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   OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06   

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OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06 (https://dejure.org/2006,5933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06 (https://dejure.org/2006,5933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06 (https://dejure.org/2006,5933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FGG § 5 Abs. 1; ; PolG NW § 36 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmungsverfahren nach § 5 FGG : Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für richterliche Entscheidungen über eine Fortdauer der Freiheitsentziehung gem. § 36 Abs. 1 PolG NW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2707
  • FGPrax 2006, 183
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.06.1977 - BReg. 3 Z 38/77
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06
    Nur für den Fall einer Anstaltsunterbringung auf der Grundlage einer strafprozessualen Haftmaßnahme wird von einer parallelen Anwendbarkeit beider Gerichtsstände ausgegangen (BayObLG NJW 1977, 2084; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200).
  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06
    Darüber hinausgehend völlig eindeutig ist die Regelung in Art. 17 Abs. 3 BayPolizeiaufgabenG, der auf den Ort abstellt, in dem die Freiheitsentziehung vollzogen wird, eine Regelung, der auch in diesem Punkt durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen (BayVerfGH NVwZ 1991, 664).
  • LG Itzehoe, 18.09.2019 - 1 AR 1/19

    Örtliche Zuständigkeit für richterliche Entscheidungen über Ingewahrsamnahme von

    Zwar setzt eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 FamFG durch das gemeinsame nächsthöhere Gericht grundsätzlich voraus, dass die Gerichte, deren örtliche Zuständigkeit zweifelhaft ist, mit einer konkreten Angelegenheit bereits befasst sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006, Az. 15 Sbd 5/06, OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 16 AR 3/09, OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2006, Az. 20 W 224/06, jeweils juris).

    In einem solchen Fall kann ein Verfahren nach § 5 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingeleitet werden, wenn das nächsthöhere gemeinsame Gericht von einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2006, Az. 20 W 224/06, ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006, Az. 15 Sbd 5/06, OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 16 AR 3/09, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, jeweils juris).

    Eine derartige Formulierung hat der schleswig-holsteinische Gesetzgeber jedoch selbst dann nicht gewählt, nachdem die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.05.2006, Az. 15 Sbd 5/06, sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 08.05.2009, Az. 16 AR 3/09, zum damals mit § 181 Abs. 4 Satz 3 LVwG SH übereinstimmenden Wortlaut von § 36 Abs. 2 Satz 1 PolG NW a.F. (gültig vom 25.07.2003-23.02.2010) ergangen sind.

  • LG Aachen, 03.07.2008 - 3 T 182/08

    Richterliche Entscheidung; Fortdauer; Freiheitsentziehung; vollzogen;

    Die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Düren schließen sich insoweit der Auffassung des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- (NJW 2006, 2707) an und weisen ergänzend darauf hin, dass auch praktische Gründe für eine Zuständigkeitsbestimmung im Sinne der vorgenannten Entscheidung sprächen.

    In Fällen der vorliegenden Art ist auch vor Anhängigwerden einer konkreten Angelegenheit eine Sachentscheidung nach § 5 Abs. 1 FGG möglich, wenn die beabsichtigte Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch eines der beteiligten Gerichte im Ergebnis eine Rechtsschutzverweigerung bedeuten würde (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443; LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-; alle ergangen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland).

    In der Sache selbst war vorliegend das AG Aachen in dem im Tenor genannten Umfang als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; ähnlich OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443 für § 33 Abs. 2 Satz 1 HSOG; abweichend LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-).

  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

    Der Senat tritt jedoch dem OLG Hamm (Beschl. v. 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06) darin bei, dass das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren bei der hier gegebenen Situation eröffnet ist.

    Ob im Einzelfall ein unzulässiger "Verbringungsgewahrsam" vorliegt, ist vom zuständigen Richter zu überprüfen, dessen Zuständigkeit nicht von der Zulässigkeit der jeweiligen Freiheitsentziehung abhängt (vgl. BayVerfGH NVwZ 1991, 664, 669; OLG Hamm Beschl. v. 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06).

  • LG Aachen, 02.05.2016 - 3 AR 2/16

    Zuständigkeit; Amtsgericht; Amtsgerichtsbezirk; Zuständigkeitsbestimmung;

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes Ausnahmen dann möglich sind, wenn zwei Gerichte grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen vertreten und in den bearbeitenden Verfahren aller Voraussicht nach keine rechtzeitige Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht erfolgen kann (vgl. im einzelnen LG Köln, Beschluss vom 26.04.2006 - 1 T 174/06 - und OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06 -: beide zur Einrichtung von Gefangenensammelstellen während der Fußballweltmeisterschaft; LG Aachen, Beschluss vom 03.07.2008 - 3 T 182/08 - OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009 - 16 AR 3/09 -).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 16 AR 3/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der

    Der Senat konnte, nachdem er von der Ungewissheit der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage Kenntnis erlangt hat, auch ohne Vorlage durch eines der beteiligten Amtsgerichte das Bestimmungsverfahren von Amts wegen einleiten (OLG Hamm NJW 2006, 2707; Keidel/Sternal, FGG, 15. Aufl., § 5, Rz. 46).
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

    Allein ein derart weites Verständnis der Vorschrift entspricht dem Zweck des Gesetzes, bei einer bereits eingetretenen und andauernden Freiheitsbeeinträchtigung eine möglichst zeitnahe und effektive gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen, ohne dass es in diesem Zusammenhang auf die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme des Betroffenen ankommt (vgl. hierzu Senat FGPrax 2006, 183, 184).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 15 Sbd 5/08

    Zu den Voraussetzungen der Durchführung eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 9. Mai 2006 -15 Sbd 5/06- (=NJW 2006, 2707) § 5 FGG erweiternd dahingehend ausgelegt, dass eine Zuständigkeitsbestimmung auch möglich ist, wenn ein konkretes Verfahren noch nicht anhängig ist, ein Zuständigkeitsstreit sich jedoch bereits konkret abzeichnet.
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 11 AR 1/09

    Bestimmung der örtlichen zuständigen Gerichte für Entscheidungen über die

    a) Der Senat konnte, nachdem er durch die Hinweise der Präsidenten der Landgerichte Baden-Baden und Offenburg von der Ungewissheit der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage Kenntnis erlangt hat, auch ohne Vorlage durch eines der beteiligten Amtsgerichte das Bestimmungsverfahren von Amts wegen einleiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06, NJW 2006, 2707 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 20 W 224/06, NJW 2006, 3443; Keidel/Sternal, FGG , 15. Aufl., § 5 , Rn. 46).
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