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   LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13   

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https://dejure.org/2014,23154
LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13 (https://dejure.org/2014,23154)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.07.2014 - 15 O 413/13 (https://dejure.org/2014,23154)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 15 O 413/13 (https://dejure.org/2014,23154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Unlautere Gestaltung der Buchungsmaske hinsichtlich der Aufnahme von Versicherungsleistungen in die Flugbuchung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Reisevermittler darf Versicherungen nicht unterschieben

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

  • reise-recht-wiki.de

    Gestaltung der Buchungsmaske hinsichtlich der Aufnahme von Versicherungsleistungen in Flugbuchung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reiseversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reisevermittler darf nicht zum Abschluss von Versicherungen verleiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Internet-Reisevermittlung - Opodo drängt Kunden nutzlose Versicherungen auf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schluss mit aufgedrängten Versicherungen vom Reisevermittler!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung für Reiseversicherung durch Drohkulisse bei Reisebuchung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Reisevermittler darf Kunden keine Versicherungen aufdrängen - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Opodo

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Reisevermittler darf Versicherungen nicht unterschieben -

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bestellungen bei Opodo.de irreführend und wettbewerbswidrig

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    LG Berlin untersagt Reisevermittler Opodo Aufdrängen eines Reiseschutzes bei Onlinebuchungen

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Reisevermittler darf Kunden keine Versicherungen aufdrängen

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Verhalten von Opodo

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisevermittler Opodo darf Kunden keine Versicherungen aufdrängen - Unternehmen baut mit Warnung vor hohen Stornokosten realitätsferne Drohkulisse auf

Besprechungen u.ä.

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Opodo Warnhinweise und Servicepauschalen wettbewerbswidrig?

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12

    Buchungssystem

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13
    das Verfahren entsprechend § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Ober den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 19. September 2013 (Gz.: I ZR 29/12) auszusetzen.

    Dessen Schutzbedürfnis ist daher bei der Auslegung der Vorschrift zu berücksichtigen (BGH, Vorlagebeschluss vom 18.09.2013, I ZR 29/12, Juris Rn. 13).

    Alle anderen Kosten, die im Regelfall anfallen, sind demnach obligatorisch (vgl. in diesem Sinn auch BGH, Beschluss vom 18.09.2013, I ZR 29/12 - Buchungssystem, Juris Rn. 9, wonach eine "Service Charge", die bei den angebotenen Flugdiensten im Regelfall anfällt, Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung unterfalle).

    Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts vom 4. Januar 2012 (24 U 90/10, zit. nach Juris), das sich mit einer Servicepauschale ("Service Charge") in einem ähnlichen Buchungssystem befasste, dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1008/2008 dahin auszulegen ist, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei der erstmaligen Angabe von Preisen für Flugdienste auszuweisen ist (BGH, Vorlagebeschluss vom 18.09.2013, I ZR 29/12 - Buchungssystem, Juris Rn. 19).

    c) Einer Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 ZPO bedurfte es - auch im Hinblick auf die nicht bestehende Vorlagepflicht der Kammer nach Art. 267 Abs. 3 AEUV - nicht, zumal der BGH ausweislich der Entscheidungsgründe im Vorlagebeschluss vom 18. September 2013 (I ZR 29/12 - Buchungssystem, Juris Rn. 14, 19) zur Auffassung des Kammergerichts neigt, auch wenn er sie nicht für sicher hält (a. a. O., Juris Rn. 26), und das Kammergericht seinerseits die Auslegung als keinem vernünftigen Zweifel unterliegend bezeichnet hat (KG a. a. O.; Juris Rn. 61).

  • KG, 04.01.2012 - 24 U 90/10

    Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit Flugpreisen ohne Angabe der obligatorisch zu

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13
    Auf einen solchen Rabatt mag die Beklagte zwar gesondert hinzuweisen, an der Verbindlichkeit der Kosten im Regelfall ändert dies indes nichts (vgl. in diesem Sinn auch KG, Urteil vom 04.01.2012, 24 U 90/10, Juris Rn. 49).

    Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts vom 4. Januar 2012 (24 U 90/10, zit. nach Juris), das sich mit einer Servicepauschale ("Service Charge") in einem ähnlichen Buchungssystem befasste, dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1008/2008 dahin auszulegen ist, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei der erstmaligen Angabe von Preisen für Flugdienste auszuweisen ist (BGH, Vorlagebeschluss vom 18.09.2013, I ZR 29/12 - Buchungssystem, Juris Rn. 19).

    Das Kammergericht hat hierzu ausgeführt (Urteil vom 4. Januar 2012 - 24 U 90/10, Juris Rn. 43):.

