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   LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07   

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https://dejure.org/2009,8616
LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07 (https://dejure.org/2009,8616)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.01.2009 - 15 O 957/07 (https://dejure.org/2009,8616)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 15 O 957/07 (https://dejure.org/2009,8616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verkehrssicherungspflichten des Admin-C - Der Admin-C einer Domain kann wegen der Verletzung von Prüfungspflichten für (marken-) rechtsverletzende Registrierungen so genannter "Vertipper-Domains" auf Schadenersatz haften.

  • openjur.de

    §§ 15, 14, 4 MarkenG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • webhosting-und-recht.de

    Schadensersatzpflicht für Admin-C wegen rechtswidriger Vertipper-Domains

  • kanzlei.biz

    Verkehrssicherungspflichten des administrativen Ansprechpartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Denic - Domainrecht - Markenrechtsverletzungen - Wettbewerbsverstöße

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht für Admin-C wegen rechtswidriger Vertipper-Domains

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht für Admin-C wegen rechtswidriger Vertipper-Domains

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 348
  • MIR 2009, Dok. 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07
    Ferner ist der für eine Gehilfenstellung erforderliche Vorsatz, der sich auf die konkret drohende Haupttat beziehen muss, bei dem Beklagten zu 1) nach dem Sach- und Streitstand nicht feststellbar (vgl. zu diesen Voraussetzungen BGH GRUR 2004, 1287 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 ff. - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

    Eine Schadensersatzverpflichtung des Beklagten zu 1) ergibt sich vorliegend aber auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Täterhaftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Immaterialgüterrecht (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH GRUR 1995, 601 ff. - Bahnhofsverkaufsstellen; BGH GRUR 1984, 54 ff. - Kopierläden).

    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich klargestellt, dass Verkehrssicherungspflichten, die im Anwendungsbereich des § 823 Abs. 1 BGB seit langem anerkannt sind, ebenso im Immaterialgüterrecht gelten (BGH GRUR 2007, 890 - juris Rn. 36).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07
    Als deliktsrechtlicher Störer ist der Beklagte zu 1) nur zur Unterlassung und Beseitigung, nicht aber zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH GRUR 2001, 82 ff. - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07
    Eine Schadensersatzverpflichtung des Beklagten zu 1) ergibt sich vorliegend aber auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Täterhaftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Immaterialgüterrecht (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH GRUR 1995, 601 ff. - Bahnhofsverkaufsstellen; BGH GRUR 1984, 54 ff. - Kopierläden).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07
    Ferner ist der für eine Gehilfenstellung erforderliche Vorsatz, der sich auf die konkret drohende Haupttat beziehen muss, bei dem Beklagten zu 1) nach dem Sach- und Streitstand nicht feststellbar (vgl. zu diesen Voraussetzungen BGH GRUR 2004, 1287 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 ff. - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 92/93

    Bahnhofs-Verkaufsstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07
    Eine Schadensersatzverpflichtung des Beklagten zu 1) ergibt sich vorliegend aber auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Täterhaftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Immaterialgüterrecht (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH GRUR 1995, 601 ff. - Bahnhofsverkaufsstellen; BGH GRUR 1984, 54 ff. - Kopierläden).
  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2009 - 14 K 4086/07

    Beanstandung unzulässiger pornografischer Internetangebote

    vgl. allg. zum Streitstand Hoffmann, Die Entwicklung des Internet-Rechts bis Mitte 2009, NJW 2009, S. 2649 (2652) und LG Berlin, Urteil vom 13.01.2009 - 15 O 957/07 - juris einerseits sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Februar 2009 - I-20 U 1/08 -, juris, andererseits.
  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 15/09
    Ungeachtet des Umstands, dass die Erfolgsaussichten der Berufung in der Sache jedenfalls dann zweifelhaft sind, wenn es sich beim Beklagten um den Beklagten in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin, 15 O 957/07 handeln sollte, das ebenfalls eine Tippfehler-Domain der "H. F." betraf und das mit - nicht rechtskräftigem - Urteil vom 13.1.2009 (MMR 2009, 348) abgeschlossen worden ist (denn dann hätte dem Beklagte infolge der in dieser Entscheidung angeführten Vorgänge - Abmahnung bereits im Februar 2007 wegen Tippfehler-Domains und vorangegangenes Verfahren des LG Berlin - 15 O 174/07 - , das ebenfalls eine Tippfehler-Domain zum Gegenstand hatte, zumindest eine Prüfungspflicht getroffen, die er bis zur Abmahnung nicht erfüllt gehabt hätte) - ist die Berufung ohne Sachprüfung zu verwerfen, weil sie infolge Versäumung der Berufungsbegründungsfrist und nicht zu gewährender Wiedereinsetzung unzulässig ist.
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