Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14125
LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17 (https://dejure.org/2018,14125)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2018 - 15 Sa 44/17 (https://dejure.org/2018,14125)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 15 Sa 44/17 (https://dejure.org/2018,14125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 622 Abs. 6 BGB, § ... 611 BGB, Art. 12, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 12 GG, § 20 Abs. 1 TVöD, Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 66 ArbGG, § 11 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit einer tariflichen Jahressonderzahlung in der Chemischen Industrie für ganzjährig Beschäftigte in ungekündigter Stellung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB
    Tarifliche Jahresleistung - Stichtagsregelung - Betriebstreue - Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer tariflichen Jahressonderzahlung in der Chemischen Industrie für ganzjährig Beschäftigte in ungekündigter Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Für eine tarifliche Regelung dieses Inhalts sei die Wirksamkeit in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts freilich bisher nicht geklärt, insbesondere weder durch das Urteil vom 12.01.2000 (10 AZR 928/98 - zu einer gleichlautenden Vorgängerregelung in der chemischen Industrie, ohne ausdrückliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht), noch durch das Urteil vom 04.09.1985 (5 AZR 655/84 - zu einer den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01. Dezember ohne Ausnahme für betriebsbedingten Kündigungen voraussetzenden Klausel) noch durch die Urteile zu bloß auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Tarifklauseln (12.12.2012 - 10 AZR 718/11 zu § 20 Abs. 1 TVöD; 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 zu § 14 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel Hessen).

    Die Tarifvertragsparteien hätten bei der tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG und die Freiheitsgrundrechte wie Art. 12 GG zu beachten (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 31 juris).

    Es genüge, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliege (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 32 juris; 04.09.1985 - 5 AZR 655/84 - Rn. 24 juris, ebenfalls zu einer tariflichen Stichtagsklausel; 31.03.1966 - 5 AZR 516/65 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu einer tariflichen Rückzahlungsklausel).

    Die Differenzierungsmerkmale müssten allerdings im Normzweck angelegt sein und dürften ihm nicht widersprechen (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 33 juris).

    Dieser sei erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränke (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34 juris).

    Es sei auch kein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, um diesen an der Arbeitsplatzaufgabe zu hindern (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41 juris).

    Ihr Gestaltungsspielraum sei dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in AGB erweitert (BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41 juris, zu einer auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Klausel).

    b) Die tarifvertraglichen Regelungen greifen zwar in Art. 12 Abs. 1 GG ein, weil mit ihnen die selbstbestimmte Arbeitsplatzaufgabe des Arbeitnehmers verhindert oder verzögert werden soll (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris Rn. 40).

    Darüber hinaus verfügen sie über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris Rn.31 und 32).

    Die Differenzierungsmerkmale müssen im Normzweck angelegt sein und dürfen dem Normzweck nicht widersprechen (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris Rn. 33 mwN).

    Bei mehreren Normzwecken genügt es, wenn die Differenzierungsmerkmale in einem der Normzwecke angelegt sind (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - juris).

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Für eine tarifliche Regelung dieses Inhalts sei die Wirksamkeit in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts freilich bisher nicht geklärt, insbesondere weder durch das Urteil vom 12.01.2000 (10 AZR 928/98 - zu einer gleichlautenden Vorgängerregelung in der chemischen Industrie, ohne ausdrückliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht), noch durch das Urteil vom 04.09.1985 (5 AZR 655/84 - zu einer den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01. Dezember ohne Ausnahme für betriebsbedingten Kündigungen voraussetzenden Klausel) noch durch die Urteile zu bloß auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Tarifklauseln (12.12.2012 - 10 AZR 718/11 zu § 20 Abs. 1 TVöD; 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 zu § 14 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel Hessen).

    Es genüge, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliege (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 32 juris; 04.09.1985 - 5 AZR 655/84 - Rn. 24 juris, ebenfalls zu einer tariflichen Stichtagsklausel; 31.03.1966 - 5 AZR 516/65 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu einer tariflichen Rückzahlungsklausel).

    Ein Vorteil im Entgeltsystem könne ein Zugeständnis im Bereich der Gratifikationen erforderlich machen (vgl. BAG 04.09.1985 - 5 AZR 655/84 - juris Rn. 25 f.).

    Hier betrifft dies insbesondere den Umstand, dass häufig Ergebnisse zu Sonderzahlungen mit Blick auf Lohntarife und umgekehrt entstehen (vgl. BAG 04.09.1985 - 5 AZR 655/84 - juris).

