Rechtsprechung
   FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16685
FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99 (https://dejure.org/2003,16685)
FG München, Entscheidung vom 20.03.2003 - 15 K 537/99 (https://dejure.org/2003,16685)
FG München, Entscheidung vom 20. März 2003 - 15 K 537/99 (https://dejure.org/2003,16685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zahlungen an die Eltern als dauernde Last im Sinne des Einkommensteuergesetzes; Abgrenzung von dauernden Lasten und Unterhaltsrenten; Folgen des Vorbehaltes des Totalnießbrauches an dem übergebenen Vermögen durch den Übergeber; Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12 Nr. 2
    Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden Last gegenüber der Unterhaltsrente; Einkommensteuer 1994, 1995, 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung von dauernder Last und Unterhaltsrente - Einkommensteuer 1994, 1995, 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 991
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juli 1993 X R 54/91 (BStBl II 1994, 19 BFHE 172, 324 ) sei entgegen der Auffassung des FA nicht einschlägig, da es im vorliegenden Fall nicht um einen Vorbehaltsnießbrauch, sondern um einen Zuwendungsnießbrauch gehe und dieser auch nicht lebenslang gewährt, sondern auf 10 Jahre beschränkt worden sei.

    Der vorliegende Fall sei mit dem Fall, welcher der Entscheidung des BFH in BStBl II 1994, 19 zugrunde lag, vergleichbar.

    So wurde es als schädlich angesehen, dass sich der Übergeber den Totalnießbrauch am übergebenen Vermögen vorbehält, da es der vorbehaltene Nießbrauch ausschließt, dass der Übernehmer den Übergeber aus dem übertragenen Vermögen versorgt (BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243 , BStBl II 1992, 803; vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324 , BStBl II 1994, 19).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Schließlich wurde sogar gefordert, dass die vom Übernehmer gezogenen Erträge einer Einkunftsart zugeordnet werden können, d. h. dass sie der Einkommensteuer unterliegen müssen (BFH-Urteil vom 10. November 1999 X R 10/99, BFHE 190, 413 , BStBl II 2002, 653).

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung ist mangels Steuerpflichtigkeit dieser Nutzung aber selbst dieser Nutzungswert nicht mehr als Ertrag anzusehen (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 653).

  • BFH, 25.03.1992 - X R 100/91

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    So wurde es als schädlich angesehen, dass sich der Übergeber den Totalnießbrauch am übergebenen Vermögen vorbehält, da es der vorbehaltene Nießbrauch ausschließt, dass der Übernehmer den Übergeber aus dem übertragenen Vermögen versorgt (BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243 , BStBl II 1992, 803; vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324 , BStBl II 1994, 19).

    Demnach war zwar eine andere Konstellation gegeben, als sie dem Fall der BFH-Entscheidung in BStBl II 1992, 803 des von den Übergebern vorbehaltenen Nießbrauchs zugrunde lag.

  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Vielmehr entspreche eine solche Gestaltung der Übergabe eines Geldbetrages, welcher gerade nicht als existenzsichernde Wirtschaftseinheit einzuordnen sei (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72 , BStBl II 1997, 315).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Dabei ist umstritten, ob nur Typus 1-Verträge, bei denen die Versorgungsleistungen nicht höher sind als der langfristig erzielbare Ertrag, anzuerkennen sind oder auch Typus 2-Verträge, bei denen der Wert des übertragenen Vermögens mindestens 50 % des Barwerts der Versorgungsleistungen beträgt (vgl. die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung und des Streitstands in den BFH-Beschlüssen vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 479 , BStBl II 2000, 188 und vom 13. September 2000 X R 147/96, BFHE 193, 121 , BStBl II 2001, 175).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 60/95

    Jahr

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Dabei ist umstritten, ob nur Typus 1-Verträge, bei denen die Versorgungsleistungen nicht höher sind als der langfristig erzielbare Ertrag, anzuerkennen sind oder auch Typus 2-Verträge, bei denen der Wert des übertragenen Vermögens mindestens 50 % des Barwerts der Versorgungsleistungen beträgt (vgl. die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung und des Streitstands in den BFH-Beschlüssen vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 479 , BStBl II 2000, 188 und vom 13. September 2000 X R 147/96, BFHE 193, 121 , BStBl II 2001, 175).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 129/96

    Grundstücksübergabe und Veräußerung bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Desweiteren wurde auch bei Veräußerung der übertragenen Wirtschaftseinheit und dem Erwerb einer anderen funktionsgleichen, existenzsichernden Wirtschaftseinheit aus dem Veräußerungserlös ein Sonderausgabenabzug abgelehnt, da nach der Veräußerung kein Zusammenhang zwischen den wiederkehrenden Leistungen und einer weiterzuführenden Wirtschaftseinheit mehr hergestellt werden könne (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 X R 129/96, BFH/NV 1999/294, HFR 1999, 172).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Dabei ist umstritten, ob nur Typus 1-Verträge, bei denen die Versorgungsleistungen nicht höher sind als der langfristig erzielbare Ertrag, anzuerkennen sind oder auch Typus 2-Verträge, bei denen der Wert des übertragenen Vermögens mindestens 50 % des Barwerts der Versorgungsleistungen beträgt (vgl. die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung und des Streitstands in den BFH-Beschlüssen vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 479 , BStBl II 2000, 188 und vom 13. September 2000 X R 147/96, BFHE 193, 121 , BStBl II 2001, 175).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
    Gemeinsam ist beiden Typen jedoch, dass eine wenigstens teilweise existenzsichernde Wirtschaftseinheit übergeben werden muss (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375 , BStBl II 1992, 609), die als Grundlage des eigenen Wirtschaftens des Übernehmers und der Versorgung des Übergebers dient und so beide Lebensverhältnisse miteinander verknüpft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht