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Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32382
LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2020,32382)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2020 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2020,32382)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2020,32382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auskunftsbegehren einer Drehbuchautorin gegen eine Produktionsfirma sowie gegen einen Film- und Medienkonzern in erster Instanz erfolgreich

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Autorin der Drehbücher

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber und Produktionsfirma müssen Drehbuchautorin Auskunft über Erträge der Filme Keinohrhasen und Zweiohrküken geben - Angemessene Vergütung nach § 32a UrhG

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    "Keinohrhasen": Drehbuchautorin hat Anspruch auf Auskunft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fairnessparagraph im Urheberrecht: Wie viel Geld brachte "Keinohrhasen" ein?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken": Auskunftsbegehren einer Drehbuchautorin erfolgreich ...

  • spiegel.de (Pressebericht, 27.10.2020)

    "Keinohrhasen": Anika Decker gewinnt in erster Instanz gegen Til Schweiger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Produktionsfirma muss Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" Auskunft erteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch für Drehbuchautorin von Keinohrhasen und Zweiohrküken

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Auskunftsbegehren einer Drehbuchautorin gegen eine Produktionsfirma sowie gegen einen Film- und Medienkonzern in erster Instanz erfolgreich

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Fairnessparagraph im Urheberrecht - Wie viel Geld brachte "Keinohrhasen" ein? Autorin siegt gegen Til Schweiger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18
    Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 1 UrhG, kann der Urheber Auskunftserteilung (§ 242 BGB) und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 Abs. 1 BGB) verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 127/10 -, "Das Boot I", Rn. 11, juris).

    Sie kann Auskunftserteilung unabhängig von anderen Miturhebern und allein an sich selbst verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 127/10 -, "Das Boot I, Rn. 15", juris).

    Schließlich ist zu prüfen, ob die vereinbarte Vergütung im Blick auf diese angemessene Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen steht (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 127/10 -, "Das Boot I", Rn. 40, juris).

    Schließlich ist zu prüfen, ob die vereinbarte Vergütung im Blick auf diese angemessene Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen steht (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 127/10 -, "Das Boot I", Rn. 40, juris).

    Beansprucht ein Urheber nach einer Anpassung der Vergütung gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG eine weitere Anpassung der Vergütung nach § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG, ist bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, die angepasste Vergütung zu den Erträgen und Vorteilen ins Verhältnis zu setzen (vgl. BGH, GRUR 2012, 496 Rn. 59 bis 62 - Das Boot I).

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18
    Die Ansprüche aus § 32a Abs. 1 und 2 stehen nämlich jedenfalls dann selbstständig nebeneinander, wenn wie hier weder eine Zahlung des Lizenznehmers noch eines Unterlizenznehmers auf Fairnessentschädigung erfolgt sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18 -, "Das Boot II", Rn. 43, juris).

    Einer linearen Verteilung der Erlöse über den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung hat der BGH eine Absage erteilt (BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18 -, "Das Boot II", Rn. 134, juris).

    In solchen Fällen kommt es nicht darauf an, ob die Vergütung, die bei einer rechtzeitigen Geltendmachung der verjährten Ansprüche auf angemessene Vergütung aus § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder weitere Beteiligung aus § 32a Abs. 1 Satz 2 UrhG vereinbart oder festgesetzt worden wäre, in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen steht (BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - I ZR 222/14 -, "Geburtstagskarawane" Rn. 50 - 56, juris BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18, "Das Boot II", Rn. 39, juris).

    Zur Darlegung des Missverhältnisses muss die Klägerin umfassend zu den gezogenen Erträgen und ihre Verteilung auf die jeweilige Nutzungsart vortragen und zwar auch zu solchen in verjährter Zeit (BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18 -, Das Boot II, Rn. 51, juris).

    Dies würde die Rechtsprechung des BGH konterkarieren, nach der es gerade geboten ist, § 32a UrhG so auszulegen, dass der Vertragsanpassungsanspruch für einen nicht verjährten Zeitraum auch dann durchsetzbar sein muss, wenn der Anspruch auf Vertragsanpassung erstmals in verjährter Zeit entstanden ist, aber eine Vertragsanpassung bislang nicht erfolgt ist (vgl. (BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - I ZR 222/14 -, "Geburtstagskarawane", juris BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18, "Das Boot II", juris).

  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18
    Es führte aus: "Zwar mag ein Anpassungsanspruch für die 10 Jahre vor Klageerhebung liegende Zeit verjährt sein; da die Frage, ob ein grobes Missverhältnis für spätere Zeiträume vorliegt, auch von den zuvor erlangten Erträgen und Vorteilen abhängen kann, ist vorliegend - als Ausnahme vom sonst geltenden Grundsatz - nicht anzunehmen, dass eine Verjährung des Anpassungsanspruchs für die Zeit 10 Jahre vor Klageerhebung das Informationsinteresse für diese Zeit entfallen lässt" (KG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2010 - 24 U 88/09 -, "Der Bulle von Tölz", Rn. 110, juris).

