Rechtsprechung
OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 823 Abs 1 BGB (Gewerbebetrieb, Unternehenspersönlichkeitsrecht), 824 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" bezogen auf Produkte eines in diesem Marktsegment größeren Unternehmens in Presseerklärungen und Kampagnen; Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkten des eingerichteten und ausgeübten ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 824; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen Großunternehmen und Umweltschutzorganisation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Gen-Milch" für Müller-Milch rechtmäßig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
"Gen-Milch": Klage gegen Greenpeace abgewiesen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Gen-Milch" für Müller-Milch rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Greenpeace darf weiterhin "Gen-Milch" sagen - OLG Köln weist Klage der Unternehmensgruppe Theo Müller gegen Greenpeace ab
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 698
- NJW-RR 2010, 1728 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Das gilt auch bei satirischen und sarkastischen, den Effekt der Meinungsäußerung steigernden Formen, und zwar auch dann, wenn eine bestimmte Unternehmenspolitik personalisiert z. B. im Vorstandsvorsitzenden eines Unternehmens angeprangert wird (BGH NJW 1994, 124 ff.).Zum anderen ist dieses Vorbringen deswegen unbeachtlich, weil die teilweise Benennung von "N." in einigen Äußerungen des Beklagten auf den Verantwortungsträger für das klägerische Unternehmen und nicht Herrn U. N. als Privatperson zu beziehen ist (vgl.: BGH NJW 1994, 124 ff., 126 f.).
- LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.05.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 358/05 - teilweise abgeändert und die Klage (insgesamt) abgewiesen.Mit am 24.05.2006 verkündetem Urteil hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 358/05 - der Klage bezüglich der Unterlassungsanträge zu Ziffer 1 mit der Maßgabe zu lit. b), dass nicht auf die "gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse", sondern auf den "derzeitigen wissenschaftlichen Stand" hingewiesen werden müsse, stattgegeben.
- OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
UWG -Recht; "Gefälligkeitsjournalismus"
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Ein der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (6. Zivilsenat, Urteil vom 23.05.2001, NJW-RR 2001, 1486 ff.) vergleichbarer Fall, in dem es um den Vorwurf des Gefälligkeitsjournalismus betreffend das von der Deutschen Telekom verlegten Wirtschaftsmagazin und des Zulassens der Einflussnahme wirtschaftlicher Erwägungen auf die inhaltliche Gestaltung der redaktionellen Berichterstattung unter Verletzung des Gebots journalistischer Neutralität ging, liegt ersichtlich nicht vor.
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Diese verhalten sich zu mehrdeutigen Äußerungen, bei denen die Instanzgerichte auch bei der Prüfung von Unterlassungsansprüchen im Lichte des Artikel 5 Abs. 1 GG diejenige zugrunde gelegt haben, die das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen am wenigsten schwer beeinträchtigen und deswegen für den in Anspruch Genommenen günstiger waren (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1998 - VI ZR 205/97 -, NJW 1998, 3047 ff., 3048; BGH, Urteil vom 29.01.2002 - VI ZR 20/01 -, NJW 2002, 1192 ff., 1194). - BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
(3) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98, NJW 2006, 207 ff.; Beschluss vom 24.05.2006 1 BvR 2031/00 -, AfP 2006, 349 ff.) rechtfertigen eine anderweitige Entscheidung nicht. - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
(3) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98, NJW 2006, 207 ff.; Beschluss vom 24.05.2006 1 BvR 2031/00 -, AfP 2006, 349 ff.) rechtfertigen eine anderweitige Entscheidung nicht. - BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Diesen Ausführungen ist im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 13.11.1992, NJW 1993, 1461 f.) hinzuzufügen, dass es auf die Umfragen im konkreten Einzelfall deswegen nicht ankommt, weil sich befragte Bevölkerungsteile auf einen komplexen, neu geschaffenen Begriff nicht zutreffende Tatsachen - zudem im Rahmen vorgegebener Antworten - gereimt haben. - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Ein der Entscheidung des BGH (Urteil vom 07.12.2004, MDR 2005, 505 f.) vergleichbarer Fall, in dem es um die Entfaltung einer unverhältnismäßigen Prangerwirkung und einer dadurch bedingten schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ging, liegt nicht vor. - LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
In dem Verfahren 28 O 289/04 des Landgerichts Köln = 15 U 125/04 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 1. einstweiliges Verfügungsverfahren oder auch BA 125/04) beantragte die Klägerin (zu Ziffer I.1.) unter anderem sinngemäß, dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen-Milch" zu verwenden. - OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
In dem Verfahren 28 O 289/04 des Landgerichts Köln = 15 U 125/04 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 1. einstweiliges Verfügungsverfahren oder auch BA 125/04) beantragte die Klägerin (zu Ziffer I.1.) unter anderem sinngemäß, dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen-Milch" zu verwenden. - LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan", …
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
- OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer …
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in NJW-RR 2007, 698 abgedruckt ist, verneint Unterlassungsansprüche der Klägerin. - BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …
Die - mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffene - Entscheidung des Berufungsgerichts ist veröffentlicht in NJW-RR 2007, S. 698. - OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
Unterlassungsanspruch eines Unternehmens hinsichtlich der auf einer Internetseite …
Ein mangels Fundierung in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) geringeres Schutzniveau kann lediglich Abwägungsrelevanz entfalten (vgl. OLG Köln Urt. v. 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 "Gen-Milch", zit. nach juris, dort Rdnr. 43).Sie sind auch nicht in dem - soeben erörterten - Sinne mehrdeutig, dass sie auch - nicht notwendig nächstliegend - als Tatsachenbehauptungen interpretiert werden können (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 35;… Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 BvR 1060/02, 1139/03 "rechtswidrige Abtreibung", zit. nach juris, dort Rdnr. 25; OLG Köln Urt. v. 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 "Gen-Milch", zit. nach juris, dort Rdnr. 44).
- OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20
Unterlassungsansprüche in Bezug auf Berichterstattungen Qualifizierung einer …
Ein mangels Fundierung in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) geringeres Schutzniveau kann lediglich Abwägungsrelevanz entfalten (Senat…, Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 25, juris; vgl. OLG Köln Urteil vom 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 - juris). - OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem …
Ein mangels Fundierung in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) geringeres Schutzniveau kann lediglich Abwägungsrelevanz entfalten (vgl. OLG Köln Urt. v. 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 - juris).b) Die Verwendung dieser Begriffe ist fraglos auch geeignet, das unternehmerische wie das betriebliche Ansehen der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen und ihr damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, wie auch der von der Klägerin vorgelegte E-Mail Verkehr belegt.
Rechtsprechung
OLG Köln, 30.01.2007 - 15 U 110/06 |