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   FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04   

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FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04 (https://dejure.org/2007,6901)
FG Köln, Entscheidung vom 22.02.2007 - 15 K 3039/04 (https://dejure.org/2007,6901)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 15 K 3039/04 (https://dejure.org/2007,6901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes als Kriterium für einen Anspruch auf Kindergeld; Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld; Möglichkeit der Rückforderung bereits ausgezahlten Kindergelds; Verlust des Wohnsitzes im Inland bei langjährigem Schulbesuch im ...

  • Judicialis

    EStG § 31 Abs. 1 S. 3; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AO 1977 § 8; ; BFVG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnsitz des Kindes während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zu Ausbildungszwecken, Verfassungsmäßigkeit von § 63 Abs. 1 S. 3 EStG , Spätaussiedler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Wohnsitz des Kindes während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zu Ausbildungszwecken, Verfassungsmäßigkeit von § 63 Abs. 1 S. 3 EStG, Spätaussiedler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1174
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken oder ein Aufenthalt, der nur Besuchscharakter hat, reicht nicht aus (Urteil des BFH vom 23. November 2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294 mit weiteren Nachweisen).

    cc) Der BFH hat mehrfach die Rechtsgrundsätze dargelegt, nach denen zu entscheiden ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke der Ausbildung mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz ( § 8 AO) beibehält (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2001, 294, und in BStBl II 2001, 279, jeweils m.w.N.).

    Der BFH hob deshalb im Urteil in BStBl II 2001, 294 die Entscheidung des FG auf, das trotz mehrjährigen Studiums im Ausland einen Wohnsitz des Kindes in der elterlichen Wohnung angenommen hatte.

    Es handelt sich deshalb um eine Prognoseentscheidung (Urteil des BFH in BStBl II 2001, 294).

    Die Feststellung der Rückkehrabsicht besagt grundsätzlich nichts darüber, ob der Inlandswohnsitz während des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes beibehalten oder aber aufgegeben und nach der Rückkehr neu begründet wird (Urteil des BFH in BStBl II 2001, 294).

    Zum anderen darf die Anwesenheit des Kindes in der elterlichen Wohnung nicht nur Besuchscharakter haben, wie das bei Aufenthalten von jeweils zwei bis drei Wochen pro Jahr der Fall ist (Urteil des BFH in BStBl II 2001, 294).

    Auch bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ein langandauernder Auslandsaufenthalt bei nur kurzfristigen Aufenthalten in der Wohnung der Eltern während der Ferien, bzw. Semesterferien zum Verlust des Wohnsitzes im Inland führen (Urteil des BFH in BStBl II 2001, 294).

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus ( BFH-Urteile vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl II 1989, 182 , m.w.N., und vom 22.04.1994 III R 22/92, BStBl II 1994, 887).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz ( BFH-Urteile vom 26. Februar 1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301, sowie in BStBl II 1994, 887 ).

    Deshalb kann auch ein Minderjähriger --abweichend von § 11 BGB-- einen steuerlichen Wohnsitz begründen; auf den Willen des gesetzlichen Vertreters kommt es nicht an (BFH in BStBl II 1994, 887).

    Daran fehlt es bei den - wie oben festgestellt -- nur vorübergehenden Aufenthalten des Sohnes der Klägerin im Inland während der Ferienzeiten (vgl. BFH in BStBl II 1994, 887).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Die Anknüpfung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips ( § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ) ist sachgerecht ist und verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH -- vom 23. November 2000 VI R 165/99, Bundessteuerblatt -- BStBl -- II 2001, 279, und vom 26.02.2002 VIII R 85/98, BFH/NV 2002, 912, Verfassungsbeschwerde dagegen nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -- vom 9.1.2003 2 BvR 885/02, Juris ; Weber-Grellet in : Schmidt, EStG, 25. Auflage 2006, § 63, Rz. 4).

    cc) Der BFH hat mehrfach die Rechtsgrundsätze dargelegt, nach denen zu entscheiden ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke der Ausbildung mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz ( § 8 AO) beibehält (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2001, 294, und in BStBl II 2001, 279, jeweils m.w.N.).

    Im Urteil in BStBl II 2001, 279 hat der BFH die Entscheidung des FG gebilligt, dass ein Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland verliert, wenn seine Eltern es zum Zwecke des für die Dauer von neun Jahren angelegten Schulbesuchs zu den Großeltern ins Ausland schicken.

    Der BFH hat mit Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279 ) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist.

