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   FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 4938/00 E   

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https://dejure.org/2000,10856
FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 4938/00 E (https://dejure.org/2000,10856)
FG Münster, Entscheidung vom 24.10.2000 - 15 K 4938/00 E (https://dejure.org/2000,10856)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 15 K 4938/00 E (https://dejure.org/2000,10856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Zahlungen an Altenteiler bei Nichtumsetzung einer Wertsicherungsklausel eines Vertrages unter nahen Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrag unter nahen Angehörigen - Keine steuerliche Anerkennung bei Nichtumsetzung einer Wertsicherungsklausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angehörigenverträge: - Vertrag unter nahen Angehörigen - Keine steuerliche Anerkennung bei Nichtumsetzung einer Wertsicherungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 4938/00
    Auch die Anwendung der Grundsätze über den Fremdvergleich führe nicht zur Versagung des Sonderausgabenabzugs (unter Berufung auf BFH in BStBl II 2000, 386 ).

    Nach § 10 des Übergabevertrages waren die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck wirtschaftlich am nächsten kam (vgl. BFH in BStBl II 2000, 386 ff. Leitsatz 1).

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82

    Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach

    Auszug aus FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 4938/00
    Verträge unter nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn sie ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden sind sowie in Gestaltung und Durchführung dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen; wegen des fehlenden Interessensgegensatzes bei nahen Angehörigen kann nur auf diese Weise sichergestellt werden, daß die Vertragsbeziehungen tatsächlichen im betrieblichen und nicht im privaten Bereich (§ 12 EStG ) wurzeln (vgl. BFH in BStBl II 1991, 391 ff. 394).
  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4238/00

    Sonderausgaben: - Steuerliche Anerkennung von Altenteilsleistungen

    Die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel ist für die Beurteilung der steuerlichen Wirksamkeit des Versorgungsvertrages nicht unerheblich (ebenso FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000, 15 K 4938/00 E; a.A. FG Münster, Urteile vom 28. Dezember 2000, 7 K 7481/99 E; vom 26. März 2001, 4 K 7352/99 E, EFG 2001, 1033; Urteil vom 05. Februar 2001, 6 K 6565/99 E, nv.).
  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 3916/00

    Angehörigenverträge: - Dauernde Last - Nichtumsetzung einer Wertsicherungsklausel

    Die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel ist für die Beurteilung der steuerlichen Wirksamkeit des Versorgungsvertrages nicht unerheblich (ebenso FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000, 15 K 4938/00 E; a.A. FG Münster, Urteile vom 28. Dezember 2000, 7 K 7481/99 E; vom 26. März 2001, 4 K 7352/99 E, EFG 2001, 1033; Urteil vom 05. Februar 2001, 6 K 6565/99 E, nv.).
  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 228/00

    Versorgungsvertrag - Nichteinhaltung der Wertsicherungsklausel

    Die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel ist für die Beurteilung der steuerlichen Wirksamkeit des Versorgungsvertrages nicht unerheblich (ebenso FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000, 15 K 4938/00 E; a.A. FG Münster, Urteile vom 28. Dezember 2000, 7 K 7481/99 E; vom 26. März 2001, 4 K 7352/99 E, EFG 2001, 1033; Urteil vom 05. Februar 2001, 6 K 6565/99 E, nv.).
  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4239/00

    Steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer

    Die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel ist für die Beurteilung der steuerlichen Wirksamkeit des Versorgungsvertrages nicht unerheblich (ebenso FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000, 15 K 4938/00 E; a.A. FG Münster, Urteile vom 28. Dezember 2000, 7 K 7481/99 E; vom 26. März 2001, 4 K 7352/99 E, EFG 2001, 1033; Urteil vom 05. Februar 2001, 6 K 6565/99 E, nv.).
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