Rechtsprechung
FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 3894/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gewerbesteuermessbetrag: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewinnerhöhende Berücksichtigung eines Gewinns aus der Aufzinsung des Körperschaftssteuerguthabens
- Betriebs-Berater
Gewerbesteuermessbetrag: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 37 Abs. 7 S. 1
Gewinnerhöhende Berücksichtigung eines Gewinns aus der Aufzinsung des Körperschaftssteuerguthabens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuer - Umwandlungen - Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuermessbetrag: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in Personengesellschaft
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung des Körperschaftsteuerguthabens bei Umwandlung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
- FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 3894/12
- BFH, 09.11.2016 - I R 56/15
- BFH, 28.11.2018 - I R 56/16
Papierfundstellen
- BB 2016, 2326
- EFG 2016, 1924
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.07.2008 - I B 16/08
Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG
Auszug aus FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 3894/12
Die Erstattung der Körperschaftsteuer darf daher das Einkommen nicht erhöhen (BFH-Beschluss vom 15.07.2008 BStBl II 2008, 886).
- BFH, 28.11.2018 - I R 56/16
Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juni 2016 15 K 3894/12, soweit es den Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2009 betrifft, aufgehoben.Mit Urteil vom 16. Juni 2016 15 K 3894/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1924) hat das FG der Klage stattgegeben und entschieden, dass ein Ertrag aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von 137.042 EUR nicht zu berücksichtigen ist.