    Unter einem Verzicht "im Voraus" ist ein Verzicht vor Vertragsanpassung zu verstehen (Schulze, a. a. O., § 32a Rdnr. 56) und zwar - wie hervorzuheben ist - vor Anpassung im Sinne des § 32a Abs. Satz 1 UrhG bzw. § 36 Abs. 1 UrhG a. F. Nicht ausreichend ist irgendeine, nicht zu einer angemessenen Beteiligung führende oder zumindest ein grobes bzw. auffälliges Missverhältnis abwendende Vereinbarung, da ansonsten die den Schutz des Urhebers bezweckende Vorschrift des § 32a Abs. 3 Satz 1 UrhG bzw. § 36 Abs. 3 Satz 1 UrhG a. F. allzu leicht umgangen werden könnte, indem nach einer den Urheber grob bzw. auffällig benachteiligenden Honorarvereinbarung unter Ausnutzung derselben Lage, die zur ersten Vereinbarung geführt hatte, eine zweite, die erste Vereinbarung bestätigende oder nur geringfügig aufbessernde "Vergleichsvereinbarung" geschlossen wird (KG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2010 - 24 U 88/09 -, Rn. 88, "Bulle von Tölz", juris).

  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 222/14

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst: Beginn der regelmäßigen

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18
    In solchen Fällen kommt es nicht darauf an, ob die Vergütung, die bei einer rechtzeitigen Geltendmachung der verjährten Ansprüche auf angemessene Vergütung aus § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder weitere Beteiligung aus § 32a Abs. 1 Satz 2 UrhG vereinbart oder festgesetzt worden wäre, in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen steht (BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - I ZR 222/14 -, "Geburtstagskarawane" Rn. 50 - 56, juris BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18, "Das Boot II", Rn. 39, juris).

    Dies würde die Rechtsprechung des BGH konterkarieren, nach der es gerade geboten ist, § 32a UrhG so auszulegen, dass der Vertragsanpassungsanspruch für einen nicht verjährten Zeitraum auch dann durchsetzbar sein muss, wenn der Anspruch auf Vertragsanpassung erstmals in verjährter Zeit entstanden ist, aber eine Vertragsanpassung bislang nicht erfolgt ist (vgl. (BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - I ZR 222/14 -, "Geburtstagskarawane", juris BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18, "Das Boot II", juris).

  • LG München I, 12.07.2018 - 7 O 26019/14
    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18
    Im Rahmen des Auskunftsanspruchs genügt ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Vergütungshöhe und dem Erfolg des Films (vgl. Landgericht München, Urteil vom zweiten 20. Oktober 2015 - 7 O 26019/14).
  • KG - 24 U 1104/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    in dem Verfahren 24 U 1104/20 - Berufung im Rechtsstreit um ein

    im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg die Berufung der Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" sowie eines Film- und Medienkonzerns gegen das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 27. Oktober 2020, Aktenzeichen: 15 O 296/18, verhandeln, mit dem das Landgericht Berlin in erster Instanz dem Auskunftsbegehren der Klägerin - einer Drehbuchautorin - im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme stattgegeben hatte.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.09.2023 - 15 O 296/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25492
LG Berlin, 27.09.2023 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2023,25492)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.09.2023 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2023,25492)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. September 2023 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2023,25492)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Anspruch einer Drehbuchautorin aus § 32a UrhG gegen eine Produktionsfirma sowie gegen einen Film- und Medienkonzern dem Grunde nach gegeben, jedoch weitgehend verjährt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ansprüche der Drehbuchautorin auf angemessene Vergütung aus § 32a UrhG gegen Produktionsfirma bzw. Medienkonzern der Filme Keinohrhasen und Zweiohrküken überwiegend verjährt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vergütung für »Keinohrhasen« und »Zweiohrküken«

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die weitere Beteiligung der Drehbuchautorin - und ihre Verjährung

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    "Keinohrhasen"-Drehbuchautorin verklagt Produktionsfirma: Vergütungsanspruch aus § 32a UrhG weitgehend verjährt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Keinohrhasen"-Drehbuchautorin verklagt Produktionsfirma: Vergütungsanspruch aus § 32a UrhG weitgehend verjährt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anspruch einer Drehbuchautorin aus § 32a UrhG gegen eine Produktionsfirma sowie gegen einen Film- und Medienkonzern dem Grunde nach gegeben, jedoch weitgehend verjährt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überdurchschnittlicher Erfolg von "Keinohrhasen" & "Zweiohrkücken" rechtfertigt angemessene Nachvergütung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23814
LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2022,23814)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2022 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2022,23814)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 15 O 296/18 (https://dejure.org/2022,23814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - 14 W 61/99
    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18
    Eine Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse bildet dabei der Streitwert des Hauptsacheverfahrens (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02. November 1999 - 14 W 61/99 -, juris), der hier hinsichtlich des Auskunftsanspruchs mit bis zu 120.000,00 ? zu bemessen sein dürfte.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18
    Der BGH nimmt in der zitierten Entscheidung aber gerade nicht Bezug auf den Zeitpunkt der Antragstellung (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08, Rn. 20).
  • OLG Celle, 04.04.2014 - 4 W 55/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit der titulierten Verpflichtung zur Vornahme

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18
    Soweit die Schuldnerin zu 2) zum Beleg der Unbestimmtheit des Zwangsmittelantrags sich auf die Entscheidung des OLG Celle beruft (Beschluss vom 04.04.2014 - 4 W 55/14), ist diese Entscheidung nicht einschlägig.
  • OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16

    Anforderungen an die Vollziehung einer auf die Vornahme einer unvertretbaren

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2022 - 15 O 296/18
    Auch die Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 05.08.2016 - 28 W 4/16) ist für das hiesige Verfahren unergiebig.
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