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98

    Tarifliche Jahresleistung - betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien (zu der Bedeutung des Willens der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 928/98 - Rn. 28 und 36 juris) habe die tarifliche Jahresleistung eine Doppelfunktion: nicht nur vergangene und künftige Betriebstreue zu belohnen, sondern auch geleistete Arbeit zu vergüten.

    Für eine tarifliche Regelung dieses Inhalts sei die Wirksamkeit in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts freilich bisher nicht geklärt, insbesondere weder durch das Urteil vom 12.01.2000 (10 AZR 928/98 - zu einer gleichlautenden Vorgängerregelung in der chemischen Industrie, ohne ausdrückliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht), noch durch das Urteil vom 04.09.1985 (5 AZR 655/84 - zu einer den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01. Dezember ohne Ausnahme für betriebsbedingten Kündigungen voraussetzenden Klausel) noch durch die Urteile zu bloß auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Tarifklauseln (12.12.2012 - 10 AZR 718/11 zu § 20 Abs. 1 TVöD; 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 zu § 14 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel Hessen).

    Dieser Wille ergebe sich nicht nur aus § 4 TEA selbst, nach dem nur ein Arbeitnehmer die Jahresleistung erhalten solle, der sich am Ende des Bezugszeitraums in ungekündigter Stellung befinde, sondern auch aus der Rückzahlungsklausel in § 5 Nr. 8 TEA (vgl. zu diesem Zweck auch BAG 11.01.2000 - 10 AZR 928/98 - Rn. 36 juris).

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    9 Abs. 3 GG garantiert die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie und auf diesem Weg den sozialen Schutz der abhängig Beschäftigten (vgl. BVerfG 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15 - NZA 2017, 915 Rn. 147 und 202 mwN).

    Das Tarifvertragssystem ist darauf angelegt, deren strukturelle Unterlegenheit beim Abschluss von individuellen Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. BVerfG 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15 - NZA 2017, 915 Rn. 146 mwN).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Wäre eine entsprechende Klausel in einem Formulararbeitsvertrag enthalten, wäre sie allerdings als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. BAG 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 28 juris).

    Für eine tarifliche Regelung dieses Inhalts sei die Wirksamkeit in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts freilich bisher nicht geklärt, insbesondere weder durch das Urteil vom 12.01.2000 (10 AZR 928/98 - zu einer gleichlautenden Vorgängerregelung in der chemischen Industrie, ohne ausdrückliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht), noch durch das Urteil vom 04.09.1985 (5 AZR 655/84 - zu einer den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01. Dezember ohne Ausnahme für betriebsbedingten Kündigungen voraussetzenden Klausel) noch durch die Urteile zu bloß auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Tarifklauseln (12.12.2012 - 10 AZR 718/11 zu § 20 Abs. 1 TVöD; 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 zu § 14 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel Hessen).

  • ArbG Stuttgart, 25.04.2017 - 25 Ca 179/17
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.04.2017 - 25 Ca 179/17 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.04.2017 - 25 Ca 179/17 - wird abgeändert.

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Dass Normgeber - auch Tarifvertragsparteien - bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisieren und generalisieren dürfen, ist im Übrigen anerkannt (vgl. BVerfG 18.04.2008 - 1 BvR 759/05 - ZTR 2008, 374).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 146/08

    Altersteilzeit - Tariflohnabsenkung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    So liegt der Fall hier, da am Abschluss beider Tarifverträge dieselben Tarifvertragsparteien beteiligt waren (vgl. zu all diesen Grundsätzen BAG 20.01.2009 - 9 AZR 146/08 - juris Rn. 21 mwN).
  • BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65

    Gratifikationszahlung - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Es genüge, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliege (vgl. BAG 12.12.2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 32 juris; 04.09.1985 - 5 AZR 655/84 - Rn. 24 juris, ebenfalls zu einer tariflichen Stichtagsklausel; 31.03.1966 - 5 AZR 516/65 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu einer tariflichen Rückzahlungsklausel).
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17
    Da indessen der ArbV eine Globalverweisung auf die Tarifverträge der chemischen Industrie enthalte, sei der so in Bezug genommene § 4 TEA nicht einer Inhaltskontrolle wie eine AGB-Klausel zu unterziehen (vgl. BAG 18.09.2012 - 9 AZR 1/11 - Rn. 24 juris).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Februar 2018 - 15 Sa 44/17 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht