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   LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00   

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https://dejure.org/2000,7178
LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 (https://dejure.org/2000,7178)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 (https://dejure.org/2000,7178)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 (https://dejure.org/2000,7178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert bei mehreren Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1278
  • NZA 2000, 960 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 438
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07

    Gegenstandswert bei Antrag auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der

    Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.) hat Grundsätze zur Bewertung von Streitigkeiten über die Entfernung von mehreren relativ kurzfristig aufeinander folgenden Abmahnungen aufgestellt.

    Hinter dieser Auffassung steht der zutreffende Gedanke, je mehr Abmahnungen kurzfristig aufeinander folgen, desto mehr wächst die akute Bedrohung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses und desto stärker tritt trotz jeweils formal unveränderten Klageziels der kündigungsrechtliche Aspekt in den Vordergrund (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.).

  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Köln, 11.09.2003 - 3 Ta 228/03

    Streitwert, Abnahmung, mehrere kurzfristig aufeinander folgende Abmahnungen

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte wird die Klage auf Entfernung einer Abmahnung regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst bewertet (LAG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.1988 - 6 Ta 60/88 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 72; LAG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 -, NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg, Beschluss vom 12.08.1991 - 1 Ta 6/91 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.1995 - 1 Ta 63/95 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg, Beschluss vom 11.11.1992 - 6 Ta 153/92 -, NZA 1993, 430; vgl. auch GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdnr. 105 a m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Das hessische Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24.05.2000 (- 5 Ta 16/00 -, NZA-RR 2000, 438) mehrere kurzfristig aufeinanderfolgende Abmahnungen grundsätzlich dahingehend bewertet, dass die beiden ersten Abmahnungen jeweils mit dem Betrag eines Bruttomonatsverdienstes bemessen werden und für weitere Abmahnungen, sofern sie innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Zugang der ersten Abmahnung erfolgen, jeweils 1/3 des Betrags eines Bruttomonatsverdienstes anzusetzen ist.

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Wären nämlich sämtliche Abmahnungen in einen Rechtsstreit angegriffen worden, wären diese keinesfalls je mit einem Monatsgehalt zu bewerten gewesen (vgl. LAG Hessen NZA-RR 2000, 438).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Anträge auf Entfernung einer oder

    Anders als das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.) ist das erkennende Gericht jedoch der Auffassung, dass bei mehreren, relativ kurzfristig aufeinanderfolgenden Abmahnungen bereits bei der zweiten Abmahnung lediglich ein Gegenstandswert von einem Drittel des Bruttomonatsgehalt in Ansatz zu bringen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 Ta 67/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 141/10

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf und

    Das Interesse bei Streitigkeiten um den Widerruf und die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte kann wie von zahlreichen Landesarbeitsgerichten angenommen auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt werden (vgl. LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Hessen, 01.08.2014 - 1 Ta 188/14

    Abtrennung; Feststellungsklage Höhe Monatsgehalt; Streitwert

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts galt bei Klagen gegen mehr als zwei innerhalb von sechs Monaten erteilte Abmahnungen, dass die dritte und weitere Abmahnungen wegen wirtschaftlicher Teilidentität jeweils nur mit einem Drittel des Bruttomonatsverdienst anzusetzen waren (vgl. Hess. LAG vom 20. Mai 2000 - 15 Ta 16/00, NZA-RR 2000, 438).
  • LAG Hessen, 30.07.2014 - 1 Ta 23/14

    Streitgegenstand einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts galt bei Klagen gegen mehr als zwei innerhalb von sechs Monaten erteilte Abmahnungen, dass die dritte und weitere Abmahnungen wegen wirtschaftlicher Teilidentität jeweils nur mit einem Drittel des Bruttomonatsverdienst anzusetzen waren (vgl. Hess. LAG vom 20. Mai 2000 - 15 Ta 16/00, NZA-RR 2000, 438).
  • ArbG Dessau-Roßlau, 11.11.2010 - 9 Ca 126/10

    Antrag auf Entfernung vier verschiedener Abmahnungen aus der Personalakte -

    Die herrschende Auffassung verschiedener Landesarbeitsgerichte, lediglich die zeitlich erste (LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 20.04.2007, 1 Ta 67/07 und vom 06.07.2010, 1 Ta 135/10 - Juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, 6 Ta 291/08 - Juris) bzw. die ersten beiden (hessisches LAG, Beschluss vom 24.05.2000, 15 Ta 16/00 - NZA RR 2000, 438 f.; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2003, 3 Ta 228/03 - Juris) Abmahnungen seien jeweils mit einer Monatsvergütung, weitere Abmahnungen hingegen nur mit einem Bruchteil (Drittel) zu bemessen, dies gelte jedenfalls bei drei Monate (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1995, 7 Ta 245/95, NZA RR 1996, 391) bzw. sechs Monate (hessisches LAG, a.a.O.) nicht übersteigenden Zeitabständen, dabei dürfe insgesamt der Wert von zwei Dritteln des Vierteljahresentgelts nicht überschritten werden (LAG München, Beschluss vom 08.01.2010, 10 Ta 349/08 - Juris; LAG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007, 6 Ta 49/07 - Juris; drei Drittel: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, a.a.O.; keine Obergrenze: hessisches LAG, a.a.O.), wird nicht geteilt.
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