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   LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19   

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LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19 (https://dejure.org/2019,16606)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.2019 - 15 Sa 4/19 (https://dejure.org/2019,16606)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 15 Sa 4/19 (https://dejure.org/2019,16606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 1 Abs. 1 KSchG, § 622 Abs. 3 BGB, § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 66 ArbGG, § 1 KSchG, § 162 BGB, § 138 ZPO, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Probezeitkündigung - Verzicht auf sechsmonatige Wartezeit aus § 1 Abs 1 KSchG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 162 BGB, § 622 Abs 3 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 138 ZPO
    Probezeit - Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel - Verzicht auf die sechsmonatige Wartezeit aus § 1 Abs 1 KSchG - Zugang einer Kündigung - Einwurf-Einschreiben am Hauptwohnsitz eines Wochenendpendlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Probezeit; Wartezeit; Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel als Verzicht auf die sechsmonatige Wartezeit aus § 1 Abs. 1 KSchG (hier verneint); Zugang einer Kündigung am Hauptwohnsitz eines Wochenendpendlers; Zugang einer Willenserklärung per Einwurf-Einschreiben; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit und Auslegung der Abbedingung einer Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Trotz Verzicht auf Probezeit greift Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit und Auslegung der Abbedingung einer Probezeit; Beweiskraft der Zustellung der Kündigung durch Einwurfeinschreiben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Dies sei ungeachtet des für die Wartezeit nicht zu berücksichtigenden Leiharbeitsverhältnisses (Bezugnahme auf BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11) auch hier erforderlich gewesen.

    Das gilt selbst dann, wenn sich dieses Arbeitsverhältnis nahtlos an die Überlassung anschließt und der Arbeitnehmer schon während seiner Tätigkeit als Leiharbeitnehmer im selben Betrieb eingesetzt war (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - NZA 2014, 1083 Rn. 23 mwN).

    Drängen "alter" und "neuer" Arbeitgeber den Arbeitnehmer gemeinsam zum Unternehmenswechsel und verfolgen sie dabei vorrangig das Ziel, den Verlust des Kündigungsschutzes herbeizuführen, kann der Arbeitnehmer überdies nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB so zu stellen sein, als hätte er die Wartefrist beim neuen Arbeitgeber bereits erfüllt (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - aaO Rn. 44 und 47).

    Anderes kann aber gelten, wenn - wie hier - zusätzliche Umstände beim Arbeitnehmer die Vorstellung erwecken mussten, seine Tätigkeit beim bisherigen Vertragsarbeitgeber setze sich beim neuen unverändert fort (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - aaO Rn. 50).

    Denn der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die persönlichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes vorliegen (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 21 mwN).

    Ohne entsprechende Kenntnis ist eine sachgerechte, dem Gesetzeszweck genügende Erprobung nicht möglich (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - aaO Rn. 25).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 25.04.2018 - 2 AZR 493/17 - NZA 2018, 1157 Rn. 15).

    Hiervon ist das Bundesarbeitsgericht auch in einem Fall ausgegangen, in dem der Kläger sich aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung in Katar nicht mehr regelmäßig an seinem in Deutschland gelegenen Wohnort aufhielt, und hat es für unerheblich gehalten, ob die Beklagte Letzteres wusste (vgl. BAG 25.04.2018 - 2 AZR 493/17 - NZA 2018, 1157 Rn. 16).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt in dieser Entscheidung angenommen, Treuwidrigkeit käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Beklagte gewusst hätte, dass der Briefkasten des in Katar arbeitenden Klägers gar nicht mehr geleert worden sei und nur versehentlich noch mit seinem Namensschild versehen gewesen sei, entsprechenden Vortrag habe der Kläger indessen nicht gehalten (vgl. BAG 25.04.2018 - 2 AZR 493/17 - aaO Rn. 18).

    Nach den oben wiedergegebenen Rechtssätzen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 493/17 - aaO) gehörte somit der von der Klägerin in G. mit ihrem Namen versehene und von ihr weiterhin zum Empfang von Post vorgehaltene Briefkasten zu dem Bereich, über den die Klägerin Verfügungsgewalt besaß.

