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   LAG Hamm, 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06   

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https://dejure.org/2007,8823
LAG Hamm, 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06 (https://dejure.org/2007,8823)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06 (https://dejure.org/2007,8823)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2007 - 15 Sa 1885/06 (https://dejure.org/2007,8823)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund; Beweislastverteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB
    Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund; Beweislastverteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als außerordentlicher Kündigungsgrund; Beweislast des kündigenden Arbeitgebers hinsichtlich des Vorliegens des Kündigungsgrundes; Wiederlegen der Beweiskraft eines ärztlichen Attestes als Beweis für die ...

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Unwirksame Verdachtskündigung bei unbewiesenem Vortäuschen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und fehlender Anhörung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06
    Wenn schon der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen, einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen kann, so kann nicht zweifelhaft sein, dass ein Arbeitnehmer, der nachgewiesenermaßen seine Krankheit nur vortäuscht, dadurch eine schwere Vertragsverletzung begeht, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, NZA 1994, 63 ff. m.w.N.).

    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft die ihm obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu hören, so ist die auf den Verdacht gestützte Kündigung unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, NZA 1994, 63 ff. m.w.N.).

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

    Beispielsweise also dafür, dass eine vom Arbeitnehmer gegebenenfalls auch erst im nachhinein behauptete Krankheit, die zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt und damit ein Fernbleiben von der Arbeit gerechtfertigt hätte, tatsächlich gar nicht vorgelegen hat (vgl. etwa LAG Hamm 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06, zitiert über Juris; LAG Köln 24.09.1999 - 4 Sa 29/99, zitiert über Juris).
  • LAG Hamm, 03.04.2008 - 15 Sa 2149/07

    Beharrliche Arbeitsverweigerung als wichtiger Grund zur Kündigung;

    Nachdem die Kündigungsschutzklage des Klägers durch Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 24.10.2006 zunächst abgewiesen worden war, hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Berufungsverfahren 15 Sa 1885/06 durch Urteil vom 19.04.2007 rechtskräftig festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 02.04.2006 nicht aufgelöst worden ist.

    Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19.04.2007 im Verfahren 15 Sa 1885/06 habe das Arbeitsverhältnis in der Zeit von April 2006 bis Mai 2007 unverändert fortbestanden.

    aa) Die Beklagte hat den Kläger im Anschluss an das rechtskräftige Urteil der erkennenden Kammer vom 19.04.2007 im Verfahren 15 Sa 1885/06, durch das die fristlose Kündigung vom 02.04.20006 für unwirksam erklärt worden war, jedenfalls mit Schreiben vom 21.05.2007 aufgefordert, seine Arbeitsleistung am 23.05.2007 um 10.00 Uhr am bekannten Arbeitsort anzubieten.

  • LAG Hamm, 16.11.2011 - 10 Sa 884/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

    Ein Arbeitnehmer, der das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt regelmäßig gegen seine Arbeitspflicht und kann bei einem entsprechenden Nachweis je nach den Umständen des Einzelfalles auch wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - NZA-RR 2009, 622; LAG Köln 23.08.1996 - 11 Sa 495/96 - NZA-RR 1997, 339; LAG Berlin 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 - NZA-RR1999, 523; LAG München 03.11.2000 - 10 Sa 1037/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 131; LAG Hamm 10.09.2003 - 18 Sa 721/03 - NZA-RR 2004, 292; LAG Hamm 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06 - EEK 3325; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 428; ErfK/Müller-Glöge, 12. Aufl., § 626 BGB Rn. 156; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 245 m.w.N.).
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