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   LG Düsseldorf, 18.11.2005 - 15 O 143/05   

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https://dejure.org/2005,22807
LG Düsseldorf, 18.11.2005 - 15 O 143/05 (https://dejure.org/2005,22807)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.2005 - 15 O 143/05 (https://dejure.org/2005,22807)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 2005 - 15 O 143/05 (https://dejure.org/2005,22807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Mietverhältnisses bezüglich eines Ladenlokales durch Kündigung des Mietvertrages; Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wegen einer Klausel des Mietvertrages; Unwirksamkeit von Renovierungsklauseln in einem Mietvertrag wegen formularmäßiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2005 - 15 O 143/05
    Eine Auslegung der Klausel nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte gemäß §§ 133, 157 BGB ergibt, dass die Fristen nicht lediglich als Näherungswerte in dem Sinne zu verstehen sind, dass nach Ablauf der Frist ein Anschein für die Renovierungsbedürftigkeit der Wohnung spricht (vgl. BGH NJW 2004, 3775; NJW 2004, 2586).

    Die vorliegend vorgeschriebenen starren Renovierungsintervalle erlegen dem Mieter ein Übermaß an Renovierungsverpflichtungen auf (BGH NJW 2004, 2586; NJW 2004, 3775; vgl. LG Duisburg NJW-RR 2004, 161).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2005 - 15 O 143/05
    Eine Auslegung der Klausel nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte gemäß §§ 133, 157 BGB ergibt, dass die Fristen nicht lediglich als Näherungswerte in dem Sinne zu verstehen sind, dass nach Ablauf der Frist ein Anschein für die Renovierungsbedürftigkeit der Wohnung spricht (vgl. BGH NJW 2004, 3775; NJW 2004, 2586).

    Die vorliegend vorgeschriebenen starren Renovierungsintervalle erlegen dem Mieter ein Übermaß an Renovierungsverpflichtungen auf (BGH NJW 2004, 2586; NJW 2004, 3775; vgl. LG Duisburg NJW-RR 2004, 161).

  • LG Duisburg, 11.11.2003 - 13 S 209/03
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2005 - 15 O 143/05
    Die vorliegend vorgeschriebenen starren Renovierungsintervalle erlegen dem Mieter ein Übermaß an Renovierungsverpflichtungen auf (BGH NJW 2004, 2586; NJW 2004, 3775; vgl. LG Duisburg NJW-RR 2004, 161).
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2005 - 15 O 143/05
    Zwar kann der Vermieter diese Pflicht durch Vereinbarung - auch in AGB - auf den Mieter übertragen (vgl. BGH NJW 1985, 480; BGH NJW 1987, 2564).
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