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   LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05   

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https://dejure.org/2006,10472
LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (https://dejure.org/2006,10472)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (https://dejure.org/2006,10472)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2006 - 15 TaBV 53/05 (https://dejure.org/2006,10472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 99 Abs. 1 BetrVG
    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre vorläufige Beschäftigung; Auswirkungen einer nicht ausreichenden Unterrichtung des Betriebsrats; Begründetheit der Zustimmungsersetzungsanträge im Falle der Erledigung aller Einstellungen durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre vorläufige Beschäftigung; Auswirkungen einer nicht ausreichenden Unterrichtung des Betriebsrats; Begründetheit der Zustimmungsersetzungsanträge im Falle der Erledigung aller Einstellungen durch ...

  • Judicialis

    BetrVG § 93; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5; ; AÜG § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Soweit bei dieser Gestaltung der Arbeitnehmerüberlassung angenommen wird, der Arbeitgeber brauche dem Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nur die Anzahl der Leiharbeitnehmer und die Einsatzdauer mitzuteilen, jedoch nicht die Personalien der Leiharbeitnehmer oder einen Austausch der Leiharbeitnehmer (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.1999 - 13 TaBV 106/98), ist dem insoweit zuzustimmen, dass der Arbeitgeber seinem Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nur das mitteilen kann, was ihm selbst bekannt ist (BAG, Beschluss vom 14.05.1974 - 1 ABR 40/73, AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).

    Dabei sind jedoch die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 14.05.1974, a.a.O.; LAG Köln, Beschluss vom 12.06.1987 - 4 TaBV 10/87, Der Betrieb 1987, 2106 f.; Fitting u.a., a.a.O., § 99, Rdnr. 153).

    Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.1974 (a.a.O.) wird allgemein angenommen, dass der Betriebsrat die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen kann, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen (zum Beispiel Schüren, AÜG, § 14, Rdnr. 180; Wensing/Freise, BB 2004, 2238 ff., 2243).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Aber selbst wenn dem nicht so wäre, wäre das unschädlich, weil der Betriebsrat zunächst jeweils nicht ausreichend im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG unterrichtet worden war mit der Folge, dass der Lauf der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht in Gang gesetzt war (BAG, Beschluss vom 28.01.1986 - 1 ABR 10/84, AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

    § 99 Abs. 2 Nr. 1 ist nur gegeben, wenn die Einstellung für sich gegen ein Gesetz, eine Verordnung u.s.w. verstößt (BAG, Beschluss vom 28.01.1986, a.a.O.).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Die Feststellungsanträge wären nur abzuweisen, wenn gemäß § 100 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BetrVG festgestellt werden könnte, dass die vorläufigen Einstellungen offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich waren (BAG, Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87, AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Dafür streitet letztlich auch der vom Betriebsrat für seine gegenteilige Ansicht angezogene Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.1993 (1 ABR 7/93, AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75

    Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Der Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer beschäftigen will, muss seinem Betriebsrat Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren (BAG, Beschluss vom 06.06.1978 - 1 ABR 66/75, AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972), hier schon deshalb, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Qualifikation der Leiharbeitnehmer zu unterrichten hat (vgl. zum Beispiel Fitting u.a., BetrVG, 23. Auflage, § 99, Rdnr. 153), die sich hier aber aus der Nr. 2 der Anlage II zum Rahmenvertrag vom 15.03.2005 ergibt.
  • LAG Niedersachsen, 13.10.1999 - 13 TaBV 106/98

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates; Mitbestimmungsrecht des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Soweit bei dieser Gestaltung der Arbeitnehmerüberlassung angenommen wird, der Arbeitgeber brauche dem Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nur die Anzahl der Leiharbeitnehmer und die Einsatzdauer mitzuteilen, jedoch nicht die Personalien der Leiharbeitnehmer oder einen Austausch der Leiharbeitnehmer (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.1999 - 13 TaBV 106/98), ist dem insoweit zuzustimmen, dass der Arbeitgeber seinem Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nur das mitteilen kann, was ihm selbst bekannt ist (BAG, Beschluss vom 14.05.1974 - 1 ABR 40/73, AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 12.06.1987 - 4 TaBV 10/87
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Dabei sind jedoch die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 14.05.1974, a.a.O.; LAG Köln, Beschluss vom 12.06.1987 - 4 TaBV 10/87, Der Betrieb 1987, 2106 f.; Fitting u.a., a.a.O., § 99, Rdnr. 153).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Nachdem der Arbeitgeber im Verlaufe des Verfahrens dem Betriebsrat den Rahmenvertrag mit seiner Anlage II vorgelegt hat, ist dieser Mangel geheilt (BAG, Beschluss vom 20.12.1988 - 1 ABR 68/87, AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972).
  • ArbG Braunschweig, 22.06.2005 - 3 BV 34/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05
    Auf die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22.06.2005 - 3 BV 34/05 - abgeändert.
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. August 2006 - 15 TaBV 53/05 - aufgehoben.
  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (EzAÜG BetrVG Nr. 94) die Auffassung vertreten, dass die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen, die für eine Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sei, dann nicht verlangt werden könne, wenn der Arbeitplatz auf Dauer in der Weise besetzt werden solle.