  • BFH, 30.08.1989 - I R 215/85

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Im übrigen schließt nach § 9 Satz 3 AO ein nicht länger als ein Jahr dauernder Aufenthalt ausschließlich zu Besuchszwecken die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland aus (BFH a. a.O.; BFH-Urteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BStBl II 1989, 956).
  • BFH, 22.11.2005 - III B 101/05

    Wohnsitz eines Kindes bei Aufenthalt im Ausland zu Ausbildungszwecken

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Die Beurteilung im Einzelfall liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und kann vom BFH nur auf Verstöße gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 22. November 2005 III B 101/05 , BFH/NV 2006, 494 , und vom 17. März 2006 III B 67/05 , BFH/NV 2006, 1255 ).
  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus ( BFH-Urteile vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl II 1989, 182 , m.w.N., und vom 22.04.1994 III R 22/92, BStBl II 1994, 887).
  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz ( BFH-Urteile vom 26. Februar 1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301, sowie in BStBl II 1994, 887 ).
  • BFH, 17.03.2006 - III B 67/05

    Kindergeld: Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Die Beurteilung im Einzelfall liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und kann vom BFH nur auf Verstöße gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 22. November 2005 III B 101/05 , BFH/NV 2006, 494 , und vom 17. März 2006 III B 67/05 , BFH/NV 2006, 1255 ).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Die gesetzliche Regelung geht dahin, aus äußeren objektiven Tatsachen Schlüsse auf das zukünftige tatsächliche Verhalten einer Person zu ziehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2 ).
  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 85/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04
    Die Anknüpfung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips ( § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ) ist sachgerecht ist und verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH -- vom 23. November 2000 VI R 165/99, Bundessteuerblatt -- BStBl -- II 2001, 279, und vom 26.02.2002 VIII R 85/98, BFH/NV 2002, 912, Verfassungsbeschwerde dagegen nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -- vom 9.1.2003 2 BvR 885/02, Juris ; Weber-Grellet in : Schmidt, EStG, 25. Auflage 2006, § 63, Rz. 4).
  • BVerfG, 23.02.1994 - 1 BvR 1105/91
  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Das FG Köln (Urteil vom 22. Juli 2007  15 K 3039/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1174) gehe davon aus, dass grundsätzlich die gesamte ausbildungsfreie Zeit im Inland verbracht werden müsse.

    Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die fehlenden Inlandsaufenthalte und damit für das fehlende "Innehaben" sind für die Frage des Wohnsitzes unerheblich (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2007  15 K 3039/04, EFG 2007, 1174).

  • FG Hessen, 25.02.2010 - 3 K 52/08

    Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder nur bei Beibehaltung des inländischen

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit ein lang dauernder Auslandsaufenthalt mit nur kurzfristigen Ferienaufenthalten in der elterlichen Wohnung zum Verlust des Wohnsitzes im Inland führen kann (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 22.02.2007 15 K 3039/04, EFG 2007, 1174 mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07

    Kindergeld für in den USA zur Schule gehendes Kind - Wohnsitzbestimmung bei

    Der BFH hat mit Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist (siehe Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20.06.2007 1 V 81/07, Haufe, des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2007 15 K 3039/04, juris, des Finanzgerichts München vom 06.12.2006 9 K 1893/02, EFG 2007, 857).
  • FG Hamburg, 07.09.2007 - 3 K 49/07

    Kindergeldrecht: Verlust des inländischen Wohnsitzes

    Die Anknüpfung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ) ist sachgerecht ist und verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (vgl. FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2007 15 K 3039/04, [...], m.w.N.).
  • FG Hamburg, 01.08.2007 - 1 K 224/06

    Kindergeld, wenn Kinder für mehrere Jahre wegen ihrer Schulausbildung in Ghana

    Der BFH hat mit Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279 ) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist (siehe FG Köln vom 22.02.2007 15 K 3039/04, zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 20.06.2007 - 1 V 81/07

    Kindergeld: Wohnsitz der Kinder in Deutschland bei mehrjähriger

    Der BFH hat mit Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279 ) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist (siehe FG Köln vom 22.02.2007 15 K 3039/04, zitiert nach juris).
  • FG München, 24.10.2007 - 9 K 331/07

    Wohnsitz eines im Ausland zum Zwecke des Schulbesuchs lebendes Kind

    Auch bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ein lang andauernder Auslandsaufenthalt bei nur kurzfristigen Aufenthalten in der Wohnung der Eltern während der Ferien zum Verlust des Wohnsitzes im Inland führen (vgl. Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2007 15 K 3039/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1174 ).
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