Rechtsprechung
LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 138, § 241, § 306, § 307, § 311, § 823, § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
Zulässige Sperrung eines Nutzerkontos auf sozialem Netzwerk wegen Hassrede
Verfahrensgang
- LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
- LG Coburg, 05.09.2019 - 15 O 601/18
- OLG Bamberg, 28.04.2020 - 4 U 228/19
- OLG Bamberg, 15.06.2020 - 4 U 228/19
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18
Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Denn dort käme es zur Kollision der widerstreitenden Interessen der Parteien des Klägers auf Meinungsfreiheit und der Beklagten auf Wahrung ihrer Gemeinschaftsstandards (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.07.2018, Az. 18 W 858/18 - zitiert nach juris).Fern liegende Deutungen sind auszuschließen und eine etwaige Mehrdeutigkeit der Aussage zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 18.07.2018, Az. 18 W 858/18 m.w.N.).
- OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18
Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Eine solche Gefahr ist bei den Tatbeständen, die in Ziffer 12 der Gemeinschaftsstandards geregelt sind naheliegend (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08.08.2018, Az. 4 W 577/18 - zitiert nach juris). - OLG München, 30.11.2018 - 24 W 1771/18
Löschung von Nutzerbeiträgen auf Kommunikationsplattform
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Soziale Netzwerke wie die der Beklagten sind auch nicht mit öffentlich zugänglichen Einrichtungen gleich zu stellen, die als Forum öffentlicher Meinungsäußerung jedem zugänglich sein müssen (OLG München, Beschluss vom 30.11.2018, Az. 24 W 1771/18).
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (u.a. BGH NJW 2004, 2668 (2670)) liegt nicht vor. - BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders gemäß § 307 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH NJW 2005, 1774). - BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen entfalten sie auf die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen Ausstrahlungswirkung und sind von den Gerichten, insbesondere über zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, bei der Auslegung des Zivilrechts zur Geltung zu bringen (BVerfGE 73, 261 (269)). - BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10
Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für …
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Entsprechend brauchen die notwendig generalisierenden Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einen solchen Grad an Konkretisierung anzunehmen, dass alle Eventualitäten erfasst sind und im Einzelfall keinerlei Zweifelsfragen auftreten können (BGH Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10, Rn. 27 - zitiert nach juris). - LG Heidelberg, 28.08.2018 - 1 O 71/18
Löschung eines Kommentars in den sozialen Medien und temporäre Sperrung des …
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
In einer solchen Regulierung der zur Verfügung gestellten Kommunikationsplattform liegt keine unzulässige Einschränkung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten (LG Heidelberg, Urteil vom 28.08.2018, Az. 1 O 71/18). - BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14
Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme
Auszug aus LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Es ist der objektive Sinn aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums zu ermitteln, wobei die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden muss, in dem sie gefallen ist (BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14., MDR 2016, 648 f.).
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
Damit fällt das Video auch mit unterstelltem Fragezeichen auf die obigen Auslegungsmöglichkeiten zurück, ein Fragezeichen würde den Bedeutungsgehalt im Ergebnis nicht ändern (vgl. auch LG Coburg 26.06.2019 ‒ 15 O 601/18, GRUR-RS 2019, 53376, Rn. 22). - OLG Bamberg, 15.06.2020 - 4 U 228/19
Zurückweisung der Berufung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.06.2019, Aktenzeichen 15 O 601/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.06.2019, Aktenzeichen 15 O 601/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Bamberg, 28.04.2020 - 4 U 228/19
Beitragslöschung auf Facebook und vorübergehende Kontensperrung nach Hassrede …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.06.2019, Az. 15 O 601/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - LG Arnsberg, 06.02.2020 - 4 O 363/18 Es ist für die erhobenen Ansprüche völlig unerheblich, ob die Sperre durch die Beklagte selbst oder in ihrem Auftrag durch einen Dienstleister vorgenommen wurde und ob die Bundesregierung irgendwelche Erklärungen gegenüber der Beklagten hinsichtlich der Löschung von Beiträgen oder der Sperrung von Nutzern abgegeben hat (vgl. Urteil des Landgerichts Coburg vom 26. Juni 2019, 15 O 601/18 m.w.N.).
Rechtsprechung
LG Coburg, 05.09.2019 - 15 O 601/18 |
Volltextveröffentlichung
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ZPO § 319
Berichtigungsbeschluss - Berichtigung des Tatbestands
Verfahrensgang
- LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
- LG Coburg, 05.09.2019 - 15 O 601/18
- OLG Bamberg, 28.04.2020 - 4 U 228/19
- OLG Bamberg, 15.06.2020 - 4 U 228/19
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20