    bb) Die Beschwerdekammer schließt sich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Bremen im Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 - an und folgt insoweit nicht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08

    betriebsbedingte Kündigung; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Dauerarbeitsplätze

    Die Entscheidung, zu wem diese Arbeitnehmer in einem Vertragsverhältnis stehen, ist keine freie unternehmerische Organisationsentscheidung, die das Beschäftigungsbedürfnis entfallen lässt und nur auf Willkür oder Missbrauch zu überprüfen ist (ebenso LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; LAG Bremen vom 2. Dezember 1997, 1 Sa 88/97, n. v.; a. A. LAG Niedersachsen vom 9. August 2006, 15 TaBV 53/05, EzAÜG BetrVG Nr. 94).
  • LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (EzAÜG BetrVG Nr. 94) die Auffassung vertreten, dass die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen, die für eine Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sei, dann nicht verlangt werden könne, wenn der Arbeitplatz auf Dauer in der Weise besetzt werden solle.

    b) Die Beschwerdekammer schließt sich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Bremen im Beschluss vom 03.03.2009 - 1 TaBV 21/08 - an und folgt insoweit nicht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in seinem Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 (aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
    Nachdem es bereits wegen der Einstellung von Leiharbeitnehmern als Abrufkräfte in der Redaktionsendverarbeitung zu Zustimmungsersetzungsstreitigkeiten gekommen war (u.a.: Arbeitsgericht Braunschweig, Beschl.v. 22. Juni 2005 - 3 BV 34/05 - LAG Niedersachsen, Beschl.v. 9. August 2006 - 15 TaBV 53/05 - BAG, Beschl.v. 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - AP Nr. 14 zu § 14 AÜG = EzA § 99 BetrVG 2001 Einstellung Nr. 8), in dessen Zusammenhang der hier zu 2) beteiligte Betriebsrat mit Schreiben vom 8. und 28. September 2004 auch beim geplanten Einsatz von Leiharbeitnehmern eine innerbetriebliche Ausschreibung der zu besetzenden Stellen verlangt hatte, teilte die Beteiligte zu 1) dem Betriebsrat im Dezember 2006 mit, dass zukünftig alle frei werdenden Stellen mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollten.

    Dabei kann dahinstehen, ob bei Arbeitsplätzen, die dem innerbetrieblichen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, überhaupt eine innerbetriebliche Stellenausschreibung verlangt werden kann, was in dem Beschluss der Kammer vom 9. August 2006 - 15 TaBV 53/05 - für den abgrenzbaren Bereich der Abrufskräfte in der Rotationsendverarbeitung, in dem keine Vetragsarbeitnehmer mehr einsetzt waren, verneint worden ist (ebenso wohl: Thüsing, AÜG , 2. Aufl., § 14, Rn. 173, a.A.; Hamann, a.a.O., § 14, Rn. 205 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06

    Leiharbeitnehmer; betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz;

    Die Rechtsfrage, ob mit Leiharbeitnehmern besetzte Dauerarbeitsplätze als freie Arbeitsplätze i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b) KSchG anzusehen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten (bejahend etwa LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06 = DB 2007, 1701 f.; LAG Bremen, Urteil vom 02.12.1997 - 1 Sa 88/97 = juris; KR/Griebeling, 8. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rdnr. 528; APS/Kiel, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, § 1 KSchG, Rn. 568; ErfK/Oetker, 8. Aufl. 2008, § 1 KSchG Rdnr. 256; Düwell/Dahl, DB 2007, 1699 ff.; verneinend LAG Niedersachsen, Beschluss vom 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 = EzAÜG BetrVG Nr. 94; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl. 2007, § 1 Rdnr. 836 f.; Löwisch, KSchG, 9. Aufl. 2004, § 1, Rdnr. 276; Simon/Greßlin, BB 2007, 2454 ff.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 28.05.2008 - 7 BV 1446/07

    Leiharbeitnehmer können nicht so einfach eingestellt werden!

    Dies sei dem Betriebsrat vorgegeben (siehe Kraft/Raab, in: GK-BetrVG, 8. Aufl., München, Neuwied, 2005; § 93 BetrVG, Rz. 8 ; in diese Richtung ebenfalls LAG Niedersachsen, Beschl. v. 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05 , juris, Rz. 151 f., allerdings in Bezug auf Leiharbeitnehmer in einem langfristig vorgehaltenen Stellenpool).
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