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   LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05   

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https://dejure.org/2007,23731
LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05 (https://dejure.org/2007,23731)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.04.2007 - 15 O 438/05 (https://dejure.org/2007,23731)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. April 2007 - 15 O 438/05 (https://dejure.org/2007,23731)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 754
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05
    Es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt; dem steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH NJW 2001, 1127 ff.; BGH WM 1998, 513 f.).

    Zu berücksichtigen ist nicht nur der objektive Gehalt des Geschäfts, sondern sind auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben sowie die Absichten und Motive der Parteien (BGH NJW-RR 1998, 590).

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05
    Eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten liegt dann vor, wenn die in Rede stehende geschäftsmäßige Tätigkeit das Ziel verfolgt, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH NJW 1995, 3122).

    Auch wenn eine Beratungstätigkeit überwiegend auf anderem Gebiet liegt, kommt ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gleichwohl in Betracht, wenn die vom Berater zu besorgenden rechtlichen Belange aus Sicht seines Klienten von nicht ganz unerheblicher Gewichtigkeit sind (BGH NJW 1995, 3122 ff.).

  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 436/04

    Kündigung eines finanzwirtschaftlichen Baubetreuungsvertrages durch den Bauherrn

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05
    Nach allgemeiner Ansicht kann § 627 BGB durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abbedungen werden (BGH WM 2005, 1667).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05
    Es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt; dem steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH NJW 2001, 1127 ff.; BGH WM 1998, 513 f.).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92

    Verstoß der Geltendmachung der Ansprüche von Nichtmitgliedern einer

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05
    Denn für die Beurteilung der Nichtigkeit ist nicht erforderlich, dass die Befugnisse auch tatsächlich umgesetzt worden sind (z.B. BGH NJW 1995, 516; 1988, 561).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05
    Denn für die Beurteilung der Nichtigkeit ist nicht erforderlich, dass die Befugnisse auch tatsächlich umgesetzt worden sind (z.B. BGH NJW 1995, 516; 1988, 561).
  • OLG Hamm, 08.01.2010 - 12 U 124/09

    Profifußballer muss keinen Schadensersatz zahlen

    Die von der Klägerin als Beleg für ihre abweichende Auffassung zitierten Entscheidungen OLG Hamburg, ZUM 2008, 144-147 und LG Berlin, ZUM 2007, 754-757 betreffen Managementverträge mit freischaffenden Künstlern.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 151/13

    Managementvertrag: Vergütungsanspruch gegenüber einem Musiker

    Zwar mag der vereinbarte Anteil des Klägers von 30 % an den Einkünften des Beklagten am oberen Rand des Üblichen liegen (vgl. dazu nur: OLG Köln Urteil vom 19.06.2009 - 24 U 194/08 - ZUM-RD 2010; 556, 557; LG Berlin Urteil vom 24.04.2007 - 15 O 438/05 - Rn. 51 für 26 %).

    Anders als in den dem Landgericht Berlin (Urteil vom 24.04.2007 - 15 O 438/05 - zitiert nach juris) oder dem Landgericht Köln (Urteil vom 31.10.2008 - 8 O 256/06 - a.a.O.) zur Entscheidung vorliegenden und als sittenwidrig erachteten Managementverträgen stand dem Kläger jedoch - im Innenverhältnis zum Beklagten - keine Alleinentscheidungsbefugnis zu.

  • LG Köln, 31.10.2008 - 8 O 256/06
    Der Beklagten war in der Geltungszeit dieses Vertrags die Entscheidungsbefugnis über Art, Dauer und Inhalt ihrer künstlerischen Tätigkeit praktisch genommen (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.).

    Der gegen die guten Sitten verstoßende Gesamtcharakter des Vertrags ergibt sich desweiteren aus den Vergütungsregelungen (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.).

    Diese anteilige Beteiligung liegt jedenfalls im oberen Bereich des Üblichen - und zwar unabhängig davon, ob die unklare Klausel dahingehend auszulegen ist, dass 30 % der Nettoeinnahmen oder sogar der Bruttoeinnahmen gemeint sein sollen (vgl. LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff., wo sogar eine Beteiligung von pauschal 26 % der Nettoeinnahmen als überhöht angesehen wird).

    Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich aus den genannten, die Beklagte einseitig belastenden Vertragsregelungen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Bindung und Erfolgsbeteiligung beider Parteien, das dem Vertrag einen Ausbeutungscharakter verleiht und ihn damit als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.).

  • LG Heidelberg, 09.01.2014 - 2 O 211/13

    Künstler-Management-Vertrag: Verstoß gegen die guten Sitten bei weitgehender

    Der Beklagten war die Entscheidungsbefugnis über Art, Dauer und Inhalt ihrer künstlerischen Tätigkeit praktisch genommen (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.; LG Köln, ZUM-RD 2009, 282 ff.).

    d) Auch aus den Vergütungsregelungen ergibt sich ein gegen die guten Sitten verstoßender Gesamtcharakter des Vertrags (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.; LG Köln, ZUM-RD 2009, 282 ff.).

    Der Anteil des Managements erscheint sehr hoch (vgl. LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff., wo sogar eine Beteiligung von pauschal 26 % der Nettoeinnahmen als überhöht angesehen wird).

  • LG Potsdam, 02.06.2021 - 2 O 101/20

    Wirksamkeit eines Managementvertrages; Vertragsstrafeforderungen aufgrund von

    Dies allein übersteigt die Grenzen dessen, was als gerade noch angemessen und damit nicht sittenwidrig gilt, um mindestens das doppelte und ist damit wucherähnlich und sittenwidrig (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2016, 4 U 151/13, - juris; LG Berlin, Urteil vom 24.04.2007, 15 O 438/05 - juris).
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   LG Berlin, 09.10.2007 - 15 O 438/05   

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LG Berlin, 09.10.2007 - 15 O 438/05 (https://dejure.org/2007,41601)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.10.2007 - 15 O 438/05 (https://dejure.org/2007,41601)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 15 O 438/05 (https://dejure.org/2007,41601)
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