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   FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 3894/12   

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https://dejure.org/2016,28458
FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 3894/12 (https://dejure.org/2016,28458)
FG Köln, Entscheidung vom 16.06.2016 - 15 K 3894/12 (https://dejure.org/2016,28458)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 15 K 3894/12 (https://dejure.org/2016,28458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuermessbetrag: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinnerhöhende Berücksichtigung eines Gewinns aus der Aufzinsung des Körperschaftssteuerguthabens

  • Betriebs-Berater

    Gewerbesteuermessbetrag: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 37 Abs. 7 S. 1
    Gewinnerhöhende Berücksichtigung eines Gewinns aus der Aufzinsung des Körperschaftssteuerguthabens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer - Umwandlungen - Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuermessbetrag: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in Personengesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung des Körperschaftsteuerguthabens bei Umwandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2326
  • EFG 2016, 1924
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.07.2008 - I B 16/08

    Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG

    Auszug aus FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 3894/12
    Die Erstattung der Körperschaftsteuer darf daher das Einkommen nicht erhöhen (BFH-Beschluss vom 15.07.2008 BStBl II 2008, 886).
  • BFH, 28.11.2018 - I R 56/16

    Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juni 2016  15 K 3894/12, soweit es den Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2009 betrifft, aufgehoben.

    Mit Urteil vom 16. Juni 2016  15 K 3894/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1924) hat das FG der Klage stattgegeben und entschieden, dass ein Ertrag aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von 137.042 EUR nicht zu berücksichtigen ist.

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