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   LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02   

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https://dejure.org/2002,17415
LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 (https://dejure.org/2002,17415)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 (https://dejure.org/2002,17415)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 (https://dejure.org/2002,17415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Verstreichen der Drei-Wochen-Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Nach der Gegenansicht ist eine Zurechnung des Verschuldens eines Bevollmächtigten bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu verneinen (LAG Hamburg 18. Mai 2005 - 4 Ta 27/04 - NZA-RR 2005, 489; Hessisches LAG 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 - LAG Hamm 24. September 1987 - 8 Ta 95/87 - LAGE KSchG § 5 Nr. 31; LAG Niedersachsen 28. Januar 2003 - 5 Ta 507/02 - NZA-RR 2004, 17; KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 69 ff.; ErfK/Kiel 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 7; Vollkommer in Arbeitsgesetzgebung und Arbeitsrechtsprechung FS Stahlhacke S. 599 ff.; Wenzel in Zivilprozess und Praxis FS E. Schneider S. 325 ff.; Wenzel DB 1970, 730; Schmid Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage durch Beschluss S. 134 ff.).
  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    Hessisches LAG 10.9.2002 - 15 Ta 98/02 - n.v. ("Juris") [II.]: "Tragender Grund dafür, § 85 Abs. 2 ZPO weder unmittelbar noch analog einzusetzen, ist die Auslegung des § 5 Abs. 1 KSchG, wobei es nicht von entscheidender Bedeutung ist, ob man die Frist als prozessual, materiell oder als prozessual-materiell einordnet (...).

    Es kann weder vom Wortlaut der Norm her noch von deren Normzweck her angenommen werden, dass der Arbeitnehmer auch für ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten einzustehen hätte".S. Hessisches LAG 10.9.2002 - 15 Ta 98/02 - n.v. ("Juris") [II.]: "Tragender Grund dafür, § 85 Abs. 2 ZPO weder unmittelbar noch analog einzusetzen, ist die Auslegung des § 5 Abs. 1 KSchG, wobei es nicht von entscheidender Bedeutung ist, ob man die Frist als prozessual, materiell oder als prozessual-materiell einordnet (...).

    99) S. Hessisches LAG 10.9.2002 - 15 Ta 98/02 - n.v. ("Juris") [II.]: "Tragender Grund dafür, § 85 Abs. 2 ZPO weder unmittelbar noch analog einzusetzen, ist die Auslegung des § 5 Abs. 1 KSchG, wobei es nicht von entscheidender Bedeutung ist, ob man die Frist als prozessual, materiell oder als prozessual-materiell einordnet (...).

  • LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Das angerufene Beschwerdegericht sieht trotz der nicht unerheblichen Zahl abweichender Meinungen in Literatur und Rechtsprechung wiederum keinen Anlass, von den eben dargestellten Grundsätzen abzuweichen, zumal seine Auffassung durch neuerlich hinzugetretene Entscheidungen weiterer Landesarbeitsgerichte bestätigt wird: (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98; Hess. LAG 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003, Nr. 2, 21 - und 02.12.2002 - 15 Ta 254/02).
  • LAG Hessen, 11.03.2005 - 15 Ta 638/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Antragsfrist

    Dies ist grundsätzlich allgemeine Meinung, gilt aber auch hier (ständige Kammerrechtsprechung seit dem Kammerbeschluss vom 04. Dezember 2002 - 15 Ta 203/02 - ArbuR 2004, 279), und zwar auch dann, wenn man im Rahmen der Prüfung des Verschuldens gem. § 5 Abs. 1 KSchG Verschulden von Prozessbevollmächtigten nicht zurechnet (so grundlegend bereits der Kammerbeschluss vom 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003 Nr. 2, 21 mit weit. Nachw.; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 KSchG Rz. 112).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.08.2003 - 11 Ta 6/03

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Fehlende Unterschrift

    Die erkennende Kammer des Landesarbeitsgerichts neigt der Mindermeinung zu, der sich nunmehr unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung auch das hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10.09.2003 - 15 Ta 98/02 - angeschlossen hat.
  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 15 Ta 203/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Dies ist grundsätzlich allgemeine Meinung, gilt aber auch hier, und zwar auch dann, wenn man im Rahmen der Prüfung des Verschuldens gem. § 5 Abs. 1 KSchG Verschulden von Prozessbevollmächtigten nicht zurechnet (so Kammerbeschluss vom 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 -, zur Veröff. vorgesehen, mit weit. Nachw.; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand KR-Friedrich, 6 Aufl., § 5 KSchG Rz. 112).
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