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 81/11

    Wettbewerbsverstoß: Automatische Aufnahme von Versicherungsleistungen in die

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13
    Denn die Gestaltung des Buchungsvorgangs bezüglich der Auswahl der Versicherungsleistung durch die Beklagte ist mit Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO (EG) 1008/2008 - einer Norm, die eine dem Verbraucherschutz dienende Marktverhaltensregelung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2012, I ZR 81/11, Juris Rn. 9) -nicht vereinbar.

    Dass derartige Reiseversicherungen, die ein Reisevermittlungsunternehmen dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Flugreise anbietet, unter den Begriff der fakultativen Zusatzkosten fallen, hat der EuGH in der Entscheidung "ebookers" (Rs.C-112/11 vom 19.07.2012, zit. nach Juris Rn. 20; ebenso BGH, Beschluss vom 25.10.2012, I ZR 81/11, Juris Rn. 10) entschieden.

    aa) Unstreitig mit der Verordnung nicht vereinbar und damit unzulässig sind Gestaltungen, bei denen die fakultative Zusatzleistung voreingestellt ist und der Kunde diese aktiv abwählen muss ("Opt-Out"; vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2012, I ZR 81/11, Juris Rn. 11).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13
    Dass derartige Reiseversicherungen, die ein Reisevermittlungsunternehmen dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Flugreise anbietet, unter den Begriff der fakultativen Zusatzkosten fallen, hat der EuGH in der Entscheidung "ebookers" (Rs.C-112/11 vom 19.07.2012, zit. nach Juris Rn. 20; ebenso BGH, Beschluss vom 25.10.2012, I ZR 81/11, Juris Rn. 10) entschieden.

    Allerdings sind bei der Auslegung der Verordnung nicht nur der Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (EuGH, Rs. C-112/11 vom 19.07.2012, zit. nach Juris Rn. 12).

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13
    ee) Schließlich folgt etwas anderes auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 3. April 2003 (I ZR 222/00, Internet-Reservierungssystem), weil diese vor Inkrafttreten der VO (EG) 1008/2008 zu § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV ergangen und für Flugreisen mithin zwischenzeitlich überholt ist.
  • LG Frankfurt/Main, 22.01.2014 - 6 O 379/13

    Preisangaben bei der Flugbuchung im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13
    Das Landgericht Frankfurt/Main (Urteil vom 22.01.2014, Gz. 2-06 O 379/13, Bl. 109ff. d. A.) hat aus dieser Zielrichtung gefolgert, dass bereits der Zwang, sich gegen die Versicherungsleistung aussprechen zu müssen und ohne diesbezügliche Auswahlentscheidung mit der Buchung nicht fortfahren zu können, mit Sinn und Zweck der Verordnung nicht vereinbar und im Ergebnis als unzulässiges "Optout" anzusehen sei.
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet:

    Das Landgericht (Landgericht Berlin, RRa 2015, 93) hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt,.
  • KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlauterkeit des Angebots eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juli 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 413/13 - wird zurückgewiesen.

    das am 29. Juli 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 15 O 413/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 14 U 1885/19

    Zur Angabe von Zusatzkosten bei Flugpreisen sofort bei Buchungsbeginn

    Es obliegt allein der Beklagten, die Servicegebühr von sich aus zutreffend anzuzeigen und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auf eine Rabattmöglichkeit hinzuweisen; hingegen ist es nicht Aufgabe des Kunden, sich die maßgeblichen Informationen durch Auswahl des von der Beklagten bereit gestellten Zahlungsfilters selbst zu beschaffen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13, Rn. 65, juris).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 33/14

    "Opt-in"-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

    Dabei verweist der Kläger auf Entscheidungen des Landgerichts Hannover vom 15.4.2014 (Az.: 18 O 210/13 - Anlage BE 1) und des Landgerichts Berlin vom 29.7.2014 (Az.: 15 O 413/13 - Anlage BE 2), deren Sachverhalte er für vergleichbar hält.

    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger darauf, dass die Landgerichte Hannover und Berlin die Verwendung von Eingabemasken anderer Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaften wegen einer unsachliche Beeinflussung der Flugkunden untersagt haben (LG Hannover vom 15.4. 2014 - Az.: 18 O 210/13; LG Berlin vom 29.7. 2014 - Az.: 15 O 413/13 - Anlagen BE 1 und BE 2 n. v.).

  • LG Berlin, 12.01.2016 - 15 O 557/14

    Wettbewerbsverstoß im Rahmen eines Verbrauchervertrags bei Flugbuchung im

    18 Das Buchungssystem der Beklagten verstößt gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB wie die Kammer in zwei den Parteien bekannten Parallelrechtsstreitigkeiten (15 O 413/13, Urteil vom 29. Juli 2014, bestätigt durch Urteil des Kammergerichts vom 21. Juli 2015 - 5 U 114/14 -, 15 O 592/14, Urteil vom 8.12.2015) ausgeführt hat.
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