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   LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13   

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LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13 (https://dejure.org/2017,67285)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2017 - 15 O 188/13 (https://dejure.org/2017,67285)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2017 - 15 O 188/13 (https://dejure.org/2017,67285)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs durch den Mandanten im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Weiterhin hat er alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen mit diesem zu erörtern, damit dieser in die Lage versetzt wird, eigenverantwortlich über die Annahme des Vergleichs zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, Juris, Rn. 5 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.02.1992 - 24 U 180/91, Juris, Rn. 3 f.; Zugehör/Fischer/Vill/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 789 ff.).

    Jedoch ist der rechtliche/anwaltliche Berater im Fall des Bestreitens einer Pflichtverletzung - so wie hier - gehalten, konkret darzulegen, wie sich die Beratung zugetragen hat, die er erbracht haben will, welche Beratungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, Juris, Rn. 6 m.w.N.).

    Der Kläger trägt sowohl die Beweislast dafür, dass er den Kündigungsschutzprozess gewonnen hätte, als auch, dass der Vergleichsabschluss keine interessensgerechte Handlungsalternative war (OLG Düsseldorf, 17.01.2012, I-24 U 69/09; 13.07.2010, I-24 U 228/09).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 69/09

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anwaltsregresses eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Der Kläger trägt sowohl die Beweislast dafür, dass er den Kündigungsschutzprozess gewonnen hätte, als auch, dass der Vergleichsabschluss keine interessensgerechte Handlungsalternative war (OLG Düsseldorf, 17.01.2012, I-24 U 69/09; 13.07.2010, I-24 U 228/09).

    Maßgebend ist demnach zunächst, wie - nach dem Maßstab des § 287 ZPO - das durch Vergleich beendete Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen/anwaltlichen Beistands tatsächlich ausgegangen wäre (BGH, Urt. v. 06.12.2001 - IX ZR 124/00, Juris, Rn. 12 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2012 - I-24 U 69/09, Juris, Rn. 62).

    Dabei ist auszugehen von dem Sachverhalt, der dem Gericht des Vorprozesses unterbreitet und von diesem aufgeklärt worden wäre (BGH, Urt. v. 27.01.2000 - IX ZR 45/98, Juris, Rn. 31), wobei die für den Vorprozess maßgebliche Darlegungs- und Beweislastverteilung auch für den Regressprozess maßgeblich ist (BGH, Urt. v. 27.01.2000 - IX ZR 45/98, Juris, Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2012 - I-24 U 69/09, Juris, Rn. 69).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1992 - 24 U 180/91
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Weiterhin hat er alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen mit diesem zu erörtern, damit dieser in die Lage versetzt wird, eigenverantwortlich über die Annahme des Vergleichs zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, Juris, Rn. 5 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.02.1992 - 24 U 180/91, Juris, Rn. 3 f.; Zugehör/Fischer/Vill/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 789 ff.).

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für den rechtlichen/anwaltlichen Berater ist dabei der Zeitpunkt des Vergleichsschlusses (ex ante-Sicht; BGH, Urt. v. 05.01.1968 - VI ZR 137/66, Juris, Rn. 32, 35; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.02.1992 - 24 U 180/91, Juris, Rn. 4; Zugehör/Fischer/Vill/Rinkler/Chab, a.a.O., Rn. 798 a.E.).

    Die Grenze dieses Spielraums besteht jedenfalls dort, wo ein vorgeschlagener Vergleich so (eindeutig) ungünstig erscheint, dass der Anwalt von ihm abraten muss (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.02.1992 - 24 U 180/91, Juris, Rn. 4).

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Es gehört im Übrigen auch zu den von dem Rechtsanwalt aufzuklärenden Umständen, zu erklären, von welchen Voraussetzungen eine gerichtliche Entscheidung bei Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich abhängen würde (OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1769).

    Hat der Anwalt den Mandanten vor Abschluss eines Vergleichs unzureichend beraten, kommt ein Schadensersatzanspruch des Mandanten nur dann in Betracht, wenn er bei korrekter Aufklärung von einem Vergleich abgesehen, den Prozess fortgesetzt und voraussichtlich obsiegt hätte (OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1769).

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Dabei ist auszugehen von dem Sachverhalt, der dem Gericht des Vorprozesses unterbreitet und von diesem aufgeklärt worden wäre (BGH, Urt. v. 27.01.2000 - IX ZR 45/98, Juris, Rn. 31), wobei die für den Vorprozess maßgebliche Darlegungs- und Beweislastverteilung auch für den Regressprozess maßgeblich ist (BGH, Urt. v. 27.01.2000 - IX ZR 45/98, Juris, Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2012 - I-24 U 69/09, Juris, Rn. 69).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Maßgebend ist demnach zunächst, wie - nach dem Maßstab des § 287 ZPO - das durch Vergleich beendete Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen/anwaltlichen Beistands tatsächlich ausgegangen wäre (BGH, Urt. v. 06.12.2001 - IX ZR 124/00, Juris, Rn. 12 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2012 - I-24 U 69/09, Juris, Rn. 62).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Die Beklagte hat vor dem Hintergrund dieser Darlegungs- und Beweislastverteilung insbesondere nicht den Einwand des Klägers ausgeräumt, dass ihm am 01.04.2010 angesichts seiner Schwerbehinderung von der K GmbH kein leidensgerechter B4 zur Verfügung gestellt worden ist und er damit berechtigterweise die Arbeitsaufnahme/-leistung verweigert hat (vgl. dazu BAG, Urt. v. 31.05.1990 - AZR 535/89, Juris, Rn. 24; BAG, Urt. v. 06.08.1987 - 2 AZR 226/87, Juris, Rn. 21; Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 626 Rn. 6).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Dies bezieht sich auch für die im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigenden Gründe, die nicht nur bei einer außerordentlichen L (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76, Juris, Rn. 16 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17.10.2013 - 5 Sa 111/13, Juris, Rn. 39 f.), sondern auch bei einer ordentlichen verhaltensbedingten L vorzunehmen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.02.2008 - 7 Sa 704/07, Juris, Rn. 53 f. m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 7 Sa 704/07

    Ordentliche verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung - schuldhaftes Fehlverhalten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Dies bezieht sich auch für die im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigenden Gründe, die nicht nur bei einer außerordentlichen L (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76, Juris, Rn. 16 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17.10.2013 - 5 Sa 111/13, Juris, Rn. 39 f.), sondern auch bei einer ordentlichen verhaltensbedingten L vorzunehmen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.02.2008 - 7 Sa 704/07, Juris, Rn. 53 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-)Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (vgl. nur BGH, Urt. v. 13.03.2008 - IX ZR 136/07).
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94

    Haftung des Rechtsanwalts wegen mangelhafter Aufklärung des Mandanten vor

  • BGH, 05.01.1968 - VI ZR 137/66

    Zur Haftung des Rechtsanwalts für einen Vergleich im Rahmen der

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitsverweigerung,

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.04.2013 - 15 O 188/13   

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https://dejure.org/2013,14979
LG Berlin, 23.04.2013 - 15 O 188/13 (https://dejure.org/2013,14979)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.04.2013 - 15 O 188/13 (https://dejure.org/2013,14979)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. April 2013 - 15 O 188/13 (https://dejure.org/2013,14979)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 31.05.2013 - 5 W 114/13

    Irreführung durch â"¢-Symbol - Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwenden des

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Teilzurückweisung in Ziffer 2 des Beschlusses der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 23. April 2013 - 15 O 188/13 - wird zurückgewiesen.
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