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   LG Berlin, 06.09.2011 - 15 O 332/11   

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https://dejure.org/2011,8866
LG Berlin, 06.09.2011 - 15 O 332/11 (https://dejure.org/2011,8866)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.09.2011 - 15 O 332/11 (https://dejure.org/2011,8866)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. September 2011 - 15 O 332/11 (https://dejure.org/2011,8866)
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Volltextveröffentlichung

  • damm-legal.de

    Nicht jede Werbung mit dem Hinweis "FCKW-frei” ist wettbewerbswidrig

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sewoma.de (Kurzinformation)

    "FCKW-frei” als Produktbeschreibung contra Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Pech für Abgemahnte: Werbung mit dem Hinweis FCKW-frei zwar nicht wettbewerbswidrig, Verein "Pro Verbraucherschutz” jedoch pleite

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "FCKW- und FKW-frei": Keine irreführende Angabe bei der Werbung für Kühlgeräte

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Auf den Kontext kommt es an

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94

    PVC-frei - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Berlin, 06.09.2011 - 15 O 332/11
    Insoweit ist bei der Beurteilung der Täuschungseignung und der Unlauterkeit der angegriffenen Werbeaussage auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das im Einzelfall eingreifende Ver­bot einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht dazu führen darf, dass der Werbende daran gehindert wird, auf die objektiv zutreffenden Vorzüge seines Produktes hinzuweisen (vgl. hierzu Bornkamm in Köhler/Bornkamm, 29. Aufl. 2011, Rdnr. 2.116 zu § 5 UWG) und dass sich in den Fällen, in denen - wie hier - die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Ver­ständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruhen kann, grundsätzlich eine höhere Irre­führungsquote feststellen lassen muss, als im Falle einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben, wenn die werbende Angabe als unlauter untersagt werden soll (BGH, Urteil vom 23. Mai 1996, Az : I ZR 76/94 - PVC-frei, zitiert nach juris, dort Randziffer 18).

    Schließlich ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Hinweis darauf, dass ein Produkt nicht nur "FCKW", sondern auch "FKVV-frei" ist, angesichts der mit der Verwendung beider Kältemittel "FCKW" und "FKW" einher gehenden Umweltbelastungen auch einem Publikumsinteresse an einer Produkt­information Rechnung trägt, die erkennen lässt, auf welche umweltschädlichen Substanzen - sei es aufgrund gesetzlichen Verbots, sei es aufgrund einer freiwilligen Beschränkung - bei der Her­stellung eines Kühlschrankes verzichtet worden ist (BGH, Urteil vom 23.05.1996, Az. I ZR 76/94 - PVC-frei, zitiert nach juris, dort Randziffern 19 und 21).

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus LG Berlin, 06.09.2011 - 15 O 332/11
    Die Frage, in welchem Sinne eine Werbeaussage zu verstehen ist, ist nach dem Verständnis des durchschnittlich informierten, verständigen und der Situation, in der er mit der Aussage konfrontiert wird, entsprechend aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (BGH in GRUR 2003, 249 - 250 - Preis ohne Monitor, zitiert nach juris dort Randziffer 12 m. w. N.).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Berlin, 06.09.2011 - 15 O 332/11
    Zwar ist an­erkannt, dass eine Werbung, die eine Selbstverständlichkeit herausstellt, trotz objektiver Rich­tigkeit der Angaben gegen § 5 UWG verstoßen kann, sofern das angesprochene Publikum an­nimmt, dass mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH Urteil vom 23.10.2008, Az.: I ZR 121/07 - irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, zitiert nach juris, dort Rand­ziffer 2).
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