nachweisfragen entgegen stehe und deshalb nicht zulässig sei (vgl. BFH, Urteil vom 23. April 1998 IV R 25/97, BFH/NV 1998, 1470).
- BFH, 10.03.1993 - I R 70/91
Zur Bewertung von Rückstellungen wegen rückständiger Urlaubsverpflichtungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2009 - 15 K 11642/04
Die Heranziehung derartiger wegen der nicht planbaren Witterungsverhältnisse letztlich ungewisser zukünftiger Ereignisse widerspricht den steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätzen (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 1993 I R 70/91, BStBl. II 1993, 446, 447) und kann somit auch im Rahmen einer Schätzung nach § 162 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) nicht erfolgen.