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   OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - I-15 U 118/04   

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OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - I-15 U 118/04 (https://dejure.org/2004,11652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04 (https://dejure.org/2004,11652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2004 - I-15 U 118/04 (https://dejure.org/2004,11652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung in der Presse; Verschaffung von Zugang zu einer Wohnung ohne Zustimmung des Nachlassverwalters nach dem Tod des Mieters; Ausschluss der Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegenvorstellung in der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2005, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 13.03.1998 - 21 U 2208/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - 15 U 118/04
    Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (OLG München, NJW-RR 1999, 386, 387).
  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04, 15 U 118/04, BeckRS 2004, 18379, Rn. 83 unter Verweis auf OLG München, Urteil vom 13.03.1998 - 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387).

    Die Gefahr der Irreführung besteht, wenn eine Behauptung, die lediglich der Ergänzung oder Einschränkung bedarf, vollständig negiert wird (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 11, Rn. 113; siehe auch OLG München, Urteil vom 13.03.1998 - 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04, 15 U 118/04, BeckRS 2004, 18379, Rn. 83; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2006 - 4 U 221/05, BeckRS 2006, 30367453; Sedelmeier/Burkhardt in Löffler, Presserecht, 7. Aufl., § 11 LPG, Rn. 82 und 156; BeckOK InfoMedienR/Brose/Grau, 42. Ed., § 1004 BGB, Rn. 35 und 35.1).

    Sollte es an einer solchen Absicht fehlen, steht seinem Abdruckverlangen jedenfalls die objektiv in die Irre führende Formulierung der Gegendarstellung entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04, 15 U 118/04, BeckRS 2004, 18379, Rn. 90).

    Zur Rechtfertigung wird ausgeführt, dass dem Gegendarstellungsverpflichteten die Möglichkeit des aufklärenden Redaktionsschwanzes bleibe (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04, 15 U 118/04, BeckRS 2004, 18379, Rn. 91 unter Verweis auf Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 11, Rn. 115).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    (2) Ein berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung fehlt insbesondere bei Gegendarstellungen, die offensichtlich unwahr sind (BVerfG NJW 2002, 356; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 254 ff.; Soehring, a.a.O., Rn. 29.20a; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 127).

    Da die Wahrheit der Entgegnung im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht geprüft wird und die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Unwahrheit beim Verpflichteten liegt (Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 260), ist die Gegendarstellung aber nur rechtswidrig, wenn die Unrichtigkeit der Gegendarstellung "auf der Hand liegt" bzw. den "Stempel der Lüge trägt" oder unstreitig ist (OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

    Ein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung besteht auch bei eindeutig irreführenden Gegendarstellungen nicht (OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 16 U 85/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

    Gegendarstellungen sind nur dann unzulässig, wenn sie eindeutig irreführend sind, wobei sich die Irreführung aus unstreitigen oder offenkundigen Tatsachen ergeben muss (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2009, 14 U 156/08, AfP 2009, 267 ff ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2004, 15 U 118/04, AfP 2005, 368 ff; OLG München Urteil vom 13.03.1998, 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, Kap. 6 Rn. 192 mit weiteren Nachweisen).
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gegendarstellung; Elementares Schutzinteresse des Betroffenen; Öffentliches Interesse an sachlich richtiger Informationserteilung; Unzulässigkeit unwahrer Gegendarstellungen; Verstoß gegen Datengeheimnis; Nutzung des polizeilichen Informationssystems und der ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; LPresseG NRW § 11 Abs. 1; ; LPresseG NRW § 11 Abs. 2 Satz 1 lit. a; ; LPresseG NRW § 11 Abs. 4 Satz 3; ; DSG NRW § 6; ; DSG NRW § 13 Abs. 2 Satz 1 lit. c; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein berechtigtes Interesse an Veröffentlichung der Gegendarstellung bei offensichtlich irreführendem Inhalt

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  • OLG München, 13.03.1998 - 21 U 2208/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 15 U 118/04
    Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (OLG München, NJW-RR 1999, 386, 387).
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