  • LAG Düsseldorf, 07.12.1995 - 5 Sa 1035/95

    Kündigung: Zugang der Erklärung am Zweitwohnsitz des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Sei im Arbeitsvertrag der Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers aufgeführt und unterhalte dieser einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort, so könne ein Arbeitgeber ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht annehmen, dass der Arbeitnehmer in jeder dieser Wohnungen Vorkehrungen getroffen habe, die es ihm ermöglichten, sich zeitnah Kenntnis von einem Kündigungsschreiben zu verschaffen (Bezugnahme auf LAG Düsseldorf 07.12.1995 - 5 Sa 1035/95).

    Der Fall sei nicht vergleichbar mit dem von der Berufungsklägerin herangezogenen Sachverhalt des Urteils des LAG Düsseldorf (07.12.1995 - 5 Sa 1035/95).

    An der hier vorgenommenen rechtlichen Beurteilung ändert schließlich auch das von der Klägerin angeführte Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.12.1995 (5 Sa 1035/95 - LAGE § 130 BGB Nr. 20) nichts.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08

    Treuwidrigkeit einer Kündigung sieben Stunden vor Ablauf der Wartezeit nach § 1

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24.06.2008 (5 Sa 52/08) bietet gleichfalls keine Basis für die Ansicht der Klägerin.

    Insbesondere meint auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern: Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben lässt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, übernimmt das Risiko, dass ihm der neue Arbeitgeber vor Ablauf der in § 1 Abs. 1 KSchG bestimmten Frist von sechs Monaten ordentlich kündigt (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 24.06.2008 - 5 Sa 52/08 - Juris Rn. 31 unter Bezugnahme auf BAG 24.10.1996 - 2 AZR 874/95).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass selbst eine Abwerbung nicht den Schluss auf einen Verzicht auf die Wartezeit nach sich ziehen würde (Bezugnahme auf BAG 24.10.1996 - 2 AZR 874/95).

    Insbesondere meint auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern: Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben lässt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, übernimmt das Risiko, dass ihm der neue Arbeitgeber vor Ablauf der in § 1 Abs. 1 KSchG bestimmten Frist von sechs Monaten ordentlich kündigt (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 24.06.2008 - 5 Sa 52/08 - Juris Rn. 31 unter Bezugnahme auf BAG 24.10.1996 - 2 AZR 874/95).

  • LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06

    Kündigungsschutzgesetz; Wartezeit; Verzicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Im Beschluss vom 15.12.2006 (9 Ta 467/06) hatte das Landesarbeitsgerichts Köln im Rahmen eines Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens nur die hinreichende Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage zu beurteilen und ordnete die Ansicht der Klägerin über die Auslegung der dortigen Umstände als stillschweigende Vorverlagerung des allgemeinen Kündigungsschutzes als vertretbar ein.
  • LAG Köln, 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01

    Kündigung; Auflösungsvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Der Sachverhalt des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.02.2002 (4 (2) Sa 575/01) unterscheidet sich vom vorliegenden wesentlich dadurch, dass die arbeitsvertragliche Klausel betreffend die Probezeit folgendermaßen formuliert war "Auf die Probezeit wird einvernehmlich verzichtet.".
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19
    Eine höchstrichterliche Klärung sei durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.09.2016 (II ZR 299/15) erfolgt, aus dem die Beklagte im Einzelnen zitiert.
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Vielmehr muss der Erklärungsempfänger im Einzelnen schildern, wie er im maßgeblichen Zeitraum seiner Obliegenheit, sich um den Inhalt seines Briefkastens zu kümmern, nachgekommen ist, insbesondere ob und gegebenenfalls wann er in der betreffenden Woche in seinen Briefkasten geschaut und was er darin vorgefunden hat (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 18.06.2019 - 15 Sa 4/19).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22

    Anfechtung Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anwendbarkeit

    Bestehen im Hinblick auf die Verkürzung oder den Ausschluss der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG keine weiteren Anhaltspunkte, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der allgemeine Kündigungsschutz habe auch während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG zur Anwendung gelangen sollen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2019 - 15 Sa 4/19 - Rn. 31, juris).
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