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   LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03   

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https://dejure.org/2003,6478
LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03 (https://dejure.org/2003,6478)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2003 - 15 Sa 49/03 (https://dejure.org/2003,6478)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2003 - 15 Sa 49/03 (https://dejure.org/2003,6478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Selbstbeurlaubung; Zugang eines Kündigungsschreibens bei Selbstbeurlaubung; Pflichtverletzung bei Selbstbeurlaubung; Arbeitsverweigerung bei Selbstbeurlaubung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 622 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622 Abs. 2 Nr. 4 § 626; ZPO § 233
    Fristlose Kündigung wegen Selbstbeurlaubung nach ausdrücklicher Urlaubsablehnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 626 BGB
    Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Hat der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, liegt regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor (vgl. BAG, Urteil v. 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; Urteil v. 16. März 2000 - 2 AZR 75/99, AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil v. 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99, BAGE 97, 23 = AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).

    Wenn ein Dritter für ihn und seine Familie die Reise gebucht hat, welche der Kläger nach seinem Vorbringen erfolglos zu verschieben versucht hat, so bestand für ihn unabhängig davon angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes kein Recht zur Selbstbeurlaubung (vgl. BAG, Urteil v. 20. Januar 1994 a.a.O.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Auch war eine Hinnahme des Verhaltens durch die Beklagte offensichtlich ausgeschlossen (vgl. BAG, Beschluss v. 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, BAGE 91, 30 = AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Hat der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, liegt regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor (vgl. BAG, Urteil v. 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; Urteil v. 16. März 2000 - 2 AZR 75/99, AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil v. 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99, BAGE 97, 23 = AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 2 Ta 32/89

    Kündigung: Zugang der Kündigungserklärung - Ortsabwesenheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Ein an die Wohnanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben geht diesem auch grundsätzlich dann zu, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, oder er davon ausgehen muss, der Arbeitnehmer halte sich dort in Folge seiner Selbstbeurlaubung nicht auf (vgl. BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, AP Nr. 17 zu § 130 BGB; LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. Februar 1990 - 2 Ta 32/89, LAGE § 130 BGB Nr. 13).
  • BGH, 20.12.1999 - II ZB 7/99

    Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Telefax-Nummer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Da die Prozessbevollmächtigten durch die umfassende Büroanweisung eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt haben, waren sie nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus verpflichtet, selbst die Auswahl der richtigen Empfängernummer und den Sendebericht der Faxübermittlung zu überprüfen (vgl. BAG, Urteil v. 21. September 2000 - 2 AZR 163/00 -, BAGE 95, 365 = AP Nr. 70 zu § 233 ZPO 1977; BGH, Beschluss v. 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99, NJW 2000, 1043).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Ein an die Wohnanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben geht diesem auch grundsätzlich dann zu, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, oder er davon ausgehen muss, der Arbeitnehmer halte sich dort in Folge seiner Selbstbeurlaubung nicht auf (vgl. BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, AP Nr. 17 zu § 130 BGB; LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. Februar 1990 - 2 Ta 32/89, LAGE § 130 BGB Nr. 13).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Hat der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, liegt regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor (vgl. BAG, Urteil v. 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; Urteil v. 16. März 2000 - 2 AZR 75/99, AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil v. 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99, BAGE 97, 23 = AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    Da die Prozessbevollmächtigten durch die umfassende Büroanweisung eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt haben, waren sie nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus verpflichtet, selbst die Auswahl der richtigen Empfängernummer und den Sendebericht der Faxübermittlung zu überprüfen (vgl. BAG, Urteil v. 21. September 2000 - 2 AZR 163/00 -, BAGE 95, 365 = AP Nr. 70 zu § 233 ZPO 1977; BGH, Beschluss v. 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99, NJW 2000, 1043).
  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    c) Da Kündigungssachverhalt die tatsächlich erfolgte, vertragswidrige Selbstbeurlaubung ist, begann die Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB für die darauf gestützte außerordentliche Kündigung frühestens mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (vgl. BAG, Urteil v. 25. Februar 1983-2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Urteil v. 22. Januar 1998 - 2 AZR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
    c) Da Kündigungssachverhalt die tatsächlich erfolgte, vertragswidrige Selbstbeurlaubung ist, begann die Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB für die darauf gestützte außerordentliche Kündigung frühestens mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (vgl. BAG, Urteil v. 25. Februar 1983-2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Urteil v. 22. Januar 1998 - 2 AZR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

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