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   LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16   

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https://dejure.org/2017,44816
LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16 (https://dejure.org/2017,44816)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.2017 - 15 Sa 73/16 (https://dejure.org/2017,44816)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 15 Sa 73/16 (https://dejure.org/2017,44816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 1a AÜG, § ... 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 1 AÜG, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 66 ArbGG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG, § 67 ArbGG, § 242 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung der Berufung des Arbeitnehmers auf das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmerentleiher

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung eines kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses - Darlegungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung der Berufung des Arbeitnehmers auf das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmerentleiher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erstmals entschieden: auch ein fingiertes Arbeitsverhältnis kann verwirken!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Rechtlich relevant sei in Fällen wie dem vorliegenden, ob den vertraglichen Grundlagen eines drittbezogenen Arbeitseinsatzes zu entnehmen sei, ob die (arbeitsrechtliche) Weisungsbefugnis vom Vertragsarbeitgeber auf das Drittunternehmen (Besteller bzw. Entleiher) übergehen solle (vgl. BAG 20.09.2016 - 9 AZR 735/15).

    Das Vorbringen der Verwirkung sei vollkommen wertlos, wie sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.08.2008 (7 AZR 269/07) sowie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.09.2016 (9 AZR 735/15 - Rn. 47 und 48) ergebe.

    Die Vertragschließenden können das Eingreifen zwingender Schutzvorschriften des AÜG nicht dadurch vermeiden, dass sie einen vom Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyp wählen (vgl. BAG 20.09.2016 - 9 AZR 735/15 - NZA 2017, 49 Rn. 25 bis 31 mwN).

    Ebenso hat sich aktuell der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts geäußert (vgl. BAG 20.09.2016 - 9 AZR 735/15 - NZA 2017, 49).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Das Vorbringen der Verwirkung sei vollkommen wertlos, wie sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.08.2008 (7 AZR 269/07) sowie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.09.2016 (9 AZR 735/15 - Rn. 47 und 48) ergebe.

    Die Berufungskammer folgt zu den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verwirkung den nachstehenden abstrakten Grundsätzen, wie sie vom Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 13.08.2008 (7 AZR 269/07 - Juris) niedergelegt sind.

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (vgl. BAG 13.08.2008 - 7 AZR 269/07 - Juris Rn. 37 mwN).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Ausnahmsweise kann aber auch auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses geklagt werden, wenn sich aus dem bereits beendeten Rechtsverhältnis noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (vgl. BAG 10.10.2007 - 7 AZR 448/06 - juris Rn. 21 mwN).

    Zwar hat der Siebte Senat zu Recht den Grundsatz aufgestellt, dass ein Schuldner dann, wenn er bei verständiger Würdigung daran zweifeln muss, dass der Gläubiger Kenntnis von seinem Recht hat, allein aufgrund einer längeren Untätigkeit nicht darauf vertrauen kann, auch künftig nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG 10.10.2007 - 7 AZR 448/06 - Juris Rn. 34).

    Dass der Gesichtspunkt, inwieweit Veranlassung zur alsbaldigen Geltendmachung besteht, erheblich sein kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich anerkannt (vgl. BAG 10.10.2007 - 7 AZR 448/06 - Juris Rn. 35).

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Umgekehrt darf die beklagte Partei nicht zu etwas anderem verurteilt werden als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten konnte (vgl. BAG 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - NZA-RR 2017, 202 mwN).

    Der Beurteilung darf kein anderer Lebenssachverhalt unterworfen werden (vgl. BAG 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - NZA-RR 2017, 202 Rn. 22).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Dies ergebe die Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in dessen Urteil vom 15.04.2014 (3 AZR 395/11 - dort insbesondere Rn. 20 bis 22) entwickelten, vom Arbeitsgericht im Einzelnen zitierten Grundsätze ebenso wie die Anwendung der vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 01.08.2013 (2 Sa 6/13) entwickelten, vom Arbeitsgericht gleichfalls im Einzelnen zitierten Grundsätze auf den vorliegenden Fall.

    In diesem Fall ist es nunmehr Sache des Arbeitnehmers, die Kenntnis der auf Seiten der beteiligten Arbeitgeber handelnden und zum Vertragsabschluss berechtigten Personen von der tatsächlichen Vertragsdurchführung vorzutragen (vgl. BAG 15.04.2014 - 3 AZR 395/11 - Juris Rn. 21 und 22 mwN).

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 1040/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Klagestattgabe ohne Antrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Entscheidend sind nicht allein die wörtlichen Formulierungen in Antrag und Urteilsausspruch, sondern deren - ggf. durch Auslegung zu ermittelnde - streitgegenständliche Inhalte (vgl. BAG 15.10.2013 - 9 AZR 1040/12 - Juris Rn. 17).
  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Die Annahme des Arbeitsgerichts, dass es für eine Eingliederung entscheidend sei, dass der Kläger mit verschiedenen Stammarbeitnehmern der Beklagten zusammengearbeitet und inhaltlich zumindest zum Teil die gleiche Tätigkeit wie diese ausgeübt habe, sei unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auf das für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsrecht abstelle (vgl. BAG 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 Rn. 14 und 15 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Dies ergebe die Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in dessen Urteil vom 15.04.2014 (3 AZR 395/11 - dort insbesondere Rn. 20 bis 22) entwickelten, vom Arbeitsgericht im Einzelnen zitierten Grundsätze ebenso wie die Anwendung der vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 01.08.2013 (2 Sa 6/13) entwickelten, vom Arbeitsgericht gleichfalls im Einzelnen zitierten Grundsätze auf den vorliegenden Fall.
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Zwar gelte grundsätzlich, dass beigefügte Anlagen den schriftsätzlichen Vortrag nur erläutern oder belegen könnten, jedoch nicht das Gericht verpflichteten, sich den relevanten Sachverhalt aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
    Das für die Geltendmachung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher auf der Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erforderliche Feststellungsinteresse sei gegeben, wenn die Parteien über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, damit über ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis stritten (vgl. BAG 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 14).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juli 2017 - 15 Sa 73/16 - teilweise aufgehoben.
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